"Damit machen wir die GKV zukunftsfest"

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Heute hat der Bundestag das Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FQWG) beschlossen. Was das Gesetz beinhaltet und wie der Bundesgesundheitsminister die Neuerungen beurteilt.

"Mit den heute beschlossenen Neuregelungen machen wir die gesetzliche Krankenversicherung zukunftsfest. Wir sichern einen fairen Wettbewerb zwischen den Kassen und stärken die Qualität in der Versorgung. Davon profitieren vor allem die Versicherten“, erklärte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe.

Einkommensabhängige Zusatzbeiträge

Durch das Gesetz wird 2015 der allgemeine GKV-Beitragssatz von 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent abgesenkt. Die Hälfte, 7,3 Prozent, trägt der Arbeitnehmer, die andere Hälfte der Arbeitgeber. Der bisherige mitgliederbezogene Beitragssatzanteil von 0,9 Prozentpunkten entfällt.

Stattdessen können die Krankenkassen dann einkommensabhängig Zusatzbeiträge erheben. Dadurch soll die Beitragsautonomie der einzelnen Kassen gestärkt werden. Gleichzeitig will man durch eine Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs "die Zielgenauigkeit der Zuweisungen, die die Krankenkassen aus dem Gesundheitsfonds erhalten, verbessern".

Kassenwechsel über Sonderkündigungsrecht

Jeder Versicherte hat über ein Sonderkündigungsrecht die Möglichkeit, die Krankenkasse zu wechseln, wenn Zusatzbeiträge erhoben oder erhöht werden. Das soll die Kassen motivieren, ihre Zusatzbeiträge möglichst gering zu halten, indem sie gut wirtschaften und zugleich eine gute Versorgung anbieten.

Gleichzeitig will die Regierung sicherstellen, dass jedes Mitglied bei der erstmaligen Erhebung oder Erhöhung eines Zusatzbeitrags mit einem gesonderten Schreiben seiner Kasse auf das Sonderkündigungsrecht und auf das Informationsangebot des GKV-Spitzenverbands über die Zusatzbeiträge der verschiedenen Krankenkassen hingewiesen wird.

Neues Qualitätsinstitut

Das Gesetz schafft die Voraussetzung für die Gründung "eines fachlich unabhängigen, wissenschaftlichen Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen durch den Gemeinsamen Bundesausschuss" (G-BA).

"Die Patienten haben ein Recht darauf zu erfahren, wo sie gute Leistungen bekommen. Schließlich geht es um ihre medizinische Versorgung. Mit dem Qualitätsinstitut bringen wir mehr Sachlichkeit und Transparenz in die Qualitätsdebatte. Das ist gut für die Patienten, aber auch für die Ärzte und Krankenhäuser, die tagtäglich sehr gute Arbeit leisten“, so Gröhe.

Entlastung der Hebammen

In das Gesetz wurden auch Regelungen aufgenommen, mit denen Hebammen im Hinblick auf steigende Prämien für ihre Berufshaftpflichtversicherung finanziell entlastet werden. Hebammen mit typischerweise geringeren Geburtenzahlen sollen bereits ab Juli einen befristeten Vergütungszuschlag auf bestimmte Abrechnungspositionen erhalten. Gleichzeitig regelt das Gesetz, dass Hebammen ab Mitte 2015 einen Sicherstellungszuschlag erhalten, wenn sie die zu vereinbarenden Qualitätsanforderungen erfüllen und aufgrund zu geringer Geburtenzahlen durch die Prämie wirtschaftlich überfordert sind. 

UPD auch am Telefon

Außerdem weitet das Gesetz die Förderung der unabhängigen Patientenberatung (UPD) deutlich aus, um insbesondere das Angebot der telefonischen Beratung zu verbessern. Gröhe: "Mit dem Gesetz stärken wir die unabhängige Patientenberatung und sorgen dafür, dass Patientinnen und Patienten, die eine unabhängige Informationen und Rat suchen, diese auch erhalten.“ 

PEPP-Phase bis 2016

Eine weitere Regelung betrifft die Verlängerung der Einführungsphase des pauschalierenden Vergütungssystems für psychiatrische und psychosomatische Krankenhäuser und Fachabteilungen (PEPP) um zwei Jahre. Für die psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen bedeutet das, dass sie auch in den Jahren 2015 und 2016 frei darüber entscheiden können, ob sie bereits das neue oder noch das alte Vergütungssystem anwenden wollen

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