Das bringt das E-Health-Gesetz

sg
Das Bundeskabinett hat den Entwurf zum E-Health-Gesetz beschlossen. Was bleibt und was sich für Ärzte, Zahnärzte und Versicherte ändert, lesen Sie hier.

Das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen", kurz E-Health-Gesetz, sieht Anreize, Strafen und Fristen vor, um die elektronische Vernetzung nach jahrelangen Verzögerungen voranzutreiben. Geplant sind etwa Sonderzahlungen und Sanktionen für Ärzte und Zeitvorgaben für die Kartenbetreibergesellschaft "gematik" , berichtet dpa. Damit wolle die Regierung offenbar zwölf Jahre nach dem Beschluss zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte  (eGK) nun medizinisch sinnvolle Anwendungen erzwingen.

Kernstückfür den Datenaustausch: die eGK

Die Daten der Patienten sollen künftig über ein Kommunikationsnetz zwischen Ärzten, Kliniken und Apotheken ausgetauscht werden. Die eGK soll dabei als Schlüssel dienen.  

Patienten mit mindestens drei Medikamenten haben damit ab Oktober 2016 Anspruch auf einen Medikationsplan, mit dem Ziel, riskante Nebenwirkungen einzudämmen. Alle Vertragsärzte - nicht nur Hausärzte - können einen Medikationsplan ausstellen. Ein Online-Abgleich von auf der eGK gespeicherten Daten wie Namen und Geburtsdatum mit den bei der Kasse vorliegenden Angaben soll ab Mitte 2016 binnen zwei Jahren kommen.

Wer hat Zugriff auf die Notfalldaten?

Versicherte erhalten die Möglichkeit, auf eigenen Wunsch ihre notfallrelevanten medizinischen Daten (Notfalldaten) der eGK zur Unterstützung ihrer Behandlung in der Regelversorgung bereitzustellen. Auch nicht-akademische Heilberufsangehörige sollen darauf zugreifen können. Generell sollen die Zugriffsverfahren für Versicherte auf ihre eGK-Daten erleichtert werden.

Ab 2018 sollen Daten etwa über Vorerkrankungen, Implantate oder Allergien auf der eGK gespeichert werden können - Notfallärzte sollen diese sofort einsehen können.  Ärzte, die Arztbriefe sicher elektronisch übermitteln, bekommen 2016 und 2017 eine Vergütung von 55 Cent pro Brief . Ab 2018 werden sie nur noch bezahlt, wenn für die Übermittlung das neue Datennetz genutzt wird. 

Ärzteverbände und Industrie in der Pflicht

Mit dem Gesetz sollen sich Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) bei der Integration offener Schnittstellen nicht mehr nur mit der gematik, sondern auch mit den Industrieverbänden ins Benehmen setzen und sich mit dem Ziel abstimmen, bei inhaltlichen Gemeinsamkeiten sektorübergreifende einheitliche Vorgaben zu treffen.

Die Rolle der gematik

Über den unparteiischen Vorsitzenden der Schlichtungsstelle sollen sich die Gesellschafter der gematik einigen. Kommt nach Fristsetzung durch das BMG keine Einigung zustande, benennt das Ministerium den Vorsitzenden. Der Beirat der gematik, der bisher nur in der Gesellschaftssatzung verankert war, soll nun in seiner Zusammensetzung und inhaltlichen Zuständigkeit im Gesetz verankert werden.

Die Telematikinfrastruktur

Die Telematikinfrastruktur soll auch für Gesundheitsforschung genutzt werden können. Für die Anwendung sollen nun nur noch Nutzungsentgelte für Anwendungen gezahlt werden, die nicht im SGB V oder SGB XI geregelt sind. Die Verlängerung der mit Sanktionen verknüpften Fristen für die Teilnahme an der Versichertenstammdatenprüfung soll nun durch Verordnung mit Zustimmung des Bundesrats möglich sein. Im Referentenentwurf zum Gesetz war dies noch ohne Zustimmung.

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