Der Brexit und die Folgen für die Zahnärzte
Was kommt auf Großbritanniens Zahnärzte und ihre Praxen zu? In erster Linie hat ein Ausstieg negative Konsequenzen, meinen Ökonome. Aber nicht nur.
1. weniger Bürokratie
So könnte ein Brexit zum Beispiel potenziell den Verwaltungsaufwand für die Zahnarztpraxis reduzieren - einfach weil die strengen Auflagen, Richtlinien und Normen der EU wegfallen.
2. sinkende Zahnarztdichte in der Stadt
Unabhängig von der Gesetzeslage prognostiziert ein Bericht des British Dental Journal im Falle eines Brexit eine entscheidende Wende auf dem Zahnarzt-Arbeitsmarkt: Derzeit können Zahnärzte aus EU-Mitgliedstaaten frei in Großbritannien arbeiten, wenn sie die EU-Richtlinie zu den Berufsqualifikationen (2005/36 / EG) erfüllen und das General Dental Council die entsprechende Genehmigung erteilt. Im Jahr 2015 sind im Rahmen dieser Richtlinie fast 7.000 nicht-britische im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ausgebildete Zahnärzte nach Großbritannien eingewandert, fast 20 Prozent mehr als im Jahr 2007, was zu einem Überangebot insbesondere in städtischen Gebieten führte.
Die meisten dieser Zahnärzten kamen aus den neuen Mitgliedstaaten wie Polen, Bulgarien, Rumänien und Ungarn. Aber auch eine große Anzahl irischer Zahnärzte, die unter die sogenannte Common Travel Area Anordnung fallen, praktiziert in Großbritannien.
3. Zahnarztmangel wie in den 90ern
Damit ist dann Schluss: Was die Arbeitskräfte betrifft, rechnen Experten laut dem Bericht insgesamt mit fatalen Auswirkungen: Da in jüngster Zeit im Vergleich zu inländischen Absolventen zunehmend mehr Zahnärzte aus EU-Ländern in Großbritannien arbeiten, hätte eine durch den EU-Austritt bedingte striktere Einwanderungsregulierung wahrscheinlich einen Zahnärztemangel vergleichbar mit der Lage der 90er und frühen 2000er zur Folge.
4. einheitliche Behandlungsstandards
Andererseits könnten sich aus der Tatsache, dass heimische Absolventen in Großbritannien wieder die Mehrheit der ausgebildeten Zahnärzte stellen, auch Chancen ergeben - etwa wenn es darum geht, einheitliche Behandlungsstandards zu erreichen und durchzusetzen.
5. unsichere Zukunft für ausländische Zahnärzte
Wenn sich das Land am 23. Juni für den Brexit entscheidet, wird auch der Artikel 50 im Vertrag von Lissabon neu ausgehandelt, da hier auch die wirtschaftlichen und politischen Beziehungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU geregelt sind. Über einen Zeitraum von zwei Jahren muss Großbritannien weiterhin die geltenden Verträge und Gesetzen befolgen, so dass Zahnärzte aus EWR-Mitgliedstaaten vorerst in dem Land bleiben und praktizieren können. Eine Umfrage der Dental Tribune im Februar und März lässt darauf schließen, dass die Mehrheit der EU-Zahnärzte im Vereinigten Königreich bleiben will.
A. Der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) ist eine Freihandelszone zwischen der EU und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA). Das Abkommen von 1992 dehnt den Europäischen Binnenmarkt auf Island, Liechtenstein und Norwegen aus und garantiert die Freiheiten des Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs mit Sonderregelungen für Agrarwaren (Quelle: Wikipedia).
B. Der Vertrag von Lissabon aus 2009 enthält erstmals eine Austrittsklausel. Gemäß Artikel 50 EUV kann jeder Mitgliedstaat beschließen, freiwillig aus der EU auszutreten. Die Union handelt mit diesem Staat das Abkommen über den Austritt und seine künftigen Beziehungen mit der EU aus (Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung ) .