eHealth-Gesetz: kontra Fristen und Sanktionen

ck/pm
Anlässlich der heutigen Anhörung zum Referentenentwurf des eHealth-Gesetzes begrüßen Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und Bundeszahnärztekammer (BZÄK) die Pläne des Gesetzgebers, die Einführung der Telematikinfrastruktur im Interesse von Versicherten, Zahnärzten und Krankenkassen zu beschleunigen. Kritik äußern sie an dem Vorhaben, bei der weiteren Umsetzung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) Fristen festzuschreiben und bei deren Nichteinhaltung Sanktionen für die Gesellschafter der gematik sowie für Leistungserbringer vorzusehen.

„Die im Entwurf enthaltenen Fristen und damit verknüpfte Sanktionen bei Überschreitung sind weder geeignet, den Aufbau der Telematikinfrastruktur zu beschleunigen, noch die Akzeptanz dafür bei Leistungserbringern zu fördern", sagte der stellvertretende KZBV-Vorsitzende Dr. Günther E. Buchholz. "Darüber hinaus führen die möglichen finanziellen Einbußen zu einer Unkalkulierbarkeit des Haushalts der KZBV, behindern die Wahrnehmung ihrer ureigensten Aufgaben und damit auch die zielgerichtete Unterstützung des Projekts."

Buchholz: "Es gibt bereits bewährte Instrumente gibt, um den weiteren Projektverlauf sicherzustellen!"

Die Zahnärzteschaft lehne dieses Vorgehen deshalb entschieden ab. Buchholz: "Dem Gesetzgeber sollte bewusst sein, dass es andere, bereits bewährte Instrumente gibt, um den weiteren Projektverlauf sicherzustellen. Dazu zählt zum Beispiel die Möglichkeit, dass die gematik gegenüber der Industrie Vertragsstrafen aussprechen kann, wenn vereinbarte Leistungen nicht pünktlich erbracht werden."

Allerdings müssten medizinische Anwendungen, die im Vergleich zum bisherigen Versichertenstammdatenmanagement einen klaren Mehrwert haben, in ihrem Aufbau und der breiten Nutzung weiter gefördert werden. "Darunter fallen zum Beispiel die geplanten Regelungen zum Medikationsplan, zu elektronischen Briefen sowie die Festschreibung von Interoperabilität durch offene Schnittstellen", führte Buchholz aus.

Laut Referentenentwurf muss die gematik die erforderlichen Maßnahmen bis zum 30. Juni 2016 durchführen, damit Dienste zur Onlineprüfung und -aktualisierung der Versichertenstammdaten wie Name, Geburtsdatum, Anschrift oder Krankenversichertennummer ermöglicht werden. Zahnärzten und Ärzten, die ab 1. Juli 2018 ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Versichertenstammdatenprüfung nicht nachkommen, soll die Vergütung von Kassenleistungen pauschal um ein Prozent gekürzt werden.

Die Ausstattung von Praxen mit Komponenten für die Onlineanbindung sei sehr komplex und die entsprechende Infrastruktur zu großen Teilen von Technikdienstleistern abhängig. „Schon allein vor diesem Hintergrund ist es völlig inakzeptabel, dass Zahnärzte Honorarkürzungen für die Nichteinhaltung der Frist zur Onlineprüfung und -aktualisierung der Versichertenstammdaten hinnehmen sollen“,erklärt Dipl.-Stom. Jürgen Herbert, BZÄK-Vorstandsreferent für Telematik.

Herbert: "Um unserem Auftrag sachgerecht nachkommen zu können, brauchen wir vor allem eine sichere Datenautobahn!"

Da die Praxen keinen Einfluss auf die beteiligten Unternehmen hätten, wären diese Strafmaßnahmen ein erheblicher Eingriff in die zahnärztliche Berufsfreiheit. Hingegen müsse derzusätzliche Verwaltungsaufwand für die Aktualisierung der Versichertenstammdaten auf der eGK angemessen vergütet werden.

Abschläge bei Honoraren seien ein völlig unangemessenes und ungeeignetes Mittel, um den flächendeckenden Aufbau einer sicheren Telematikinfrastruktur schneller voranzubringen. „Um unserem Auftrag sachgerecht nachkommen zu können, brauchen wir vor allem eine sichere ‚Datenautobahn‘“, betonte Herbert.

Melden Sie sich hier zum zm Online-Newsletter an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Online-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm starter-Newsletter und zm Heft-Newsletter.