In ihrer Antwort (Drucksache 19/3627) vom 8. August stellt die Bundesregierung klar, dass ePA unabhängig von der Mitgliedschaft in einer bestimmten Krankenkasse bundesweit sektorenübergreifend bei allen Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern und weiteren medizinischen Einrichtungen genutzt werden können sollen.
Die Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion
Die FDP hatte in ihrer Kleinen Anfrage vom 11. Juli kritisiert, dass seit dem Inkrafttreten des E-Health-Gesetzes im Dezember 2015 "nicht viel passiert" sei: Die Einführung der ePA stocke, es fehle ein klarer Fahrplan zur verbindlichen Spezifikation, zur flächendeckenden Einführung und zur Finanzierung. Zusätzlich seien haftungsrechtliche Fragen bei der Nutzung der ePA für Ärzte weiterhin nicht geklärt.
Aufgrund fehlender bundesweit einheitlicher Vorgaben entwickelten sich im Markt ohne Bezug zueinander vielfältige und miteinander konkurrierende Aktenstrukturen. Wie die über ein Dutzend im Markt erkennbaren Modelle in Zukunft die Versicherten und Leistungserbringer übergreifend einheitlich vernetzen sollen und im welchem Verhältnis sie zu den Spezifikationen der gematik und den technischen Rahmenbedingungen der TI stehen, sei unklar.
Derzeit nutzten nur wenige der über 70 Millionen gesetzlich Versicherten tatsächlich eine derartige Akte, da keine der am Markt verfügbaren Akten über eine flächendeckende und sektorübergreifende direkte Primärsystem-Einbindung in die Arztpraxen und Kliniken verfüge. Eine wirkliche Vernetzung der Leistungserbringer sei somit nicht gegeben.
Sichergestellt werde dies gemäß § 291a SGB V durch Spezifikationen, Interoperabilitätsvorgaben und Zulassungsverfahren der Gesellschaft für Telematikanwendungen der elektronischen Gesundheitskarte (gematik). Dabei geht die Bundesregierung davon aus, dass die gematik die erforderlichen Vorbereitungsarbeiten entsprechend der gesetzlichen Frist bis Ende 2018 abschließt.
Bundesregierung geht davon aus, dass die gematik die Vorbereitungsarbeiten bis Ende 2018 abschließt
Wie Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zuvor bereits ausgeführt hatte, will die Bundesregierung Versicherten den Zugang zur ePA erleichtern und ihnen ermöglichen, auf eigenen Wunsch auch alternative Authentifizierungsverfahren - ohne den Einsatz der elektronischen Gesundheitskarte - zu nutzen, zum Beispiel mit Smartphones oder Tablets.
Die Bundesregierung plant demzufolge außerdem, den Krankenkassen gesetzlich Informationspflichten über die ePA aufzuerlegen, "damit die Versicherten befähigt werden, mit den Zugriffswegen und der Datenverwaltung der elektronischen Patientenakte umzugehen". Ob darüber hinausgehende Aufklärungsschritte notwendig sind, werde gegebenenfalls geprüft.
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