Gesetzlich Versicherte können derzeit in Berlin und Westfalen-Lippe eine ePA anlegen. Diese Regelung gilt in den ersten sechs Monaten des Jahres, danach soll die Akte bundesweit verfügbar sein.
Vier von zehn Versicherten haben noch nie etwas von der ePA gehört
Laut einer aktuellen Umfrage haben vier von zehn Versicherten noch nie etwas von der ePA gehört. 47,4 Prozent der Befragten wissen nicht, wie das neue Gesundheits-Tool funktioniert.
Die Umfrage des Hamburger Marktforschungsinstituts „Consumerfieldwork“ wurde im Auftrag des Praxis-WLAN- und Kommunikationsdienstleisters „Socialwave“ durchgeführt. Befragt wurden 1.005 Deutsche im Alter zwischen 19 und 85 Jahren.
Die meisten erhoffen sich Aufklärung durch Hausärzte und Versicherungen: 79,5 Prozent der Befragten erwarten Informationen durch ihren Hausarzt, 56 Prozent meinen, dass diese Infos von den Krankenversicherungen kommen sollte. 30,4 Prozent erhoffen sich Aufklärung von den Gesundheitsbehörden und -ämtern, gefolgt von Medien (25,4 Prozent) und Apotheken (16,4 Prozent).
Jeder Zehnte erhofft sich von ePA Mehrwert
Weitere Ergebnisse der Umfrage: 43,3 Prozent der Befragten gaben an, über die ePA nur oberflächlich Bescheid zu wissen. 9,4 Prozent – das ist rund jeder zehnte Befragte – haben verstanden, wie die ePA funktioniert und sagen, dass sie sich dadurch einen Mehrwert erhoffen.
Die ePA soll auch Zahnärzten die Arbeit erleichtern
„Es gibt zwei großflächige Pilotregionen, die mit der nötigen technischen Infrastruktur ausgestattet sind. Mit den dort gemachten Erfahrungen kann das eine oder andere nachgeschärft werden. Im Sommer wird die ePA dann flächendeckend in ganz Deutschland verfügbar werden“, sagt Prof. Jörg Debatin, Leiter "health innovation hub" (hih) des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) gegenüber zm-online. Der Radiologe ist von der Bedeutung der ePA überzeugt: „Selbstverständlich werde ich mitmachen!“
Die ePA wird für Zahnärzte den Alltag erleichtern, meint Debatin. „Das Zahnbonusheft wird digital verfügbar sein“, sagt er, „und wenn der Patient zustimmt, kann der Zahnarzt zum Beispiel Röntgenbilder oder Befundberichte in die ePA schieben. Und andersherum kann der Zahnarzt bei komplexeren Diagnosen, die womöglich auch die Zahngesundheit mit beeinflussen oder von ihr beeinflusst werden, sein Wissen mit einbringen, und so zu einer ganzheitlichen, besseren Behandlung beitragen. Aber auch so triviale Dinge, wie der Zahnarztwechsel - hier entfällt nun das Mitnehmen der Patientenakte, weil die wichtigsten Informationen dann ja über die ePA verfügbar sind. Man fängt bei einem Wechsel also nicht bei Null an.“
Keine Kommentare