GKV-Reform im Überblick

sg/dpa
Der Bundesrat hat eine Reform der Krankenkassen beschlossen. Hier eine kleine Zusammenstellung, was nach dem Beschluss auf die Versicherten zukommt.

BEITRAGSSATZ: Vom Beitragssatz von 15,5 Prozent aufs Einkommen zahlen bisher 0,9 Punkte allein die Arbeitnehmer - dieser Anteil wird gestrichen. Der 14,6-Prozent-Beitragssatz soll dann fest bleiben; Arbeitnehmer und -geber zahlen jeweils die Hälfte. 

ZUSATZBEITRÄGE: Pauschale Zusatzbeiträge in festen Beträgen dürfen die Kassen künftig nicht mehr von ihren Mitgliedern nehmen - dafür vom Einkommen abhängende Zusatzbeiträge. Diese werden nun flächendeckend erwartet. 

SONDERKÜNDIGUNGSRECHT: Selbst die Erhebung eines geringen Zusatzbeitrags löst ein Sonderrecht zur Kündigung aus. Kassen, die Zusatzbeiträge erheben oder erhöhen, müssen darüber informieren. 

FINANZAUSGLEICH: Die unterschiedliche Einkommensstruktur der Mitglieder der Kassen soll über den Gesundheitsfonds voll ausgeglichen werden - sonst wären einkommensschwächere Kassen wegen des prozentualen Zusatzbeitrags automatisch im Nachteil. 

QUALITÄT: Ein neues Institut soll Daten zur Qualität der Kliniken auswerten. In einigen Jahren sollen die Versicherten dann auch im Internet Kliniken besser miteinander vergleichen können. 

HEBAMMEN: Gegen teils bedrohlich hohe Haftpflichtprämien der Geburtshelferinnen sollen befristete Zuschläge helfen, die die Krankenkassen und die Hebammenverbände aushandeln sollen. 

PATIENTENBERATUNG: An den Hotlines der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) ist oft nur schwer durchzukommen - die Förderung durch die Kassen wird von 5,6 auf 9 Millionen Euro erhöht.

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