Bundeszahnärztekammer (BZÄK)

"GOZ-Pauschale hilft Zahnärzten, die Hygienelasten abzufedern"

mg/pm
Vier Monate nach ihrer Einführung gibt es erste Zahlen zur GOZ-Hygiene-Pauschale. Nun zeigt sich, dass diese flächendeckend genutzt wurde. Rund 60 Millionen Euro wurden laut BZÄK-Hochrechnung bis Ende Juli in Rechnung gestellt.

Neben dem Honorar spiegelt sich die Bedeutung der Hygienepauschale laut einer Mitteilung der BZÄK an die Landeszahnärztekammern insbesondere in den Fallzahlen: Bereits im Mai wurde die Vereinbarung von BZÄK und PKV-Verband weit über 1.000.000 Mal genutzt, im Juni knapp 1.200.000 Mal – Tendenz steigend. Die BZÄK geht davon aus, dass derzeit rund 20 Millionen Euro Umsatz pro Monat generiert werden.

BZÄK: "Pauschale hilft Zahnärzten, die Hygienelasten abzufedern"

Im gemeinsamen Beratungsforum zur Gebührenordnung für Zahnärzte hatten sich die BZÄK, der PKV-Verband und die Beihilfe von Bund und Ländern schnell und unbürokratisch darauf verständigt, die aufgrund der COVID-19-Pandemie deutlich erhöhten Kosten für Schutzkleidung und Hygieneaufwand pauschal zu erstatten. Der Beschluss trat am 08. April 2020 in Kraft und gilt befristet bis zum 30. September 2020.

Insgesamt wird diese Verständigung die Zahnarztpraxen damit voraussichtlich mit etwa 100 Millionen Euro stützen, rechnet die BZÄK. "Die Pauschale von 14,23 Euro pro Sitzung hilft Zahnärzten, die Hygienelasten abzufedern. Sie gilt bei jeder Behandlung eines privatversicherten Patienten beziehungsweise eines gesetzlich Versicherten mit privater Zusatzversicherung, sofern der Patient eine Leistung in Anspruch nimmt, die vom Zusatzversicherungsvertrag erfasst ist. Die Zahlen sind Zeugnis einer lösungsorientierten Gesprächskultur und eines pragmatischen Ansatzes, um den Praxen schnellstmöglich Unterstützung bieten zu können", lautet das Fazit.

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