Honorar für Zahnersatz steigt um 2,8 Prozent

mg/pm
Die KZBV und der GKV-Spitzenverband haben sich auf eine Erhöhung des Zahnarzthonorars für Zahnersatz für 2014 um 2,81 Prozent geeinigt. Für das Jahr 2013 wird der Punktwert rückwirkend um 2,03 Prozent erhöht.

Dieser Beschluss gilt bundesweit für alle Zahnärzte, die Zahnersatzleistungen im Rahmen der Versorgung durch die gesetzliche Krankenversicherung erbringen. Für konservierend-chirurgische Leistungen, Individualprophylaxe und Kieferorthopädie wird die Vergütung auf Landesebene ausgehandelt.

Für das Jahr 2013 wird der Punktwert rückwirkend um 2,03 Prozent und für das Jahr 2014 um 2,81 Prozent erhöht, informiert der GKV-Spitzenverband. Der Anstieg der Punktwerte entspricht damit der für diese Jahre maßgeblichen Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen der Versicherten.

Umrechung auf Restlaufzeit erspart aufwendige Nachberechnung

Die Vereinbarung tritt zum 1. April 2014 in Kraft. Die Verhandlungspartner haben sich darauf verständigt, dass die jahresdurchschnittliche Erhöhung für 2013 und 2014 auf die verkürzte Restlaufzeit der Vereinbarung umgerechnet wird. Damit wird eine aufwendige Nachberechnung der Honorare für Zahnersatzleistungen im Jahr 2013 und im ersten Quartal 2014 vermieden.

"Mit dem Ergebnis können wir nicht wirklich zufrieden sein", erklärt Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstands der KZBV. "Besonders hohe Investitionen der Praxen in den Patientenschutz, zum Beispiel Hygienekosten wurden von den Kassen ignoriert und müssen so alleine von den Zahnärzten geschultert werden."

Das Vergütungssystem müsse grundsätzlich verändert werden, fügt Eßer hinzu. "Es kann nicht sein, dass die Zahnärzteschaft qualitäts- und patientenschutzverbessernde Maßnahmen dauerhaft aus dem Praxisertrag finanzieren muss. Dieses Postulat gilt für den vertragszahnärztlichen Bereich ebenso wie für den privatzahnärztlichen Bereich", sagt er. "Die Kostenträger müssen hier mit in die Verantwortung genommen werden können und dürfen sich nicht länger vor der Mitverantwortung drücken."

Im Jahr 2012 gaben die gesetzlichen Krankenkassen 3,08 Milliarden Euro für Zahnersatz ihrer Versicherten aus. Für die zahnärztliche Behandlung (konservierend-chirurgische Leistungen, Individualprophylaxe, Kieferorthopädie) gaben die Krankenkassen im selben Zeitraum 8,67 Milliarden Euro aus.

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