Bundesverband Medizintechnik (BVMed)

"Hygienekosten in Praxen und Kliniken müssen vergütet werden"

mg/pm
Der Bundesverband Medizintechnik (BVMed) fordert, dass die Hygienekosten zur Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes in Arztpraxen vollumfänglich von der Gesetzlichen Krankenversicherung erstattet werden.

Diese Kosten seien bisher nicht in vollem Umfang Bestandteil der ärztlichen Vergütung nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM), teilt der BVMed mit. Hintergrund ist eine aktuelle Studie des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi), nach der die Hygienekosten für Produkte, Aufbereitung, Entsorgung, Personal, Fortbildungen und Qualitätssicherung in Arztpraxen seit der Umsetzung der neuen Landeshygieneverordnungen ab dem Jahr 2012 auf hohem Niveau liegen.

Durchschnittlich zahlen Praxen 24.287 Euro für Hygienekosten

Demnach mussten Praxen im Jahr 2018 durchschnittlich 24.287 Euro für Hygienekosten aufwenden. In rein konservativen Praxen lagen die durchschnittlichen jährlichen Hygienekosten bei 8.140 Euro, in invasiv tätigen Praxen bei 25.242 Euro, berichtet das Zi. Praxen, die ambulant operieren, geben für Hygiene 53.281 Euro pro Jahr aus, Dialysepraxen sogar 116.823 Euro.

Da der EBM seit dem Jahr 2008 in puncto Hygienekosten nicht weiterentwickelt worden sei, müsse nun zügig reagiert werden, fordert BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll. Auch im stationären Bereich müssten diese Kosten separat ausgewiesen und vollumfänglich erstattet werden, da sie in den DRGs untergehen.  "Jeder Patient und jeder Mitarbeiter in medizinischen Einrichtungen in Deutschland hat ein Recht, vor gefährlichen und im Zweifel lebensbedrohlichen Infektionen geschützt zu werden", erklärte Möll.

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