Kassen wollen Nutzenbewertung auch für alte Arzneien

ck/dpa
Die gesetzlichen Krankenkassen fordern auch für den Altbestand der Arzneimittel eine Nutzenbewertung, das heißt, auch solche, die vor der Arzneimittelmarktreform 2011 auf den deutschen Markt gekommen sind, sollten davon nicht völlig ausgenommen werden.

Beim Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hieß es, dass bei einem neuen Anwendungsgebiet eines Arzneimittels die Nutzenbewertung wieder eröffnet werden sollte. 

Am Mittwoch kamen die Vertreter des sogenannten Pharmadialogs zwischen Politik, Industrie und Wissenschaft in Berlin zur ihrer zweiten Sitzung zusammen. Dabei ging es auch um die Nutzenbewertung von Arzneimitteln und die Erstattung durch die GKV. 

2011 ist das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (Amnog in Kraft getreten, das die rasant gestiegenen Arzneimittelausgaben der Kassen eindämmen soll. Seither ist der sogenannte Zusatznutzen eines Medikaments im Verhältnis zu den bereits auf dem Markt befindlichen Konkurrenzpräparaten entscheidend für die Preisbildung. 

Verfahren sollten gestrafft und modifiziert werden

Aber auch das jetzige einjährige Verfahren zur Bewertung des Zusatznutzens und vor allem zur Preisfindung sollte gestrafft werden, hieß es beim GKV-Spitzenverband. Denn heute könnten von der Industrie wesentlich schneller als früher Nachfolgepräparate auf den Markt gebracht werden, die dann wieder für ein Jahr unreglementiert hochpreisig angeboten werden könnten. Deshalb sollte auch der letztendlich gefundene Erstattungspreis rückwirkend gelten. 

Denkbar wäre etwa auch, bei Präparaten, die nur bei einigen Patienten einen Zusatznutzen haben, hier einen höheren Preis zu vereinbaren, bei Patienten, bei denen das Medikament keinen Zusatznutzen zeige, einen niedrigeren Preis.

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