KZBV zum GKV-SVSG: "Ausbaufähige Einsicht"

pr/pm
Gestern wurde der Entwurf zum GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz (GKV-SVSG) im Bundestag verabschiedet - mit leichten Änderungen. Für die KZBV zeigt sich hier eine "ausbaufähige Einsicht".

Der überarbeitete Entwurf des GKV-SVSG wurde in zweiter und dritter Lesung behandelt. „Auch wenn das GKV-SVSG nach wie vor seinem Namen nicht gerecht wird und stattdessen vielmehr einer Einschränkung des notwendigen Handlungsspielraums der Selbstverwaltung Vorschub leistet, begrüßen wir die jüngst vorgenommenen inhaltlichen Änderungen im Vergleich zu den bisherigen Entwurfsfassungen" kommentiert der KZBV-Vorsitzende Dr. Wolfgang Eßer die Entwicklung.

"Zumindest wird die Einsicht seitens der Politik erkennbar"

"Zumindest wird die vernünftige Einsicht seitens der Politik erkennbar, dass sich das Gesundheitswesen in Deutschland nicht durch ein enges und kleinteiliges Korsett an Vorschriften und Kontrollen von außen verbessern lässt, sondern notwendige Freiheiten für diejenigen benötigt, die über das fachliche Know-how für dessen Gestaltung verfügen."

Diese Erkenntnis zeige sich nicht zuletzt darin, dass der unlängst eingebrachte Änderungsantrag hinsichtlich etwaiger Prüfrechte an Haushalts- und Wirtschaftsführung der Körperschaften durch den Bundesrechnungshof zurückgezogen wurde. Eßer: "Die KZBV sowie die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen in den Ländern finanzieren sich ausschließlich aus Mitgliedsbeiträgen der Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte - ohne den geringsten Zufluss von Steuermitteln. Aus diesem Grund hat der Bundesrechnungshof hier folgerichtig auch künftig keinerlei Prüfkompetenzen.“

Der Entwurf wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen beschlossen. Die Oppositionsfraktionen enthielten sich, ebenso ein Abgeordneter der CDU/CSU-Fraktion. Im den zu Protokoll gegebenen Reden stellte Reiner Meier, Berichterstatter für das Gesetz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, heraus, dass an den notwendigen Stellen die Aufsichtsrechte des Bundesgesundheitsministeriums gestärkt worden seien. Er betonte, dass eine Selbstverwaltung, die ihren Namen verdient, Spielräume für ihre Entscheidungen haben müsse. In den parlamentarischen Beratungen habe man sich daher gegen eine Fachaufsicht ausgesprochen und die Tatbestandsvoraussetzungen für den „kleinen Staatskommissar“ klarer und konkreter gefasst. Insgesamt sei das Ziel erreicht worden, die Selbstverwaltung als Ganzes zukunftsfest zu machen.

"Jetzt trifft es die Richtigen"

Bärbel Bas dankte als Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe, dass man auf die Kritik eingegangen sei und die Hinwendung zur Fachaufsicht abgewendet habe. Für die SPD sei völlig unstrittig, dass man eine vollständige Transparenz und bessere Aufsicht über die Vorgänge bei der KBV brauche. Allerdings dürfe man dabei nicht die gesamte Selbstverwaltung beschädigen. Nach den umfangreichen Änderungen sei sie nun der Überzeugung, dass das Gesetz nun die Richtigen treffe.

Der zweite Durchgang des GKV-SVSG im Deutschen Bundesrat ist für den 10. Februar geplant. Damit könnte das Gesetz bereits Anfang März in Kraft treten.

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