Gesundheitsministerkonferenz – Beschluss zur Patientenorientierung

Laumann bittet Verbände um Unterstützung

pr
NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat an Ministerien und an Verbände im Gesundheitswesen appelliert, den Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) zur Patientenorientierung zu unterstützen. Die Gesundheitsminister der Länder sprechen sich aus für mehr Maßnahmen zur Patientensouveränität, Gesundheitskompetenz, Patientensicherheit oder zum Beschwerdemanagement.

Auch die Bundeszahnärztekammer und die Kassenärztliche Bundesvereinigung wurden aufgefordert, dem Minister über die Umsetzung der Beschlüsse in ihrem Bereich zu berichten. Laumann hatte vor kurzem Ministerien und Verbände im Gesundheitswesen ausdrücklich dazu aufgefordert, ihm über das Ergebnis der Umsetzung von Maßnahmen zur Patientenorientierung zu unterrichten.

Auf ihrer letzten Konferenz am 20. und 21. Juni in Düsseldorf hatten die Gesundheitsminister der Länder - unter Vorsitz von Laumann – einen weitreichenden Beschluss gefasst. Unter dem Titel „Patientenorientierung als Element einer zukunftsweisenden Gesundheitspolitik“ sind die Akteure vor allem aufgefordert worden, folgende Maßnahmen und Bereiche voranzutreiben:

  • Die Stärkung der Gesundheitskompetenz. Begrüßt wird der kürzlich vorgelegte Nationale Aktionsplan Gesundheitskompetenz.

  • Für das geplante nationale Gesundheitsportal sollen die erforderlichen Grundlagen geschaffen werden.

  • Barrierefreiheit in Einrichtungen und Praxen soll gestärkt werden, dazu gehören nicht nur bauliche Maßnahmen, sondern auch kognitive, sprachliche, optische und akustische Anforderungen.

  • Die Kommunikationskompetenz der im Gesundheitswesen Tätigen soll gestärkt werden. Das soll sich in den Curricula der Ausbildungs- und Studiengänge wiederfinden. „Das gilt vor allem auch für die anstehende Novellierung der Approbationsordnungen für Ärzte und Zahnärzte, heißt es in dem Beschluss.“

  • Patienten sollen besser über Behandlungen und Untersuchungen informiert werden, dazu gehört als erster Schritt ein Patientenbrief nach jeder stationären Behandlung.

  • Differenzierte Patientenbefragungen sollen als Instrument des Qualitätsmanagements eingeführt werden, Ergebnisse sollen als neutrale Patienteninformation bereitgestellt werden.

  • Anwendungen, die die Telematikinfrastruktur nutzen wollen, sollen auch einen Beitrag zu mehr Patientensouveränität leisten. Digitalisierung, elektronischer Kommunikation und E-Health-Anwendungen kommt dabei eine besondere Bedeutung zu.

  • Einrichtungen werden gebeten eine gelebte Kultur der Patientensicherheit weiterzuentwickeln (CIRS-Systeme)

  • Die Bundesregierung wird gebeten, Vorschläge für einen Patientenentschädigungsfonds für Schäden in Härtefällen zu prüfen.

  • Die außergerichtliche Schlichtung bei Behandlungsfehlervorwürfen soll durch eine angemessene Beteiligung der Patientenvertretung in allen Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen verbessert werden.

Laumann bittet die Verbände, ihn über das Ergebnis der Umsetzung dieser Themen bis spätestens Ende 2018 zu unterstützen. Die Umsetzung der GMK-Beschlüsse wird durch ein Monitoring überwacht. Das Monitoring erfolgt – nach Auskunft der Pressestelle des NRW-Gesundheitsministeriums ­– stets durch das Vorsitzland des Folgejahres, in 2019 durch Sachsen. Hier zu berichten die antragstellenden Länder zum Umsetzungsstand der Beschlüsse. BZÄK und KZBV prüfen derzeit, in welcher Form sie zu dem Ansinnen Laumanns Stellung beziehen.

Melden Sie sich hier zum zm Online-Newsletter an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Online-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm starter-Newsletter und zm Heft-Newsletter.