Von Laffert kritisiert Vorboten der Bürgerversicherung in Hamburg

"Mit der Bürgerversicherung wird kein Kassenpatient eine bessere Versorgung erhalten!"

ck/pm
Der Präsident der Zahnärztekammer Hamburg, Konstantin von Laffert, hat die Entscheidung des Hamburger Senats, als erstes und einziges Bundesland die Öffnung der gesetzlichen Krankenkasse für Beamte zum 1. August 2018 einzuführen, heftig kritisiert.

„Diese Entscheidung ist einer Einführung der Bürgerversicherung durch die Hintertür gleichzusetzen. Diese Hamburger Insellösung kostet nicht nur Millionen an Steuergeldern, sondern ist der ideologisch geprägte Versuch eines der erfolgreichsten Gesundheitssysteme der Welt am offenen Herzen zu operieren – mit ungewissem Ausgang.

Eines ist sicher: Mit der Bürgerversicherung wird kein Kassenpatient in diesem Lande eine bessere Versorgung erhalten, dafür sehr viele eine schlechtere. Unter dem Deckmantel des Schlagwortes “Gerechtigkeit“ würde das deutsche Gesundheitswesen einer Einheitsversicherung mit Rationierung und Mangelwirtschaft wie zum Beispiel in Großbritannien entgegen taumeln.

Deutschland ist sowohl bei der Qualität als auch bei der schnellen Verfügbarkeit von Operationen europaweit in einer Spitzenposition, diese Errungenschaften werden gerade leichtfertig aufs Spiel gesetzt. Gegen die Einführung der Bürgerversicherung und ihres Hamburger Vorboten haben sich übrigens neben der kompletten Ärzteschaft auch Gewerkschaften, Verbraucherschützer und Krankenhausgesellschaften ausgesprochen.

Allein die Jacobs Holding kaufte 2016 etwa 200 Zahnarztpraxen mit geschätzten 350 Millionen Euro Umsatz in ganz Europa

Wenn die Politik sich wirklich Gedanken um die Versorgung der Patienten in diesem Lande macht, sollte sie lieber ihren Blick auf große Kapitalgesellschaften und Investmentfonds wenden, die zurzeit in Europa auf Einkaufstour sind. Allein die Jacobs Holding aus Zürich hat im vergangenen Jahr etwa 200 Zahnarztpraxen mit geschätzten 350 Millionen Euro Umsatz in ganz Europa erworben.

Auch in Deutschland ist mit der Firma Quadriga Capital ein milliardenschwerer Player in den Markt der Zahnmedizin eingestiegen. Die Bildung großer Praxisketten wurde 2015 durch das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz möglich. Danach dürfen sogenannte Medizinische Versorgungszentren (MVZ) unbegrenzt viele angestellte Zahnärzte beschäftigen. Niedergelassene Zahnärzte in eigener Praxis haben hingegen nur die Möglichkeit maximal zwei angestellte Ärzte aufzunehmen.

Sollten die Kapitalgesellschaften weiter MVZ aufkaufen, wäre die inhabergeführte patientennahe Praxis akut gefährdet.

Die ursprünglich gute Intention des Gesetzes, die ländliche Versorgung zu verbessern, wurde konterkariert und etwa 80 Prozent der seit 2015 gegründeten MVZ sind inzwischen in Großstädten ansässig. Sollten die erwähnten großen Kapitalgesellschaften auch in Deutschland weiter auf Einkaufstour gehen und MVZ aufkaufen, wäre die inhabergeführte patientennahe Praxis akut gefährdet. Ärztliche Ethik würde unter Umständen knallharten Renditegedanken weichen.

Diese Entwicklung lehnt die Hamburger Zahnärzteschaft ab und fordert den Gesetzgeber zur Korrektur des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes im Sinne einer ethischen und nicht monetär motivierten Zahnmedizin auf.“

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