Passus im Gesetzestext vergessen

Panne beim Pandemie-Gesetz in NRW

silv
Beim Pandemie-Gesetz in NRW ist eine Panne passiert: Die im Landtag beschlossene Version stimmt nicht mit der im Gesetzesblatt veröffentlichten überein. Jetzt geht es auch darum, ob das Gesetz deshalb ungültig ist.

Die nordrhein-westfälische SPD machte auf den Fehler aufmerksam. „Dieser Fehler bei der Ausfertigung und Verkündung ist nach meiner Auffassung gravierend“, schreibt Thomas Kutschaty, Vorsitzender der SPD-Fraktion an den CDU-Landtagspräsidenten André Kuper. Aus Kutschatys Sicht ist das Gesetz deshalb „nicht in Kraft getreten“. Er warnte vor „nicht absehbaren Folgen, die jedoch gravierend sein können".

Paragraf 81 der Gemeindeordnung fehlt

In der öffentlich verkündeten Fassung des Gesetzes fehlt ein Passus, in dem es um die Rechte der Stadträte bei Haushaltssperren geht. Es handelt sich um den Paragrafen 81 der Gemeindeordnung. Auch dem Städte- und Gemeindebund NRW war der Fehler aufgefallen, viele gehen davon aus, dass es sich um ein Versehen handelt.

Kutschaty hat Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) nun dringend gebeten, das Gesetz schnellstmöglich neu auszufertigen und zu verkünden. Laschet müsse die neue Version dann unterschreiben. Die NRW-Landesregierung hatte jegliche Schuld von sich gewiesen: Aus ihrer Sicht handelt es sich um einen Übermittlungsfehler des Landtags. Die SPD-Fraktion wies darauf hin, dass die Landesregierung „in der Prüfpflicht“ sei.

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