Apothekenstärkungsgesetz passiert den Bundesrat

Rabattverbot für verschreibungspflichtige Medikamente

pr/pm
Das Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) ist jetzt vom Bundesrat verabschiedet worden. Damit besteht künftig für verschreibungspflichtige Arzneimittel ein Rabattverbot.

Das Gesetz regelt die Wiederherstellung der bundesweiten Preisbindung für rezeptpflichtige Arzneimittel über das Sozialgesetzbuch. Vor-Ort-Apotheken werden gefördert, unter anderem durch eine bessere Honorierung von Nacht- und Notdiensten.

Definiert werden auch zusätzliche Dienstleistungen

Zudem werden zur Kundenbindung zusätzliche pharmazeutische Dienstleistungen definiert. Dazu zählen die intensive pharmazeutische Betreuung bei einer Krebstherapie oder die Arzneimittelversorgung von pflegebedürftigen Patienten in häuslicher Umgebung. Und: Wenn Apotheken verschreibungspflichtige Arzneimittel an gesetzlich Versicherte per Botendienst ausliefern, dürfen sie dauerhaft einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 2,50 Euro je Lieferort und Tag erheben.

Die GKV wird mit mindestens 185 Millionen Euro pro Jahr zusätzlich belastet. Hinzu kommen bis zu 15 Millionen Euro für eine höhere Vergütung von Betäubungsmittel-Abgaben durch Apotheker.

Keine Boni und Rabatte mehr für rezeptpflichtige Medikamente 

Eine weitere Neuregelung sieht vor, dass Versandapotheken aus EU-Ländern gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland künftig keine Boni und Rabatte mehr auf verschreibungspflichtige Medikamente einräumen dürfen. Verstöße werden mit bis zu 50.000 Euro bestraft. Insbesondere diese Regelung war umstritten, weil sie möglicherweise gegen EU-Wettbewerbsrecht verstößt. Die dazu eingeleitete Abstimmung mit der EU-Kommission ist beendet. Kritiker wie etwa der Verband der Europäischen Versandapotheken (EAMSP) halten das Boni-Verbot dennoch weiterhin nicht für konform mit dem EU-Recht.

Geschulte Apotheker dürfen impfen

Mit dem Gesetz wird zudem eine Regelung umgesetzt, nach der Ärzte künftig schwer chronisch kranken Patienten ein Mehrfachrezept für dasselbe Medikament verschreiben dürfen. Damit sich noch mehr Menschen gegen Grippe impfen lassen, dürfen künftig auch durch Mediziner geschulte Apotheker Erwachsene impfen. Dies wird bereits in regionalen Modellvorhaben getestet.

Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) spricht von einem „Startschuss für eine zukunftsfähige Arzneimittelversorgung der Patienten in Deutschland.“ Das Gesetz können für neue Zuversicht sorgen, da es ordnungspolitische, betriebswirtschaftliche und pharmazeutische Perspektiven aufzeige. Und es können dazu beitragen, den Apothekerberuf für den pharmazeutischen Nachwuchs attraktiver zu machen.

Das Gesetz kann nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und anschließender Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Das EuGH- Urteil

Der Europäische Gerichtshof hatte 2016 entschieden, dass die Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneien in Deutschland für ausländische Internet-Apotheken gegen den freien Warenverkehr verstößt. Das neue Gesetz erreicht einheitliche Preise dadurch, dass es die Rechtswirkung des Rahmenvertrages über die Arzneimittelversorgung - auch für EU-Versandapotheken - als Voraussetzung dafür vorsieht, an gesetzlich Versicherte Medikamente abgeben und mit den Krankenkassen abrechnen zu können. Apotheken, für die der Rahmenvertrag gilt, werden verpflichtet, bei der Abgabe verordneter Arzneimittel an gesetzlich Versicherte im Wege der Sachleistung den einheitlichen Apothekenabgabepreis einzuhalten und Versicherten in der GKV keine Zuwendungen zu gewähren.

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