Regierung droht mit verschärftem Berufsrecht

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Die Bundesregierung will den Austausch von KVen und Ärztekammern verbessern, um Verstöße gegen das Arztrecht künftig mit dem Berufsrecht einfacher zu ahnden.

.Die Gesetzesänderung soll mit dem gerade im Bundestag beratenen Gesetz zur Einführung von Krebsregistern beschlossen werden, zitiert die FAZ einen Ministeriumssprecher. Bisher können nur Ärztekammern Verstöße an die KV melden, nicht umgekehrt.

Verschärfte Kontrolle

Bislang kontrollieren die 17 Landesärztekammern das Berufsrecht der Mediziner. Sie können den Behörden auf Länderebene zum Beispiel raten die Zulassung eines Arztes ruhen zu lassen oder aufzuheben. Selbst sind sie nicht befugt, eine Entscheidung treffen.

Die geplante Verschärfung bei Abrechnungsbetrug oder anderem unzulässigen Verhalten berührt die Kontroverse um die Sanktionierung ärztlicher Korruption, bei der der Ärztepräsident Frank Ulrich Montgomery zusätzliche Ermittlungsrechte fordert.

Die Fälle "Ratiopharm"

Die FAZ verweist auf Angaben der Kammern, wonach diese in den vergangenen Jahren in mehr als 900 Fällen wegen Bestechlichkeit Verfahren gegen Ärzte aufgenommen hätten, die Hälfte davon bezog sich allein auf - nicht strafbare - Versuche des Pharmaherstellers Ratiopharm, Ärzte zu korrumpieren.

Das Justizministerium hob gestern erneut deutlich hervor, dass das Strafrecht nicht verschärft werden solle, um Ärzte einzubeziehen. "Ohne strafrechtliche Regelungen bleiben die berufsrechtlichen Regelungen zahnlos", zitiert die FAZ die Grünen-Abgeordnete Maria Klein-Schmeink. Die Regierung müsse konkrete Vorschläge vorlegen.     

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