Entwurf zum Tabakerzeugnisgesetz in den Bundestag eingebracht

Starke Werbebeschränkungen für Tabakerzeugnisse

pr/KZBV/pm
Ein schärferes Vorgehen gegen jegliche Werbung bei Tabakerzeugnissen sieht ein neuer Gesetzesentwurf vor, der im Bundestag beraten wurde. Dazu gehören Werbeverbote an Außenflächen und Haltestellen.

Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes in den Bundestag eingebracht. Der Entwurf sieht – in Ergänzung bereits bestehender Werbeverbote im Hörfunk, in der Presse und in der sonstigen audiovisuellen kommerziellen Kommunikation einschließlich des Fernsehens – ein Verbot der Außenwerbung für Tabakerzeugnisse vor. Die Beschränkungen sollen stufenweise erfolgen.

Nach den Plänen soll Außenwerbung künftig nur noch für Geschäfte des Fachhandels möglich sein, sofern diese an den Außenwänden oder im Schaufenster angebracht ist. Ferner soll die Kinowerbung weiter eingeschränkt werden. Ein generelles Verbot von Tabakwerbung vor Filmen, bei denen Kinder und Jugendliche anwesend seien können, soll die bisher geltende zeitliche Beschränkung auf Filme nach 18 Uhr ablösen. Der Entwurf sieht zudem vor, nikotinfreie elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter den nikotinhaltigen Produkten gleichzusetzen.

Hintergrund ist eine Einigung der Koalition vom Dezember 2019. Am 29. Mai erfolgte die 1. Lesung des Gesetzentwurfs im Bundestag mit anschließender Überweisung an den federführenden Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft. Das neue Gesetz soll die bereits umgesetzte EU-Richtlinie 2014/40/EU ergänzen. Bevor das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werden kann, muss der Gesetzentwurf noch in 2./3. Lesung den Bundestag passieren und die Zustimmung des Bundesrates erhalten. Dies könnte möglicherweise noch vor der parlamentarischen Sommerpause erfolgen.

Zusätzlich ist eine Notifizierung des Gesetzes bei der EU-Kommission nötig, da die geplanten Regelungen über die Vorgaben der europäischen Tabakproduktrichtlinie hinausgehen. Die Einschränkungen für Außenwerbung sollen stufenweisen in Kraft treten und ab dem 1. Januar 2022 für Tabakwaren, ab dem 1. Januar 2023 für Tabakerhitzer und ab dem 1. Januar 2024 für elektronische Zigaretten gelten. Die veränderten Vorgaben für Kinowerbung und ein Verbot von Gratisproben soll schon zum 1. Januar 2021 gelten.

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Thomas Gredner, Tobias Niedermaier, Hermann Brenner, Ute Mons: Impact of tobacco control policies on smoking-related cancer incidence in Germany 2020 to 2050 – a simulation study, Cancer Epidemiology, Biomarkers & Prevention 2020.

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