Zusatzbeiträge: Kassen sind in der Info-Pflicht

ck/dpa
Krankenkassen, die künftig Zusatzbeiträge erheben oder diese erhöhen, sollen ihre Mitglieder nach übereinstimmenden Medienberichten in gesonderten Schreiben darüber informieren müssen.

Wenn eine Kasse mit ihren Beiträgen über dem Durchschnitt liegt, soll sie zudem ihre Versicherten auf die günstigere Konkurrenz hinweisen müssen - dies geht aus einem Änderungsantrag für das neue Finanzierungsgesetz der Kassen hervor, der der "Rheinischen Post" und der "Berliner Zeitung" (Mittwoch) vorlag. 

Kassen müssen über Sonderkündigungsrecht aufklären

Der Antrag solle an diesem Mittwoch im Gesundheitsausschuss des Bundestages beschlossen werden. Auch eine Aufklärung über das Sonderkündigungsrecht der Mitglieder sei vorgesehen. Der CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn begrüßte die Einigung in der Koalition: "Wir wollen auch in Zukunft einen Preis-Wettbewerb bei den Krankenkassen." 

Mit dem GKV-Finanzstrukturgesetz, das Anfang 2015 in Kraft treten soll, bekommen die Kassen faktisch ihre Beitragsautonomie zurück. Je nach eigener Finanzlage können sie Zusatzbeiträge bei ihren Mitgliedern einfordern, die anteilig vom Einkommen erhoben werden. Die pauschalen Zusatzbeiträge gehören dann der Vergangenheit an. 

Maximale Transparenz im Netz

Für maximale Transparenz soll der GKV-Spitzenverband künftig im Internet ein Vergleichsportal betreiben, aus dem hervorgeht, welche Krankenkasse einen Zusatzbeitrag in welcher Höhe erhebt. Das gehe aus Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen zum laufenden Gesetzesvorhaben hervor, schreibt die "Berliner Zeitung". 

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