Ab Januar 2019
Preise für zahntechnische ZE-Leistungen steigen
Der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) und der GKV-Spitzenverband haben eine Erhöhung der Preise für zahntechnische Leistungen beim Zahnersatz einschließlich Zahnkronen und Suprakonstruktionen um 2,54 Prozent vereinbart.
Die neuen bundeseinheitlichen durchschnittlichen Preise gelten ab dem 1. Januar 2019. Grundlage ist § 57 Abs. 2 Satz 1 SGB V.