Die zm-Kolumne zur aktuellen Lage

So kommt Ihre Praxis durch die Corona-Krise!

Praxis
Die Situation spitzt sich in vielen Zahnarztpraxen dramatisch zu! Praxisflüsterer Christian Henrici rät allen betroffenen Inhabern, sofort auf Kurzarbeit umzusteigen. Wie Sie das bewerkstelligen und welche Versorgung Sie sicherstellen sollten, erfahren Sie hier.

Sehr geehrter Herr Henrici, In meiner Praxis werden immer mehr Behandlungen von Patienten abgesagt oder verschoben, so dass ich mein Personal jeden Tag frühzeitig in den Feierabend schicken musste, wenngleich sich bereits die gefühlte Hälfte der Mitarbeit

Sehr geehrter Herr Henrici,

In meiner Praxis werden immer mehr Behandlungen von Patienten abgesagt oder verschoben, so dass ich mein Personal jeden Tag frühzeitig in den Feierabend schicken musste, wenngleich sich bereits die gefühlte Hälfte der Mitarbeiter krank gemeldet hat. Diese Ausfälle machen sich negativ bei meinen Einnahmen bemerkbar - trotzdem bleibt die Kostenbelastung gleich. Welche schnellen Lösungen gibt es? Halte bei gleichbleibenden Kosten nur etwa drei Monate durch …

Die aktuelle Situation hat abgesehen von den Vorgaben seitens der Politik bereits viele Unternehmen veranlasst, ihre Mitarbeiter von zu Hause arbeiten zu lassen. Jedoch nicht alle Arbeiten lassen sich in ein Homeoffice verlagern, so auch nicht die Arbeitsleistungen von Zahnarztpraxen.

Die notwendigen infektionsprophylaktischen Maßnahmen in Kombination mit massiv reduzierten Terminen führen nun zu drastischen Einnahmeausfällen in den Praxen, die auch durch die Zusage der KZBV, dass die Abschlagszahlungen weiter fließen werden, im Ergebnis die Kosten nicht decken werden. Falls Sie bei der Analyse ihrer Praxissituation zu dem Ergebnis kommen, dass die Praxiskosten und die Praxisrücklagen mit der individuellen Risikoeinschätzung nicht in Deckung zu bringen sind, müssen Sie dringend Maßnahmen zum Schutz ihres Unternehmens und damit auch zum Erhalt der Arbeitsplätze ergreifen.

Beantragen Sie zuerst Kurzarbeitergeld!

An erster Stelle steht daher für Sie als Arbeitgeber die sogenannte „Risikoabsicherung nach unten“, um solche Krisenzeiten überbrücken zu können.

Auch für Zahnarztpraxen stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung. Neben

Liquiditätskrediten und

Steuerstundungen ist

Kurzarbeitergeld

die dritte „Waffe“ der Regierung gegen einen Kollaps in der Wirtschaft. Diese Maßnahme ist dafür gedacht, den krisenbedingten erheblichen Arbeitsausfall für einen festgelegten Zeitraum an die Arbeitszeiten der Beschäftigten anpassen zu können. Dies dient auch dem Arbeitsplatzerhalt, da durch die Anpassung der Arbeitszeit an die reale Situation der aktuelle Arbeits- und Entgeltausfall in der Praxis ausgeglichen werden.Ich betone: Durch die Maßnahme können Kündigungen der Mitarbeiter vermieden werden!

Ich konzentriere mich daher auf die Möglichkeit Nummer 3, weil sie als Erstes von Ihnen angegangen werden sollte.

Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld 

Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld 

  • Kurzarbeit können auch Praxen beantragen, die aufgrund unverschuldeter wirtschaftlicher Ursachen wie Lieferengpässe bei benötigten Hygiene- und Infektionsschutzmaterialien („Produktionsteilen“) oder anderer nicht beeinflussbarer (unabwendbarer) Ereignisse wie die durch das Coronavirus ausgelösten Einschränkungen kurzfristig in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten und ihre Beschäftigten dadurch nicht mehr auslasten können.

  • Grundsätzlich müssen Urlaubsansprüche aus dem Vorjahr eines Beschäftigten/einer Beschäftigten vor der Anmeldung des Kurzarbeitergeldes genommen und zusätzlich die Urlaubsansprüche aus dem laufenden Jahr vor Beginn der Kurzarbeit verplant werden.

Wie funktioniert es?

Dazu schauen wir uns eine Beispielrechnung an:

Quelle: OPTI

In diesem Beispiel wird auf 50 Prozent Kurzarbeit reduziert, es kann aber auch bis auf Null reduziert werden (Prophylaxekräfte). Die Vergütung wird proportional an die Kurzarbeitszeit angepasst. Der Arbeitnehmer erhält zusätzlich das Kurzarbeitergeld, das bei Arbeitnehmern mit Kind aus 67 Prozent und Arbeitnehmern ohne Kind aus 60 Prozent der Nettoentgeltdifferenz besteht. Der Arbeitgeber hat zudem die Möglichkeit beitragsfrei(!) auf 80 Prozent zu erhöhen (Aufstockung). Wir empfehlen Ihnen, die solidarische Aufstockung zu nutzen! Ausgenommen vom Kurzarbeitergeld sind 450 Euro-Kräfte, Auszubildende, Studenten und Krankengeldbezieher.

In „Fünf-Schritten“ zum Kurzarbeitergeld für die Zahnarztpraxis

Wenn Sie sich entschieden haben, Kurzarbeitergeld für Ihre Praxis zu beantragen, dann befolgen Sie die „Fünf-Schritte zum Kurzarbeitergeld für die Zahnarztpraxis“.

Quelle: OPTI

Damit das Kurzarbeitergeld von der Bundesagentur für Arbeit genehmigt werden kann, wird eine rechtliche Grundlage benötigt. Sie erfolgt über eine Betriebsvereinbarung oder eine Individualvereinbarung. Wir empfehlen aus Sicherheitsgründen die Individualvereinbarung, die einen Zusatz zu den Arbeitsverträgen darstellt und die Vereinbarung von Kurzarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer regelt. Dafür haben auch wir entsprechende Vorlagen entwickelt.

Denn erst wenn eine rechtskräftige Vereinbarung vorliegt, kann bei der Agentur für Arbeit Kurzarbeit angezeigt werden. Dafür muss das das Formular „Anzeige über Arbeitsausfall“ vom Arbeitgeber ausgefüllt und bei der verantwortlichen Dienststelle der Agentur für Arbeit eingereicht werden. Links zur Findung der Dienststelle finden Sie untenstehend.

Diese Versorgung sollten Sie sicherstellen!

Die Arbeitszeitreduzierung erfordert auch neue Öffnungszeiten und Schichtplanungen. Hierbei ist es wichtig, einzelne Maßnahmen auf die jeweilige Abteilung, den jeweiligen Leistungsbereich abzustimmen.

Kurzarbeit kann für alle, aber auch nur für einen Teil der Mitarbeiter eingeführt werden. Wir empfehlen Ihnen:

Kurzarbeit kann für alle, aber auch nur für einen Teil der Mitarbeiter eingeführt werden.

Wir empfehlen Ihnen:

den Praxisempfang dauerhaft für Notfälle und Schmerzpatienten sicherzustellen,

den Betrieb auf ca. 20 Prozent für Schmerzpatienten etc. herunterzufahren und

die PZR zu 100 Prozent herunterzufahren.

Um Missverständnisse seitens der Patienten zu verhindern, müssen die Veränderungen der Öffnungszeiten und des Behandlungsspektrums den Patienten und Mitarbeitern ausdrücklich kommuniziert werden.

Bei der Agentur für Arbeit beantragen Sie monatlich, nachträglich die Erstattung des Kurzarbeitergeldes, also sofern Sie die Punkte 1 bis 4 der oben stehenden Grafik erledigt haben, übernimmt Ihr Steuerberater alles weitere, auch die Berechnung der Löhne.

Unser Tipp

Unser Tipp

Fazit

Mithilfe der Kurzarbeit können die finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise auf die Zahnarztpraxis reduziert werden. Dabei werden die Arbeitsstunden der Mitarbeiter dem reduzierten Arbeitsanfall angepasst. Der dadurch entstehende Entgeltausfall der Mitarbeiter wird zu einem großen Teil in Form von Kurzarbeitergeld von der Arbeitsagentur ausgeglichen.

Die Praxen werden so erheblich bei den Lohnkosten entlastet. Dazu bedarf es einer rechtlichen Grundlage in Form einer Individual- oder Betriebsvereinbarung, um Kurzarbeit wirksam einführen zu können. Nicht vergessen werden darf, dass die Organisation der Zahnarztpraxis den veränderten Bedingungen angepasst als auch die Veränderung konsequent an die Patienten kommuniziert werden muss.

Bitte keine Scham!

Erlauben Sie mir einige persönliche Worte zum Schluss. Auch ich habe es mir nicht denken können, dass eine solche Situation mal Realität werden kann. Haben Sie keine falsche Scham, die Hilfspakete des Staates zu nutzen, dafür sind diese da. Dafür haben Sie jahrelang viele Steuern gezahlt. Stand heute (20. März) haben bereits 30 Praxen in meiner Beratung erfolgreich Kurzarbeit beantragt (siehe Link Nr. 5). Derzeit kommen jeden Tag kommen etwa zehn Praxen hinzu.

Glauben Sie mir, das sind alles gesunde Praxen, die aber angesichts der unerwarteten Umsatzeinbrüche und der unklaren zeitlichen Dimension trotzdem die „Absicherung nach unten“ betreiben“ müssen, um ihr Unternehmen perspektivisch erhalten zu können. Und das bedeutet auch die Versorgung der Bevölkerung zu sichern. Gehen Sie offen damit um. Wir von OPTI haben ebenfalls für einige Abteilungen Kurzarbeit beantragt. Insofern: Bitte keine Scham!

In diesem Sinne,Ihr Christian HenriciHenrici@opti-hc.de,www.opti-hc.de

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