Telefonnummer auf Rezept wird Pflicht

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Praxis
Ab Juli müssen Ärzte und Zahnärzte bei der Verordnung von Arzneimitteln und Medizinprodukten eine Telefonnummer und ihren Vor- und Nachnamen auf dem Rezept angeben.

Diese verpflichtenden Angaben sollen es Apotheken leichter machen, bei Fragen zum Rezept den verschreibenden Arzt zu kontaktieren, berichtet die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV).

Die Muss-Angabe der Telefonnummer auf Kassen- und Privatrezepten geht auf eine Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung und der Medizinprodukte-Abgabeverordnung im Dezember 2014 zurück, die jetzt zum 1. Juli in Kraft tritt.

Neben der Telefonnummer - in der Regel wird dies die der Arztpraxis sein - wurde in der Verordnung außerdem konkretisiert, dass die Angabe des Namens sowohl den Nachnamen als auch den Vornamen des verschreibenden Arztes zu umfassen hat. Ab Juli muss auf dem Rezept der Vor- und Nachname des Arztes stehen.

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