Existenzgründung durch Praxisübernahme

Was kostet, sind Umbau, Einrichtung und Modernisierung

ck/pm
Praxis
2019 zahlten Zahnärzte für die Gründung einer Einzelpraxis durch Übernahme durchschnittlich 354.000 Euro - vier Prozent mehr als im Vorjahr. Teuer waren nicht unbedingt die Übernahmepreise, sondern Umbauten, Einrichtung und Modernisierung.

Während die Übernahmepreise, mit 176.000 Euro im Durchschnitt stabil blieben, schossen die in Umbau, Ausstattung und Modernisierung getätigten Investitionen mit 178.000 Euro in die Höhe, meldet die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (apoBank).

Es wird zunehmend ein Käufermarkt

"Die durchschnittlich gezahlten Kaufpreise haben sich seit dem bisherigen Höchststand im Jahr 2017 mit 184.000 Euro sogar leicht rückläufig entwickelt", erläutert Daniel Zehnich von der apoBank. Trotz des ungebrochenen Trends zur Anstellung, sei die Zahl der zahnärztlichen Existenzgründer seit Jahren recht stabil. Zehnich: "Dennoch bewegen wir uns zunehmend in einem Käufermarkt, da das Angebot der zum Verkauf stehenden Praxen wächst. Das liegt insbesondere an der steigenden Zahl von älteren Zahnärzten, die kurz vor dem Ruhestand stehen."

Der Trend zu hochpreisigen Praxen bleibt

Auch Zahnärzte gründen ihre Praxen demnach individuell mit unterschiedlich hohen Praxisinvestitionen: Die Bandbreite der Kaufpreise inklusive der vorgenommenen Investitionen reicht hier laut apoBank von mittleren fünfstelligen bis hin zu hohen sechsstelligen Beträgen. Auffällig sei aber, dass der Anteil der hochpreisigen Praxen in den letzten Jahren deutlich zugenommen hat. "Mittlerweile investieren 20 Prozent der Zahnärzte, die sich durch Übernahme in einer Einzelpraxis niederlassen, mehr als eine halbe Million Euro in die Existenzgründung", resümiert die apoBank.

500.000 Euro für eine neue Einzelpraxis

Eine zahnärztliche Einzelpraxis neu zu gründen ist der teuerste Weg, sich niederzulassen: 2019 beliefen sich die Ausgaben dafür im Durchschnitt auf 493.000 Euro. Für die Neugründung einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) kommen Zahnärzte für einen Praxisanteil von 50 Prozent auf rund 470.000 Euro.

Die geringsten Praxisinvestitionen fallen an, wenn auf vorhandene Strukturen aufgebaut wird. So haben 2019 zahnärztliche Existenzgründer durch Übernahme einer kompletten Praxis für einen hälftigen Praxisanteil inklusive Übernahmepreis 288.000 Euro investiert. Zahnärzte, die in eine bereits bestehende BAG eingestiegen sind, zahlten für einen 35-prozentigen Praxisanteil im Durchschnitt einen Kaufpreis von 224.000 Euro, investierten 68.000 Euro und kamen also auf einen Gesamtbetrag von 292.000 Euro.

Zahnärzte setzen bevorzugt auf vorhandene Praxen

Neugründungen - ob Einzelpraxen oder BAG- spielten auch 2019 kaum eine Rolle. Stattdessen greifen Zahnärzte bei der Existenzgründung nach wie vor lieber auf bereits vorhandene Praxen zurück. Entsprechend war die Übernahme als Einzelpraxis mit 65 Prozent, aber auch die gemeinsame Praxisübernahme mit acht Prozent insgesamt wesentlich beliebter. Den Einstieg in eine bestehende BAG wählten 15 Prozent der Gründer.

MVZ spielen bei Gründern keine Rolle

"Insgesamt sind die allgemein zu beobachtenden Konzentrations- und Kooperationstrends in der zahnmedizinischen Berufsausübung bei den Existenzgründern nicht so deutlich zu erkennen", sagt Zehnich. "Auch die Gründung von Zahnärztlichen Medizinischen Versorgungszentren beziehungsweise die Beteiligung daran spielt bei den Existenzgründern nach wie vor fast keine Rolle, obwohl die Zahl der Z-MVZ seit Jahren steigt. Wenn sich Zahnärzte für ein Z-MVZ als Praxisform entscheiden, dann sind diese häufig bereits seit Langem niedergelassen. Der Wechsel erfolgt zum Beispiel durch Umfirmierung vorhandener Praxen oder durch Zusammenschlüsse von bestehenden Praxen."

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