KZBV zu zwei Urteilen des Bayerischen LSG

"Zahnärztliches Gutachterwesen bewährt und rechtens"

nb/pm
Praxis
"Bei der Prüfung zahnmedizinischer Behandlungsfälle muss die gesetzliche Krankenkasse den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung mit der Begutachtung beauftragen", heißt es in zwei kürzlich gesprochenen Urteilen. Die KZBV spricht von einer Fehlinterpretation.

„Beide Urteile halten nach unserer Auffassung einer rechtlichen Bewertung in keiner Weise stand", lässt der Vorsitzende des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), Dr. Wolfgang Eßer in einer Stellungnahme verkünden. "Denn sie beruhen unseres Erachtens auf Fehlinterpretationen der einschlägigen gesetzlichen Regelungen."

Eßer erläutert: "So verkennt das Landessozialgericht Bayern insbesondere, dass nach dem erklärten Willen des Gesetzgebers der § 275 SGB V keinen Vorrang vor den bereits jahrzehntelang durchgeführten vertraglichen Gutachterverfahren im zahnärztlichen Bereich haben soll. Ebenso hat der Gesetzgeber die vertraglichen Gutachterverfahren durch das Patientenrechtegesetz sogar noch einmal ausdrücklich bestätigt. Die durch das Gericht aufgeworfenen Fragen des Datenschutzes werden aus unserer Sicht in keiner Weise nachvollziehbar beantwortet oder gar begründet, sondern ohne tragfähige Ausführungen schlichtweg in den Raum gestellt. Im Übrigen sind die Urteile - nach unseren Informationen - auch noch gar nicht rechtskräftig.“ Vor diesem Hintergrund bestehe für die Vertragszahnärzteschaft derzeit daher keinerlei Veranlassung, von den bestehenden vertraglichen Gutachterverfahren abzurücken.

"Urteile halten rechtlicher Bewertung nicht stand“

Die KZBV stellt klar: "Das zwischen der KZBV und den Krankenkassen vereinbarte Gutachterverfahren im Bereich der vertragszahnärztlichen Versorgung dient den Patienten. Es greift bereits im Vorfeld vieler Behandlungen, etwa im kieferorthopädischen und parodontologischen Bereich sowie bei der Versorgung mit Zahnersatz." Die Begutachtungen werden dabei von Gutachtern vorgenommen, die von den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen in den Ländern und den Krankenkassen einvernehmlich bestellt werden.

"Das zahnärztliche Gutachterwesen genießt bei allen Beteiligten eine hohe Akzeptanz", heißt es weiter. "Es unterstützt insbesondere die Überprüfung und Sicherung der Behandlungsqualität und ist für Patienten seit vielen Jahren ein anerkanntes Verfahren."

Beispielsweise im Bereich Zahnersatz wurden laut KZBV im Jahr 2016 insgesamt 132.889 Gutachten erstellt. Bei etwa 10 Millionen prothetischen Behandlungsfällen wurden 15.350 Mängelgutachten angefordert und in 68,4 Prozent der Fälle dann auch tatsächlich Mängel festgestellt. "Der Anteil gutachterlich beanstandeter Therapien an der Gesamtzahl der Zahnersatzbehandlungen lag damit im Promillebereich - ein Indikator für eine insgesamt qualitativ gute Zahnersatzversorgung", heißt es in der schriftlichen Stellungnahme.

Weitere Informationen zum vertragszahnärztlichen Gutachterwesen können auf derWebsite der KZBVunterwww.patientenberatung-der-zahnaerzte.deabgerufen werden.

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