Erneute Warnung vor Zahnpasta-Zutat

mg/dpa
Zahnmedizin
Privathaushalte sollen auf Triclosan verzichten, empfiehlt jetzt auch das Rostocker Landesamt LALLF. Problem: Der Stoff steckt nicht nur in vielen Waschmitteln, sondern auch in Kosmetik und Zahnpasta.

Frerk Feldhusen, Direktor des Landesamts für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF), verwies bei seiner Empfehlung auf die Einschätzung des Bundesinstituts für Risikobewertung: Triclosan solle auf das unbedingt notwendige Maß im ärztlichen Bereich beschränkt bleiben. Der Stoff steht seit geraumer Zeit in dem Verdacht, Krebserkrankungen zu begünstigen.

Eine zusätzliche Schwierigkeit ist, dass in Kosmetika, Waschmitteln, Textilien und Lebensmittelverpackungen Triclosan für eine antimikrobielle oder desodorierende Wirkung niedrig dosiert wird. Das reicht häufig nicht aus, um Krankheitserreger abzutöten, kann aber dazu führen, dass diese gegen Triclosan resistent werden. Sie können sich dann stärker vermehren als nicht resistente Erreger und gegen Antibiotika unempfindlich werden, heißt es.

Spuren in Blut, Urin und Muttermilch nachgewiesen

"Verbraucher müssen über Triclosan informiert sein, um dann am Verkaufsregal bewusst auf diese umstrittene Substanz verzichten zu können", sagte Feldhusen. Bei 15 Proben von Zahnpasten, Deos und anderen Kosmetika, die 2014 im Landesamt analysiert wurden, seien keine Überschreitungen der Höchstmengen festgestellt worden. "Allerdings wurden die erlaubten Höchstmengen oft maximal ausgeschöpft."

Triclosan ist demzufolge allgegenwärtig. Es sei im Blut, Urin und in der Muttermilch von  Probanden sowie in hohen Dosen im Urin von Krankenhauspersonal festgestellt worden. Seit Oktober 2014 ist die Konzentration in der EU für viele Kosmetika auf 0,3 Prozent beschränkt worden, was von Experten jedoch als nicht sicher für die Verbraucher angesehen wird.

Wie diezmim März 2014 berichteten schätzt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) Triclosan als Zahnpasta-Bestandteil als nicht gesundheitsgefährdend ein, solange die Grenzwerte eingehalten werden. Allgemein rät BfR-Präsident Prof. Dr. Dr. Andreas Hensel jedoch, Triclosan sollte „nur in Kliniken und Arztpraxen eingesetzt werden“, und dies auch „nur sehr restriktiv und mit der notwendigen Sorgfaltspflicht".

Bislang hat das wenig Einfluss auf das Vorgehen der Industrie, die Triclosan in geringen Dosen überall dort verarbeitet, wo seine antibakterielle Wirkung geschätzt wird: in Seife, in Matratzen, Textilien, Müllbeuteln - und Spielzeug.

Nach der Norm EU-KVO 1223/2009 muss Triclosan auf der Inhaltsstoffliste z.B. von Zahnpasta ausgewiesen sein. Mögliche Alternativbezeichnungen lauten 5-Chloro-2-(2,4-dichlorophenoxy)phenol (chemischer Name) und CASRN: 3380-34-5.

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