G-BA prüft Antibiotikatherapie bei Zahnbehandlungen

jt/pm
Zahnmedizin
Das AQUA-Institut wurde im November vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) mit der Entwicklung eines Qualitätssicherungsverfahrens zur systemischen Antibiotikagabe in der zahnärztlichen Versorgung beauftragt.

Zentrales Ziel sei die Erhöhung der Patientensicherheit. Im Einzelnen werde insbesondere angestrebt, unnötige Antibiotika-Verordnungen zu vermeiden sowie die Verschreibung von „Mitteln der ersten Wahl“ zu steigern. Das Verfahren bezieht sich auf Parodontalbehandlungen und konservierend-chirurgische Eingriffe. Dem aktuell erteilten Auftrag ging eine Konzeptskizze des AQUA-Instituts voraus.

Über- und Fehlversorgung aufdecken

Die Recherche ergab, dass bei der Verschreibung von Antibiotika möglicherweise eine Fehlversorgung vorliegt, weil das für viele zahnärztliche Diagnosen empfohlene Mittel häufig nicht verschrieben wird. „Mit dem Verfahren soll auch geklärt werden, ob und bei welchen zahnärztlichen Leistungen es eine Über- beziehungsweise Fehlversorgung mit Antibiotika seitens der Zahnärzte gibt“, sagt Prof. Joachim Szecsenyi, Geschäftsführer des AQUA-Instituts.

Mit diesem Verfahren gab der G-BA zum ersten Mal ein zahnärztliches Thema zur externen Qualitätssicherung in Auftrag. Der Abgabetermin für den Abschlussbericht ist am 20. November 2015.

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