Kurzimplantate haben ihre Indikation

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Zahnmedizin
Auch Kurzimplantate - im Vergleich zu Normalimplantaten nur halb so lang - haben ihre Indikationsberechtigung. Allerdings gibt es noch keine Langzeitstudien.

Selbstverständlich sind Implantologen bestrebt, so minimal invasiv wie möglich zu arbeiten. Warum dann nicht auch Zahnimplantate verwenden, die wesentlich kürzer sind, als bislang? Diese Frage stellte sich Prof. Dr. Christoph Hämmerle, Zürich, in seinem Vortrag auf der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Implantologie (DGI) in Bern.

Sechs-Millimeter können reichen

Er stellte Untersuchungen vor, die zeigten, dass auch Sechs-Millimeter-Implantate durchaus ihren Einsatzbereich haben können. Zum Beispiel um eine Sinusbodenelevation zu vermeiden, oder im Unterkiefer anatomische Strukturen zu schonen, etwa den Nervus alveolaris.

... und umfangreiche Augmentationen vermeiden

Auch bei geringem Knochenangebot könne der Behandler diese Lösung in Betracht ziehen, weil dann unter Umständen eine umfangreiche Augmentation vermieden werden könne. Es gebe zwar eine Reihe von Studien, die durchweg positive Erfahrungen mit diesen Kurzimplantaten dokumentieren, sogar bei schwierigen Knochenverhältnissen,  Extensionen sowie einem überhöhten Kronen-/Implantatverhältnis.

Noch existierten jedoch keine Langzeitstudien. Hämmerle hob hervor, dass bei einer minimalinvasiven Lösung ein Sechs-Millimeter-Implantat angewendet werden sollte. Als weitere Indikation führte er die Interimslösung an, da ein Kurzimplantat auch problemloser zu explantieren sei.

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