Europatag der Bundeszahnärztekammer

Mehr Patientenschutz oder mehr Markt?

Auf europäischer Ebene finden derzeit – im Rahmen der Binnenmarktstrategie – richtungsweisende Diskussionen über die Zukunft der Freien Berufe statt. Alle Entwicklungen, die die Freiberuflichkeit einzuschränken drohen, werden von der BZÄK seit Jahren kritisch begleitet. Bei zwei Gesprächszirkeln auf dem Europatag in Berlin wurden die Positionen der verschiedenen Akteure deutlich.

Was passiert, wenn die Vorgaben zum Berufszugang und zur Berufsausübung aufgeweicht werden? Kommt dann mehr Wirtschaftswachstum durch den Abbau von Regulierungen? Reicht eine rein ökonomische Betrachtung von freiberuflichen Dienstleistungen aus? Das will jedenfalls die EU, um das Wirtschaftswachstum anzukurbeln. Dagegen stehen die Forderungen der Freien und Heilberufe: Patientenschutz darf nicht außen vor bleiben, und die Qualität freiberuflicher Leistungen muss geschützt werden. Um diese Fragen ging es bei den Diskussionen auf dem Europatag.

Folgende Themen werden auf EU-Ebene derzeit diskutiert:

Transparenzprozess:In der überarbeiteten EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (2013) wird gefordert: Jeder Mitgliedstaat soll seine Vorschriften über Berufsqualifikationen, die den Zugang zu Berufen oder Berufsbezeichnungen regeln, überprüfen und modernisieren. Die Erleichterung des Berufszugangs, insbesondere durch einen flexibleren und transparenten rechtlichen Rahmen in den Mitgliedstaaten, soll nach den Plänen der Kommission die Mobilität qualifizierter Fachkräfte und die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen erleichtern.

• Deregulierung:Parallel dazu sieht die Kommission im Rahmen von länderspezifischen Empfehlungen den Abbau von Regulierungen im Dienstleistungssektor vor und bezieht sich dabei auch auf die Freien Berufe. Der Diskussionsprozess läuft.

• Vertragsverletzungsverfahren:Die EU-Kommission hat im Juni 2015 gegen Deutschland und gegen einige andere Mitgliedstaaten der EU Vertragsverletzungsverfahren zu bestimmten länderspezifischen Regulierungsvorschriften eingeleitet, die sie als nicht vereinbar mit der Dienstleistungsrichtlinie erachtet. Auf dem Prüfstand stehen Bestimmungen zur Fremdkapitalbeteiligung, zur interprofessionellen Zusammenarbeit oder zu Fragen der Gebührenordnung. Im Visier sind derzeit die Gebührenordnungen für Ingenieure und Architekten. Die Heilberufler sehen sich bedroht.

Letztlich, so bilanziert BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel in seinem Fazit auf dem Europatag, gehe es um viel Geld: „Gewachsene Systeme kann man leicht zerschlagen, um kurzfristige Effekt zu erzielne. Die Folgen davon jedoch können einer Gesellschaft viel teurer zu stehen kommen.“

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