BZÄK: Gesundheitspolitische Perspektiven 2017 bis 2021

Zehn Forderungen an die Politik

Die Stärken des Systems auszubauen und die Zahnmedizin zukunftsfest zu machen – darum geht es der BZÄK in ihrem neuen gesundheitspolitischen Programm für die Legislaturperiode 2017 bis 2021. In zehn Punkten fasst sie ihre Positionen im Vorfeld der kommenden Bundestagswahl zusammen.

Worauf es der Bundeszahnärztekammer ankommt, machte Präsident Dr. Peter Engel bei der Vorstellung des Programms beim KZBV-Frühjahrsempfang am 16.5. in Berlin deutlich: „Fest steht, dass wir für den Erhalt und den Ausbau einer erfolgreichen Zahnmedizin die richtigen Rahmenbedingungen brauchen. Ziel muss sein: Pro Patient – pro Zahnärzte – pro Gesellschaft.“

Dazu hat die BZÄK zehn Punkte formuliert:

1. Patienten: Patientenrechte wahren

Die BZÄK fordert, den Stellenwert der bundesweit etablierten Patientenberatung und des Gutachter- und Schlichtungswesens der zahnärztlichen Selbstverwaltung zu stärken. Das Patientenrecht auf freie  (Zahn-)Arztwahl soll nicht durch selektivvertragliche Strukturen wie Öffnungsklauseln eingeschränkt werden. Das in der Zahnmedizin bewährte kollektivvertragliche System soll gestärkt werden.

2. Zahnärzte: Freiberuflichkeit und Selbstverwaltung schützen

Die BZÄK fordert die Politik auf, ein verlässliches Bekenntnis zur Stärkung der freiberuflichen Berufsausübung auf nationaler wie auf europäischer Ebene abzugeben. Der notwendige Freiraum für Therapiefreiheit soll zur Verfügung gestellt werden. Praxen sollen von Bürokratielasten befreit werden. Ferner will die BZÄK das Kammersystem entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip stärken. Es soll bei den politischen Initiativen – insbesondere bei denen des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) berücksichtigt werden.

3. Vergütung: An wirtschaftliche Entwicklung anpassen

Es soll eine zeitgemäße, fachlich wie betriebswirtschaftlich stimmige Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) auf Basis der Honorarordnung für Zahnärzte (HOZ) implementiert werden. Der Punktwert in der GOZ soll kontinuierlich an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst und die Zahnmedizin soll als Teil der Medizin auch in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) verankert werden.

4. Mundgesundheit: Präventive Konzepte weiterentwickeln

Die BZÄK fordert, die Zahnmedizin stärker in gesundheitspolitische Programme der Prävention und Gesundheitsförderung auf der Basis des gemeinsamen Risikofaktorenansatzes zu integrieren. Passende Rahmenbedingungen sollen geschaffen werden, damit die Betreuung von Patienten insbesondere mit parodontalen Erkrankungen auf ein organisatorisch und finanziell angemessenes Fundament gestellt werden kann. Eine besondere Förderung der Prävention insbesondere auf bevölkerungs- und gruppenprophylaktischer Ebene soll für Kinder und Jugendliche mit Fluchthintergrund bereitgestellt werden.

5. Qualität in der Zahnmedizin: Fortschritt auch in der Ausbildung verankern

Die BZÄK fordert, die zahnärztliche Ausbildung an die aktuellen Anforderungen der Versorgung und an die wissenschaftliche Weiterentwicklung anzupassen. Qualitätsförderung ist als genuine Aufgabe der (Landes-)Zahnärztekammern im Rahmen politischer Entscheidungsprozesse anzuerkennen sowie in diese einzubeziehen. Gesundheitspolitische Entscheidungsprozesse sollen mittels Versorgungsforschung stärker analysiert und kritisch begleitet werden.

6. Krankenversicherung: Duales System patientenorientiert ausbauen

Die BZÄK fordert, alle Bestrebungen, über eine „Bürgerversicherung“ einen einheitlichen Krankenversicherungsmarkt zu errichten, entschieden abzulehnen. Das duale Krankenversicherungssystem aus GKV und PKV soll beibehalten und im Wege der reformierten Dualität angepasst werden. Die privatzahnärztlichen Leistungen sollen als Innovationstreiber genutzt werden.

7. Zahnärztliche Versorgung: Richtige Weichenstellungen vornehmen

Die BZÄK fordert, für jeden Bürger einen wohnortnahen Zugang zu qualitativ hochwertiger, zahnärztlicher Versorgung zu ermöglichen. Die Anreize zur Niederlassung in ländlichen Regionen sollen durch attraktive Rahmenbedingungen verbessert werden. Die BZÄK setzt sich für eine zeit- und bedarfsgemäße Definition der spezifischen Bedürfnisse ein, um alle Menschen mit Behinderung adäquat auch bei notwendiger Narkosebehandlung zu versorgen. Inhalte der Zahn-, Mund- und Zahnersatzpflege sollen in die neue Ausbildungsverordnung zum Beruf „Pflegefachfrau“/„Pflegefachmann“ übernommen werden. Flüchtlinge und Asylbewerber sollen gleichermaßen vom hohen Standard der zahnärztlichen Versorgung profitieren. Für den Zahnarzt soll eindeutig erkennbar sein, welche Leistungsansprüche sein Patient nach dem Asylbewerberleistungsgesetz hat.

Die Gleichwertigkeitsprüfung – inklusive Sprachprüfung – ist als unerlässliche Voraussetzung vorzusehen, um in Deutschland den Beruf des Zahnarztes ausüben zu können.

8. Junge Zahnärzte: Rahmenbedingungen für Beruf und Umfeld verbessern

Die BZÄK fordert, die Novelle der zahnärztlichen Approbationsordnung unbedingt zu verabschieden und dabei den Nationalen Kompetenzbasierten Lernzielkatalog Zahnmedizin (NKLZ) zu berücksichtigen. Die Strukturen und Inhalte der Ausbildung sollen dringend an die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse und Anforderungen des Versorgungsgeschehens angepasst werden.

Impulse aus dem BZÄK-Memorandum zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sollen stärker in die politische Arbeit integriert werden.

9. Praxis-Team: Durch attraktive Aus- und Fortbildung fördern

Die BZÄK fordert, das duale System der beruflichen Ausbildung in Deutschland zu stärken und den aktuellen Herausforderungen permanent anzupassen. Neben der etablierten Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) sollte kein zweites Berufsbild Dentalhygiene (DH) als eigenständiger Beruf etabliert werden. Das Aufstiegsfortbildungsmodell für nicht-zahnärztliches Assistenzpersonal im Aufgabengebiet der Zahnärztekammern soll gefördert werden. Eine Substitution zahnmedizinischer Leistungen durch Assistenzpersonal wird strikt zurückgewiesen (Delegation statt Substitution).

10. Europa: Aushöhlung des deutschen Qualitätsniveaus verhindern

Die BZÄK fordert, im Rahmen aktueller Maßnahmen wie der Verabschiedung des sogenannten EU-Dienstleistungspakets sicherzustellen, dass im Interesse des Patientenschutzes ein hohes Niveau der zahnärztlichen Versorgung beibehalten wird. Dabei soll das Bestimmungslandprinzip als Leitprinzip bei der Frage des anwendbaren Rechts erhalten bleiben.

Das Kammersystem als bewährtes ordnungspolitisches Modell soll auf europäischer Ebene gefördert werden. Allen Bestrebungen, die Rechte der Freien Berufe zu beschneiden, soll massiv entgegengewirkt und die Bemühungen des Berufsstands unterstützt werden, eine „EU-Charta der Freien Berufe“ auf europäischer Ebene zu implementieren. Tendenzen zur Substitution (anstatt Delegation) zahnärztlicher Leistungen durch Assistenzpersonal soll entgegengewirkt werden.

Die Normierung von Gesundheitsleistungen unter dem Dach des Europäischen Komitees für Normierung (CEN) soll verhindert werden. Das Programm wird an einen breiten Kreis in der Fachöffentlichkeit gestreut und dient als Grundlage für weitere politischen Gespräche – vor und auch nach der Bundestagswahl.

Das Positionspapier im Wortlaut:https://www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/b/ges.politisches_programm_bzaek.pdf

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