Hamburg, Niedersachsen, Westfalen-Lippe und Saarland

Neuer Tarifvertrag für ZFA und Azubis!

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Praxis
AAZ und vmf haben sich auf einen Vergütungstarifvertrag für Zahnmedizinische Fachangestellte und ZFA-Auszubildende geeinigt. Er gilt ab 1. Juli für Hamburg, Niedersachsen, das Saarland und für Westfalen-Lippe.

Lang und intensiv seien die Gespräche gewesen, teilten die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Zahnmedizinischen Fachangestellten (AAZ) und der Verband medizinischer Fachberufe (vmf) heute mit. Gestern wurde der Kompromiss schließlich von beiden Parteien unterschrieben.

Das haben AAZ und vmf ausgehandelt

Für den neuen Vergütungstarifvertrag wurde eine Laufzeit vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2026 vereinbart. Die Ausbildungsvergütungen steigen in diesem Zeitraum im ersten Jahr auf 1.000 Euro, im zweiten auf 1.100 Euro und im dritten Jahr auf 1.200 Euro.

Auch das wurde beschlossen: „Für die Zahnmedizinischen Fachangestellten, die Zahnarzthelfer/innen und die durch Aufstiegslehrgänge höherqualifizierten Berufe wie zum Beispiel Dentalhygieniker/in oder Fachwirt/in werden die Vergütungen in Abhängigkeit von der Berufszugehörigkeit zum 1. Juli 2025 zunächst im Durchschnitt um 4,65 Prozent erhöht.“ Zum 1. Januar 2026 kommt eine weitere Erhöhung um durchschnittlich 2,80 Prozent hinzu.

Hier finden Sie den Tarifvertrag zum Nachlesen

Den neuen Tarifvertrag können Zahnärztinnen und Zahnärzte in Hamburg, Niedersachsen, dem Saarland und Westfalen-Lippe über ihre Zahnärztekammern beziehen. Die Mitglieder des vmf finden den Tarifvertrag im Volltext ab sofort im internen Mitgliederbereich auf der vmf-Website.

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