Approbationsordnung passiert das Kabinett

Endlich.

Das Bundeskabinett hat den Weg für eine grundlegende Reform der AppO-Z freigemacht – nach über 60 Jahren stehen junge Zahnärzte nun kurz davor, eine Approbationsordnung zu erhalten, die den wissenschaftlichen Anforderungen des Versorgungsgeschehens entspricht. Trotz aller Freude – das Finanzierungsproblem bleibt.

Aktuell erfolgt die zahnärztliche Ausbildung bekanntlich auf der Grundlage der aus dem Jahr 1955 stammenden und seitdem weitgehend unveränderten Approbationsordnung für Zahnärzte (AppO-Z). Zwar bieten die Universitäten im Rahmen der Möglichkeiten, die die Approbationsordnung erlaubt, heute schon eine moderne Ausbildung an: „Dennoch ist es wichtig und notwendig, auch die rechtlichen Grundlagen an die Weiterentwicklungen der vergangenen Jahre anzupassen und die Ausbildung zukunftsfest zu machen“, heißt es aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG). Über den Entwurf einer neuen AppO-Z wurde lange diskutiert – nun wurde in der Sitzung des Bundeskabinetts am 2. August die Novellierung beschlossen.

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) begrüßt die Verabschiedung – appelliert aber eindringlich an den Bundesrat und die Bundesländer, mit einem schnellen Beschluss endgültig den Weg für eine moderne Approbationsordnung frei zu machen.

Das neue Studium

  • Das Studium gliedert sich künftig in einen vorklinischen Studienabschnitt (vier Semester), in dem das medizinische und das zahnmedizinische Grundlagenwissen vermittelt werden, und in einen klinischen Studienabschnitt (sechs Semester) für die praktische Ausbildung.

  • Um Allgemeinerkrankungen in der zahnmedizinischen Ausbildung künftig besser abzubilden, werden die Studiengänge Zahnmedizin und Medizin in den ersten Semestern angeglichen und der klinische Studienabschnitt wird durch mehr medizinische Unterrichtsveranstaltungen ergänzt.

  • Im Sinne des Präventionsgedankens sollen die Schwerpunkte Vorsorge und Zahnerhaltung besser und frühzeitiger in die Ausbildung einbezogen werden. Durch ein neues Wahlfach und die Einführung des Querschnittsbereichs „Wissenschaftliches Arbeiten“ will man gezielt diese Fähigkeiten stärken.

  • Außerdem soll das Studium fächerübergreifend und problemorientiert ausgerichtet sein, um den Ansprüchen an eine moderne und interdisziplinäre Lehre gerecht zu werden. Verbessert wird auch das Betreuungsverhältnis bei der praktischen Ausbildung.

Sowohl die BZÄK als auch der Bundesverband der Zahnmedizinstudenten (BdZM) haben sich seit Beginn der Entwicklung einer neuen AppO-Z in die Diskussion eingebracht. „Wir freuen uns, dass die meisten unserer Kernforderungen – etwa die der integrierten klinischen Lehre, eine erhöhte Betreuung in den praktischen Kursen, problemorientierte Lehrveranstaltungen und ein Krankenpflegepraktikum in Kombination mit Famulaturen in Zahnarztpraxen vor oder während des Studiums – umgesetzt wurden“, sagt Maximilian Voß, Vorsitzender des BdZM. „Darüber hinaus heißen wir es gut, dass es auch weiterhin allen zahnmedizinischen Fakultäten möglich bleibt, unabhängig von den medizinischen Fakultäten, einen Modellstudiengang zu etablieren.“

Trotz aller Freude – das Finanzierungsproblem bleibt: Die BZÄK ist sich sicher, dass eine kostenneutrale Umsetzung der AOZ nicht möglich ist: „Die Politik ist in der Pflicht, sowohl die Ausbildungsbedingungen der angehenden Zahnärzte als auch die damit verbundenen finanziellen Rahmenbedingungen laufend an die steigenden Versorgungsanforderungen anzupassen“, betont Engel.

„Von Anfang an stand für uns außer Frage, dass eine Novellierung nicht kostenneutral durchzuführen ist – daher fordern wir die Bundesländer dazu auf, sich der Bundesregierung anzuschließen und die zahnärztliche Ausbildung in Deutschland mit einer neuen AppO-Z voranzubringen und vor allem die finanziellen Mittel dafür zur Verfügung zu stellen. Nur so kann eine zukunftsgerechte Ausbildung von Zahnärzten in Deutschland erfolgen“, ergänzt Voß.

Die Verordnung wird jetzt dem Bundesrat zur Zustimmung zugeleitet, der in seiner letzten Sitzung am 22. September darüber entscheiden soll. Laut BMG tritt der Großteil der Approbationsordnung voraussichtlich am 1. Oktober 2018 in Kraft.

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