Online-Veranstaltung der gematik

Welche Erfahrungen haben Zahnarztpraxen in der Pilotphase mit der ePA gemacht?

nb
Praxis
Die flächendeckende Einführung der neuen elektronischen Patientenakte (ePA) für alle rückt näher. Vor diesem Hintergrund lädt die gematik zu einer Online-Veranstaltung am 9. Juli ein. Das Angebot richtet sich exklusiv an Zahnarztpraxen und bietet aktuelle Informationen, praktische Hinweise sowie erste Erfahrungen aus den Modellregionen.

Wie können sich Zahnärztinnen und Zahnärzte auf die neue „ePA für alle“ vorbereiten? Welche Erfahrungen haben Zahnarztpraxen während der Pilotphase gemacht? Und welche Erkenntnisse lassen sich daraus ableiten? Antworten auf diese und weitere Fragen gibt es im Rahmen der Online-Veranstaltung „gematik digital: ePA für Zahnarztpraxen“, die am 9. Juli online von 15 bis 16.30 Uhr stattfindet.

Praktische Erfahrungen und Einblicke in die Umsetzung

Expertinnen und Experten der gematik, der Primärsystemhersteller sowie der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) diskutieren im Rahmen eines Auftaktgesprächs die aktuelle Entwicklung und gehen dabei auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie Chancen der ePA ein, aber auch auf die organisatorischen Herausforderungen. Danach wird es eine Breakout-Session geben, in der jeweils ein Hersteller und eine Praxis aus dem Kundenkreis des Herstellers gemeinsam auftreten. Sie teilen ihre praktischen Erfahrungen mit der ePA und geben Einblicke in die Umsetzung und den Praxisalltag. In einer offenen Fragerunde haben Teilnehmende zudem die Möglichkeit, eigene Anliegen direkt einzubringen. Ziel der Veranstaltung ist es, Zahnarztpraxen auf die verpflichtende Einführung der ePA vorzubereiten.

Zum Hintergrund: Seit dem 29. April 2025 können grundsätzlich alle Zahnarztpraxen die eP im Versorgungsalltag nutzen, nachdem sie zuvor nur in den Modellregionen Hamburg und Franken erprobt wurde. Ab dem 1. Oktober 2025 endet die freiwillige Einführungsphase. Zahnarztpraxen sind dann verpflichtet, medizinische Informationen aktiv in die ePA einzutragen. Ab dem 1. Januar 2026 ist laut Bundesgesundheitsministerium mit Sanktionen bei Nichtnutzung zu rechnen.

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