Zahnärzte-Praxis-Panel

„Machen Sie mit!“

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Martin Hendges
In den nächsten Wochen startet ein zahnärztliches Großprojekt: Das „Zahnärzte-Praxis-Panel (ZäPP)“. Es geht um eine bundesweite neue Erhebung zur Kosten- und Versorgungsstruktur in den Praxen und zu wichtigen Rahmenbedingungen für die vertragszahnärztliche Versorgung. Um eine repräsentative Stichprobe für eine valide Datengrundlage zu erzielen, ruft die KZBV Zahnärzte zum Mitmachen auf. Wer teilnimmt, profitiert: Er bekommt ein individuelles Feedback über die betriebswirtschaftliche Situation in der eigenen Praxis.

Ende Juli 2018 ist es soweit: Die KZBV startet in Zusammenarbeit mit dem Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) ein Großprojekt – das neue Zahnärzte-Praxis-Panel, eine bundesweite Erhebung zur Wirtschaftslage in Zahnarztpraxen und zu wichtigen Rahmenbedingungen für die vertragszahnärztliche Versorgung. Und Ihre Mithilfe zählt!

Rund 38.000 Praxen werden vom Zi angeschrieben mit der Bitte, sich am ZäPP zu beteiligen: Angeschrieben werden alle Praxen, die in den Jahren 2016 und 2017 eine gleichbleibende Abrechnungsnummer hatten, also bei denen es keine Veränderung bei den Inhabern gab. Erinnerungsschreiben können folgen. Auf diese Weise soll ein möglichst großer Kreis an Teilnehmern an der Erhebung gewonnen werden, der idealerweise über mehrere Jahre hinweg verlässlich Auskunft über die wirtschaftliche Situation und die Rahmenbedingungen der eigenen Praxis gibt.

Repräsentative Aussagekraft

„Das Projekt bringt auch Nutzen für jede Zahnärztin und jeden Zahnarzt“, erläutert ZA Martin Hendges, stellvertretender Vorsitzender der KZBV und im Vorstand verantwortlich für das Vorhaben. „Denn: Je mehr Praxen bei der Befragung dabei sind, desto höher ist die Aussagekraft der gewonnenen Daten. Es ist wichtig, dass der Arbeitsalltag in den Praxen möglichst genau abgebildet wird. Wir werden mit ZäPP nicht nur die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen abfragen. Es geht vielmehr darum, mit ZäPP eine über alle Vertragszahnärzte und Regionen repräsentative Datengrundlage für Analysen der Kosten- und Versorgungsstrukturen  zu schaffen. Wir werden dazu eine neue solide Informationsquelle etablieren, Transparenz zur Wirtschaftslage schaffen, regionale Unterschiede identifizieren und erklären und auch Analysen für die Honorarverhandlungen mit den Krankenkassen sowie für Gespräche mit der Politik bereitstellen. ZäPP wird zudem eine Referenzdatengrundlage für wissenschaftliche Fragen rund um die Versorgungsforschung liefern.“

Hendges weiter: „Erfahrungen aus Baden-Württemberg und Nordrhein zeigen: Es wurde dort eine Teilnehmerquote aus den Praxen um 15 Prozent erreicht. Dies wäre mindestens auch das Wunschziel für andere KZV-Bereiche.“

Zi erhebt auch für den ärztlichen Bereich

Eine wichtige Rolle spielt dabei das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) als Partner der KZBV. Das Zi führt seit mehreren Jahren eine Erhebung im ärztlichen Bereich durch, das Zi-Praxis-Panel (ZiPP – siehe Kasten). Dazu werden folgende Fragen gestellt: Was bedeuten veränderte Rahmenbedingungen für die vertragsärztliche Versorgung? Wie entwickeln sich Kosten und Leistungen, und wie unterscheiden sie sich strukturell – zum Beispiel in verschiedenen Regionen Deutschlands? Welcher Handlungsbedarf ergibt sich daraus? Mit ZiPP existiert ein Informationssystem, mit dem Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten ihre eigene wirtschaftliche Situation besser einschätzen können und das zur allgemeinen Versorgungsforschung beiträgt. Ziel ist ein Panel aus 7.000 Praxen, die nach Fachgruppen und nach Regionstypen aufgeschlüsselt sind und jährlich Auskunft geben.

Das Herzstück von ZäPP: der dreiteilige Fragebogen

ZäPP wird kommunikativ über KZV-Rundschreiben, die regionalen zahnärztlichen Medien und auf regionaler Ebene begleitet. Zum Start geht es um die Auswertung der Daten aus 2016 und 2017. Das Herzstück des Projekts ist ein dreiteiliger ZäPP-Fragebogen, der an die Praxen verschickt wird:

  • Im ersten Teil des Fragebogens werden Angaben zur Praxisstruktur und zur Praxisorganisation erfragt, darunter zum Personal und zu den Arbeitszeiten.

  • Die Daten des zweiten Teils betreffen die zahnärztlichen Leistungen, die in der Praxis erbracht werden.

  • Der dritte Teil, der in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Steuerberater ausgefüllt wird, gibt Auskunft über die Einnahmen- und Kostenstrukturdaten. Dazu stellt das Zi dem Steuerberater ein kostenloses Software-Tool zur vereinfachten, weitgehend automatisierten Bearbeitung der Datenabfrage zur Verfügung.

Die auf diese Weise übermittelten Daten werden zunächst von der Treuhandstelle des Zi (unter Einbindung eines Notars) entgegengenommen und pseudonymisiert. Hendges erläutert dazu: „Die Aufbereitung und Auswertung der erhobenen Daten erfolgen anschließend in einer gesicherten und abgeschlossenen Datenstelle. Auswertungen können anschließend nur in anonymisierter und aggregierter Form von der zuständigen KZV und der KZBV abgerufen werden. Rückschlüsse auf einzelne Praxen sind so ausgeschlossen, strengste Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit werden gewährleistet.“

Der Vorteil: Planungssicherheit für die Praxis

Die Teilnahme am ZäPP ist freiwillig. Sie bringt Zahnarztpraxen eine Reihe von Vorteilen – vor allem, was die Planungssicherheit betrifft. Dazu gehört:

  • Eine Aufwandsentschädigung: Teilnehmende Zahnärzte erhalten 250 Euro pro Erhebung für die Einzelpraxis, 350 Euro pro Berufsausübungsgemeinschaft. Dazu muss der vollständig ausgefüllte und vom Steuerberater testierte Fragebogen innerhalb der Rücksendefrist rechtzeitig an das Zi zurückgeschickt werden.

  • Die Praxen erhalten darüber hinaus nach Abschluss der Erhebung individuelle kostenlose Feedbackberichte, in denen die eigenen Daten als Praxisbericht und Chefübersicht klar strukturiert und aussagekräftig aufbereitet zur Verfügung gestellt werden.

  • Der Praxisbericht verschafft anhand von präzisen Zahlen – etwa zur Arbeitszeit oder zu den Praxiseinnahmen – einen schnellen Überblick über die betriebswirtschaftliche Situation der jeweiligen Praxis. Diese Daten können direkt mit dem bundesdeutschen Durchschnitt verglichen werden. Diese Informationen sind als Kontroll- und Planungsinstrument für die Praxis nutzbar.

  • Mit der Chefübersicht kann zudem jeder Praxisinhaber eine Finanzplanung für die kommenden Jahre erstellen und dabei anhand konkreter Szenarien kalkulieren, wie sich zum Beispiel Investitionen oder Personalveränderungen auswirken.

 

Mehr dazu auf der Webseite der KZBV unter www.kzbv.de/zaepp. Dort finden Sie alles Wissenswerte auch in einer FAQ-Liste zusammengestellt. Das ZäPP im Web ist für Sie und Ihren Steuerberater unter www.zäpp.de erreichbar.

Weitere Informationen zu ZäPP können auch online auf der Webseite Ihrer KZV abgerufen werden.

Für Rückfragen steht zudem während der Erhebungsphase die Treuhandstelle des Zi unter der Rufnummer 030/4005-2446 von Montag bis Freitag zwischen 8 und 16 Uhr zur Verfügung. Oder schicken Sie eine Mail mit Ihrem Anliegen an: kontakt@zi-treuhandstelle.de

Gesetzliche Grundlagen und ein neues Verfahren

Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz (§ 85 Absatz 3 SGB V) hat der Gesetzgeber 2013 die Parameter verändert, auf deren Basis die Vergütungsverhandlungen über zahnärztliche Leistungen zwischen den Verhandlungspartnern geführt werden. Die strikte Grundlohnsummenanbindung wurde aufgehoben. Für die Gesamtvergütungen werden nunmehr herangezogen:

  • die Zahl und Struktur der Versicherten

  • die Morbiditätsentwicklung

  • die Kosten- und Versorgungsstruktur der Praxen

  • die für die vertragszahnärztliche Tätigkeit aufzuwendende Arbeitszeit

  • Art und Umfang der zahnärztlichen Leistungen

Im Zuge der Gesetzesänderung beschloss die KZBV, die Erhebung auf ein neues Fundament zu stellen. Die Vertreterversammlung sprach sich am 23. Juni 2017 dafür aus, diese künftig als Panelerhebung zu organisieren. Die bisherige Kostenstrukturerhebung der KZBV wird mit dem Übergang zum ZäPP eingestellt, denn diese Daten sind bereits Teil der neuen ZäPP-Erhebung.n

 Die KZBV-Erhebung erfolgt als Panelerhebung: Das heißt, es wird eine möglichst gleichbleibende und ausreichend große Gruppe von Zahnarztpraxen jährlich über Praxis-, Kosten- und Leistungsstruktur befragt. Das soll durch eine externe und unabhängige Institution erfolgen. Ziel der Erhebung ist eine aussagekräftige, belastbare, valide und repräsentative Datengrundlage. Dazu hatte die KZBV im August 2107 eine europaweite Ausschreibung vorgenommen.

Den Zuschlag erhielt das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi). Das Zi – Forschungsinstitut für die KBV und die KVen – führt seit dem Jahr 2008 bereits ähnliche Erhebungen für die Ärzteschaft und für Psychotherapeuten durch. Außerdem hat das Institut seit dem Jahr 2017 für die KZVen Baden-Würtemberg und Nordrhein eine zahnärztliche Praxis-Panel-Erhebung umgesetzt. Die Vertragslaufzeit für die Bundesebene ist zunächst auf die Jahre 2018, 2019 und 2020 festgelegt.

Das Zi ist nun dafür zuständig, die Erhebung vorzunehmen und die notwendige Infrastruktur zur Verfügung zu stellen. Es hält eine Versand- und Erfassungsstelle vor und bietet eine Treuhandverwaltung, ein Notar sorgt für die Auszahlung der Aufwandsentschädigung. Liegen die Daten vor, erfolgt die Erstellung von Standardauswertungen auf KZV- und Bundesebene nach den Kriterien der Objektivität, Regionalität und Aktualität.

Das Zi ist als wissenschaftliches Forschungsinstitut im Gesundheitswesen anerkannt. Durch die Einbindung einer Treuhandstelle, welche die Pseudonymisierung der Daten vornimmt, ist ein Höchstmaß an Datenschutz gewährleistet. Für das Zi wie auch für die KZBV ist eine Repersonalisierung von Daten ausgeschlossen.

ZäPP – Ihre Mithilfe zählt!

Wir wollen mit ZäPP eine aussagekräftige Datengrundlage über die Rahmenbedingungen der vertragszahnärztlichen Versorgung und über die wirtschaftliche Entwicklung in den Zahnarztpraxen gewinnen. Das betrifft vor allem die Kosten-, Einnahmen- und Versorgungsstrukturen. Denn: Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz hat der Gesetzgeber neue Kriterien für die Vergütungsveränderung ab dem Jahr 2013 geschaffen. Die strikte Grundlohnsummenanbindung wurde aufgehoben. Eine Forderung übrigens, für die wir uns in der KZBV vehement eingesetzt haben. Wir als Berufsstand haben über Jahre beklagt, dass die strikte Beschränkung der Anpassung unserer Gesamtvergütung an die Entwicklung der Grundlohnsumme in keiner Weise sachgerecht ist. Nun wird die Gesamtvergütung also unter Berücksichtigung neuer Parameter vereinbart.

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Auch der Berufsstand fordert: machen Sie mit! | 

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Doch mit ZäPP geht es noch um wesentlich mehr: Damit bekommen wir ein Instrument an die Hand um – auf Basis valider Daten Versorgungsstrukturen abzubilden, spezielle Analysen zur zahnärztlichen Versorgung durchzuführen, die Kostenentwicklung in den Praxen nachzuweisen sowie die Qualität unserer Versorgung zu belegen und transparent zu machen. Gegenüber Politik, Kollegenschaft und Öffentlichkeit, aber auch in Verhandlungen mit den Kassen.

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