DGB-Ausbildungsreport

Wie fühlen sich ZFA-Azubis, was dürfen sie und was nicht

Die verflixte 13 – so oft ist inzwischen der DGB-Ausbildungsreport erschienen, wieder mit schlechten Nachrichten von der Situation bei der ZFA-Ausbildung. Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) sieht die Lage differenzierter.

In der Pressemitteilung zum Anfang September erschienenen Ausbildungsreport heißt es, dass Hotelfachleute, Zahnmedizinische Fachangestellte sowie Auszubildende im Einzelhandel und in Teilen des Handwerks ihre Betriebe mangelhaft bewerten würden. „Hier sind die Abbruchquoten hoch und die Arbeitgeber haben Schwierigkeiten ihre Ausbildungsstellen zu besetzen“, wird der DGB-Jugendreferent Daniel Gimpel zitiert. „Am unteren Ende der Skala rangieren Hotelfachleute, zahnmedizinische Fachangestellte sowie Auszubildende in Teilen des Handwerks. Sie sind mit ihrer Ausbildung besonders unzufrieden. Hier sind größere Anstrengungen nötig, um die Berufe für junge Menschen attraktiv zu machen.“ Positiv fällt die Wertung beim Thema Berichtsheft aus: „Während nur 3,9 Prozent der künftigen Verwaltungsfachangestellten und 5,9 Prozent der Bankkaufleute ihren Ausbildungsnachweis nie während der Ausbildungszeit führen, sind es beispielsweise bei den angehenden medizinischen (58,4 Prozent) und Zahnmedizinischen Fachangestellten (54,8 Prozent) deutlich mehr als die Hälfte der Auszubildenden.“

Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass ZFA auch im 2018er-Report zu den Berufen mit den schlechtesten Bewertungen gehören, speziell bei Ausbildungszeiten und Überstunden und bei der persönlichen Beurteilung der Ausbildungsqualität. Zum Kriterium Überstunden wird verlautbart, dass beispielsweise „jeweils nur etwa die Hälfte der angehenden Friseure (46,3 Prozent) und der Zahnmedizinischen Fachangestellten (50,9 Prozent)“ angegeben hätten, „einen Ausgleich für geleistete Überstunden zu erhalten“. 

Auch Über-/Unterforderung wurde abgefragt: „Die niedrigsten Werte entfallen wie im Vorjahr auf die Friseurinnen (65,8 Prozent) sowie die Zahnmedizinischen Fachangestellten (69,2 Prozent).“ Am häufigsten überfordert gefühlt hätten sich mit 22,1 Prozent die Zahnmedizinischen Fachangestellten.

Erholung in der Freizeit scheint ein echtes Problem zu sein: „Auch die angehenden Zahnmedizinischen Fachangestellten (44,7 Prozent) und Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk (41,1 Prozent) haben überdurchschnittlich häufig Probleme, sich in ihrer Freizeit zu erholen.“

Ist Zahnmedizinische Fachangestellte ein Wunschberuf? „So gaben nur 6,1 Prozent der angehenden Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk an, eine Ausbildung im Wunschberuf zu absolvieren, unter den Zahnmedizinischen Fachangestellten (17,7 Prozent) und Verkäufer (21,6 Prozent) war es nur etwa jeder Fünfte.“ 

Ausbildung von A bis Z

Für Zahnarztpraxen, die ausbilden (wollen), haben wir auf zm-online.de ein A bis Z der Rechte und Pflichten von Auszubildenden zusammengetragen. Hier ein Auszug:

A wie Arbeitszeiten

Minderjährige dürfen eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden nicht überschreiten. Bei volljährigen Auszubildenden liegt die Grenze bei 48 Stunden pro Woche. Soweit die Regel. Keine Regel ohne Ausnahme, zumal im Gesundheitssektor: „Notfälle, in denen Erwachsene nicht zur Verfügung stehen“ (§ 21 (1) JArbSchG) beziehungsweise „im ärztlichen Notdienst“ (gemäß § 16 (2) 10 JArbSchG). 

Ebenso wichtig: Die Arbeitszeit muss durch Ruhepausen unterbrochen werden. Die Ruhepausen müssen bei mehr als 4,5 bis zu sechs Stunden Arbeitszeit mindestens 30 Minuten, bei mehr als sechs Stunden Arbeitszeit 60 Minuten betragen.

B wie Berichtsheft

Als Ausbilder sind Sie angehalten, Ihre Auszubildende(n) ein Berichtsheft führen zu lassen (vgl. § 6 der Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur ZFA). Dies ist eine der Zulassungsvoraussetzungen zur Abschlussprüfung.

F wie Fehlzeiten/

Krankmeldungen

Stellen Sie sich darauf ein, dass Ihre Auszubildende häufiger krank ist als Ihre restlichen Mitarbeiter. Arbeitgeber in der Bundeshauptstadt müssen besonders viele Krankmeldungen ihres Berufsnachwuchses hinnehmen – fast doppelt so viele wie im Freistaat Bayern. Immerhin können Sie als Ausbildungsbetrieb laut Arbeitsrecht schon eine Krankmeldung am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit verlangen. Dies muss aber zuvor mündlich oder schriftlich (im Ausbildungsvertrag) vereinbart worden sein.

W wie Wochenenddienste

/Feiertagsarbeit

Im ärztlichen Notdienst dürfen jugendliche Auszubildende auch sonnabends und sonntags eingesetzt und ausgebildet werden (§ 16 und § 17 JArbSchG). Sie als Praxisinhaber müssen dabei auf einen tatsächlichen Lerneffekt achten, dürfen die Auszubildende also nicht als bloßen Lückenfüller betrachten.

Für Feiertage gilt: „Am 24. und 31. Dezember nach 14 Uhr und an gesetzlichen Feiertagen dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden.“ (§ 18 JArbSchG) 

Z wie Zeugnis

Ohne die Zustimmung der Auszubildenden darf kein Grund für das (vorzeitige) Ausbildungsende angegeben werden. Was ebenfalls nicht im Ausbildungszeugnis erwähnt werden darf:

  • einmaliges Fehlverhalten

  • Krankheiten

  • außerbetriebliches Verhalten (zählt zum Privatbereich)

  • Tätigkeit in einer Interessenvertretung

  • Straftaten (nur im Zusammenhang mit dem Ausbildungsverhältnis)

  • Drogen- und Alkoholprobleme

Statement der BZÄK 

Schlechte oder schlecht geredete Ausbildung?

Im DGB-Ausbildungsreport 2018 ist die ZFA wiederholt unter den Berufen mit den schlechtesten Bewertungen zu finden. Es stellt sich für uns die Frage: Ist die Ausbildung zur ZFA schlecht oder wird sie nur schlechtgeredet? 

Die Ergebnisse der DGB-Ausbildungsreporte relativieren sich schon allein deshalb, weil sie auf den Aussagen von lediglich 371 ZFA beruhen (hier beispielhaft Ausbildungsreport 2014). An der Studie des DGB-Ausbildungsreports 2018 haben insgesamt 14.959 Auszubildende aus 25 Berufen teilgenommen – die berufsbezogenen Zahlen werden gar nicht mehr ausgewiesen! Der ZFA-Anteil dürfte aber ähnlich gering wie in den Vorjahren ausfallen und damit die Repräsentativität der Aussagen der DGB-Ausbildungsreporte deutlich einschränken. Denn nach unseren eigenen Erhebungen, die auch in das BiBB-Panel einfließen, wurden 2017 bundesweit über 12.000 Neuverträge für ZFA abgeschlossen. Bei einer dreijährigen Ausbildungszeit sprechen wir daher von mehr als 30.000 Beschäftigten, die aktuell eine Ausbildung zur ZFA absolvieren.

Der Beruf der ZFA verlangt ein hohes Maß an Teamfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein und ein schnelles Reagieren auf wechselnde Arbeitssituationen. Ausbilder beklagen häufig die sinkende Bildungs-, Sozial- und kommunikative Kompetenz der Bewerberinnen. Der DGB-Ausbildungsreport setzt hier die persönliche Beurteilung der Ausbildungsqualität mit der Ausbildungszufriedenheit gleich und stellt diese wiederum in einen direkten Zusammenhang mit der Ableistung von Überstunden. Dass dabei wenig positive Ergebnisse herauskommen, kann nicht wirklich überraschen.

Damit endlich Fakten an die Stelle von Spekulationen treten, hat der BZÄK-Vorstand jüngst eine Studie zur Berufs- und Arbeitszufriedenheit der ZFA in Auftrag gegeben, um die Situation realistisch bewerten und praxisorientierte Schlussfolgerungen für eine Verbesserung der Ausbildungsqualität zu ziehen. Die (Landes)Zahnärztekammern bieten schon heute Unterstützung an: Sie beraten ausbildungswillige Praxen etwa bei der Vertragsgestaltung, bei Ausbildungsinhalten, arbeitsrechtlichen Fragen, der schulischen Ausbildung oder Prüfungsangelegenheiten. 

Ein zusätzliches Quäntchen an persönlichem Engagement bei der Ausbildung unserer ZFA, ein respektvoller Umgang miteinander und natürlich auch eine leistungsgerechte Bezahlung sind aber sicherlich nötig, um zukünftig die Attraktivität des Berufsbilds ZFA zu verbessern.

Dr. Sebastian Ziller, MPHLeiter Abteilung Prävention und Gesundheitsförderung der Bundeszahnärztekammer (BZÄK)

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