BZÄK startet Kampagne zur Erhöhung des GOZ-Punktwerts

Elf Pfennige – seit über 30 Jahren!

Der Punktwert der GOZ wurde vom Gesetzgeber zuletzt 1988 festgesetzt – auf elf Deutsche Pfennige. Daran hat sich seitdem nichts geändert, außer der Währung. Einem Auftrag der BZÄK-Bundesversammlung folgend, hat die Bundeszahnärztekammer jetzt eine breit angelegte, öffentlichkeitswirksame Kampagne gestartet. Der Gesetzgeber wird aufgefordert, den Punktwert endlich an die wirtschaftliche Entwicklung anzupassen.

Die GOZ-Kampagne zum Punktwert richtet sich an Entscheidungsträger, Fachmedien, und Fachöffentlichkeit, sie nutzt eigene zahnärztliche Anlässe oder Events als Aufhänger, bespielt eigene Publikationen und setzt eine breite Social-Media-Kommunikationsstrategie ein.

Entscheidungsträger sollen durch die Kampagne daran erinnert werden, dass die Preise von 1988 nicht mehr der Maßstab für die Preise von heute sein können. Im Mittelpunkt steht eine Elf-Pfennig-Münze, die einen Punktwert symbolisieren soll, der aus der Zeit gefallen ist. Die BZÄK hat bis jetzt folgende Maßnahmen geplant und zum Teil schon umgesetzt:

  • Posts bei Twitter und Facebook zu markanten Daten wie dem Bundesliga-Start, dem Tag der Zahnfee, dem Tag der Zahngesundheit oder dem Oktoberfest.

  • Material für Landeszahnärztekammern, um ihre eigenen Medien (Zahnärzteblätter, Websites) mit fertigen Posts und Fotos zu unterstützen.

  • Für die Zeit zwischen den Kommunikationsanlässen sind Tweets und Facebook-Posts in Arbeit, die die Leistung von Zahnärzten und deren Praxisteams hervorheben sollen.

Ein Beschluss der Bundesversammlung

Anlass der Kampagne war ein Beschluss der BZÄK-Bundesversammlung vom November 2018. Die Bundesversammlung hatte dort den Verordnungsgeber – einmal mehr – aufgefordert, den seit 1988 unveränderten GOZ-Punktwert an die wirtschaftliche Entwicklung anzupassen. Den Beschluss hatte sie mit dem Aufruf an den Vorstand der BZÄK verbunden, dieser Forderung mit höchster Priorität Nachdruck zu verleihen und geeignete Maßnahmen zur Durchsetzung zu ergreifen.

Die BZÄK postuliert im Rahmen der Kampagne und darüber hinaus gegenüber zahlreichen Gesprächspartnern aus Politik und Verbänden diesen legitimen Anspruch der Zahnärztinnen und Zahnärzte auf Anpassung des GOZ-Punktwertes. Widerstand kommt natürlich immer vonseiten der PKV und der Landesregierungen, für die sich die Ausgaben für die Versicherten und Beamten über die Beihilfe erhöhen würden. Hinzu kommen Äußerungen aus dem Bundesgesundheitsministerium, dass das Thema Honorarordnungen grundsätzlich von der Politik nicht angegangen werden soll, bevor die Ergebnisse der Honorarkommission zur Novellierung der GOÄ vorliegen (das wird für Ende 2019 / Anfang 2020 erwartet).

Mit guten Argumenten verpacken

Deswegen zielt die Kampagne darauf ab, die Forderung nach einer Punktwertanpassung mit guten Argumenten zu unterlegen. Hier einige der Argumente, die der neuen GOZ-Kampagne zugrunde liegen:

  • Die BZÄK fordert eine zeitgemäße und fachlich wie betriebswirtschaftlich stimmige GOZ auf der Basis der Honorarordnung für Zahnärzte (HOZ).

  • Sie fordert, den Punktwert kontinuierlich an die wirtschaftliche Entwicklung anzupassen.

  • Das berechtigte Interesse der Zahnärzte ist es, unter Zugrundelegung der GOZ alle zahnärztlichen Leistungen nach dem jeweiligen Stand der Wissenschaft abzurechnen und hierfür auch eine angemessene Vergütung berechnen zu können.

  • Die aktuelle Fassung der GOZ trat am 1. Januar 2012 in Kraft, Vorläufer war die GOZ von 1988. Auch die GOZ-Novellierung von 2012 hat nur in Grenzen der fachlichen Weiterentwicklung der Zahnmedizin Rechnung getragen. Sie war eher geprägt durch den Blick auf die Auswirkungen für die damals angespannten staatlichen Haushalte beziehungsweise für die Beihilfe. Eine Anpassung des Punktwertes ist nicht erfolgt.

  • Der Punktwert nach der GOZ wurde 1988 auf 11 Deutsche Pfennige, entsprechend 5,62421 Cent, festgelegt, er ist noch heute darauf eingefroren. Der Punktwert nach der GOÄ beträgt nach einer Anhebung im Jahr 1996 derzeit 5,82873 Cent.

  • In die bereits laufenden Novellierungsverhandlungen zur GOÄ sind die Interessen der Zahnärzteschaft einzubinden: Die Zahnmedizin ist und bleibt Teil der Medizin.

  • Große Bereiche des zahnärztlichen Behandlungsspektrums, beispielsweise die Implantologie, aber auch die Funktionsdiagnostik und -therapie, stehen derzeit nur privat Versicherten und privat Zusatzversicherten oder Selbstzahlern offen.

  • Die Vergütung der Rechtsanwälte wurde zuletzt im Jahr 2003 durch das Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts geändert und angehoben.

  • Die letzte inhaltliche Änderung der Gebührenordnung für Tierärzte erfolgte 1999, danach gab es eine Erhöhung um weitere zwölf Prozent im Jahr 2008, danach eine Erhöhung um zwölf Prozent im Jahr 2017.

  • In den vergangenen zehn Jahren sind Lohnkosten, Mieten und Sachkosten drastisch gestiegen.

Es wird sich zeigen, wann beim Verordnungsgeber wieder Bewegung in Sachen GOZ und Punktwert entstehen wird. Derzeit ist das nicht der Fall. Bei den Novellierungsverhandlungen zur GOÄ zeichnet sich die Gemengelage als schwierig ab – zumal die Zahnärzteschaft dort nicht eingebunden ist. Dabei sind sich Fachgesellschaften und Standesorganisationen einig: Zahnmedizin ist ein Teil der Medizin!

Die Zahnfee bringt Kindern eine Goldmünze im Tausch für einen ausgefallenen Milchzahn.

Tweet zum Tag der Zahnfee am 22. August | Fotocrisis – shutterstock

 

WEDER GOLDMÜNZE NOCH FAIRE BEZAHLUNG BEKOMMEN ZAHNÄRZTE FÜR PRIVATZAHNÄRZTLICHE LEISTUNGEN. #11PFENNIG SIND DIE BERECHNUNGSGRUNDLAGE UND DAS SEIT 1988. DA GEHT MEHR, @BMG_BUND #SPAHN

Faktenblatt: Zahnmedizin in Zahlen

1 ist die Position Deutschlands als größter zahnmedizinischer Markt in Europa.

2,2 beträgt der ökonomische Fußabdruck der Zahnärzte in Deutschland. Das bedeutet, dass jeder erwirtschaftete Euro weitere 1,2 Euro in anderen Bereichen generiert.

70.000 Zahnärztinnen und -ärzte kümmern sich jeden Tag um die zahnmedizinische Versorgung ihrer Patienten.

76.000 Erwerbstätige mehr – das ist die Prognose für den Beschäftigtenzuwachs in der Mundgesundheitswirtschaft von 2012 bis 2030. Ein Grund: Die Menschen achten mehr auf ihre Zähne und gehen häufiger zum Zahnarzt.

391.000 Menschen arbeiten in Praxen, Krankenhäusern und Öffentlichem Gesundheitsdienst an der zahnmedizinischen Versorgung der Patienten.

878.000 Arbeitsplätze hängen direkt oder indirekt von der zahnmedizinischen Versorgung ab. Zum Vergleich: In der Automobilindustrie arbeiteten im Jahr 2017 819.996 Menschen.

21,4 Milliarden Euro – diese Summe wurde im zahnärztlichen System erwirtschaftet. Das entspricht fast einem Prozent (0,8 Prozent) der gesamten Bruttowertschöpfung in Deutschland.

46 Milliarden Euro ist die Summe, die die zahnärztliche Versorgung direkt oder indirekt zur Bruttowertschöpfung beiträgt.

Quelle: BZÄK (Statistisches Jahrbuch, Satellitenkonto et al.)

Nr. 1 im internationalen Vergleich:

Auch die Leistung von Zahnärzten und deren Teams wird in der Kampagne thematisiert: hier der Tweet zum Thema Qualität | Shutterstock

 

IN KEINEM LAND WIRD #KARIES BEI KINDERN SO ERFOLGREICH BEKÄMPFT WIE IN DEUTSCHLAND. NUR DIE UNGERECHTE HONORIERUNG PRIVATER ZAHNÄRZTLICHER LEISTUNGEN BLEIBT #11PFENNIG #KINDERGESUNDHEIT #ZAHNMEDIZIN #ZAHNGESUNDHEIT @BMG_BUND

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