Leitartikel

Einrichtungsbezogene Impfpflicht umgehend aussetzen!

Das bürokratische Monster muss auf Eis gelegt werden. Alles andere hilft weder den Patientinnen und Patienten noch den Beschäftigten in den Praxen.

Das Redaktionsnetzwerk Deutschland hat vor einigen Tagen eine Umfrage zu den gemeldeten Verstößen gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht in den 20 größten deutschen Städten veröffentlicht. Auch wenn die Aussagekraft begrenzt ist, da nur die Metropolregionen erfasst sind, so kann man doch sagen, dass die Zahlen nicht so hoch sind, wie einige vermutet hätten. Sanktionen wie Bußgelder oder Betretungsverbote sind den Angaben zufolge bisher noch nicht erfolgt – dazu laufen fast überall noch Fristen.

Der allergrößte Teil der Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie der Beschäftigten in den Praxen – wir gehen von über 90 Prozent aus – hat seine Verantwortung als Teil des Gesundheitswesens und der Gesellschaft als Ganzes wahrgenommen und sich längst vollständig impfen lassen.

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht war ursprünglich als ein sinnvolles Mittel gedacht, um gefährdete Patientengruppen zu schützen und den nochmals erhöhten Hygieneaufwand, der in den Zahnarztpraxen seit Pandemiebeginn betrieben wurde, zu ergänzen. Da aber die Bekämpfung der Corona-Pandemie nur gesamtgesellschaftlich funktioniert, sollte der einrichtungsbezogenen dann auch die allgemeine Impfpflicht folgen. Wie wir alle wissen, ist diese nach einem für die Bürgerinnen und Bürger kaum mehr nachvollziehbaren Hin und Her (Impfpflicht für alle? Ab 60? Ab 50? Nur Pflicht zur Aufklärung?) und „dank“ einer fehlenden Unterstützung der Bundesregierung im Bundestag krachend gescheitert. Und es ist mehr als unwahrscheinlich, dass es zu einem neuerlichen Anlauf kommen wird. Gleichzeitig werden überall die Corona-Auflagen gelockert.

Dass sich unter diesen Umständen viele im Gesundheitswesen und in der Pflege Beschäftigte ungerecht behandelt fühlen, ist nachvollziehbar. Denn wieder einmal macht es den Anschein, als ob sie die Lasten der Corona-Bekämpfung zu großen Teilen alleine tragen müssen. Eine Aufrechterhaltung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ist aber nicht nur deswegen fragwürdig, sondern auch, weil durch die Verbreitung der Omikron-Variante das Argument des Fremdschutzes mit den vorhandenen Impfstoffen kaum noch trägt. Das ursprüngliche Ziel kann also derzeit gar nicht erreicht werden. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht darf auch nicht dazu führen, dass die Patientenversorgung beeinträchtigt wird oder es gar zu Versorgungsengpässen kommt.

Zudem lässt die Norm des § 20a IfSG zu viele Fragen offen, so dass die zuständigen Ämter in den Bundesländern die Regelungen und die Durchsetzung eines behördlichen Beschäftigungsverbots gegenüber einer nicht ausreichend immunisierten Person unterschiedlich handhaben. Die Ankündigungen zur Durchsetzung von Sanktionen sind dann auch entsprechend nebulös. Von Rechtssicherheit oder stringentem behördlichem Handeln keine Spur. Auch wenn es derzeit noch nicht zu Sanktionen gekommen ist: Das Damoklesschwert schwebt über den betroffenen Praxen – mit entsprechenden Auswirkungen auf das Betriebsklima.

Diese Gemengelage lässt nur einen Schluss zu: Die einrichtungsbezogene Impfpflicht sollte unter den jetzigen Voraussetzungen ausgesetzt werden.

Und mit einem neuen Impfstoff, der idealerweise sterile Immunität bietet, sind wir Zahnärztinnen und Zahnärzte und unser Personal sicherlich wieder die ersten, die geimpft werden möchten. Bis dahin muss dieses bürokratische Monster auf Eis gelegt werden. Alles andere hilft weder den Patientinnen und Patienten noch den Beschäftigten in den Praxen.

Prof. Dr. Christoph Benz

Präsident der BZÄK
Bundeszahnärztekammer

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