Hauptstadtkongress „Medizin und Gesundheit“

Ambitionierter Konsens

Das Projekt „gesundheitsziele.de“ erarbeitet im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums konkrete Gesundheitsziele für Deutschland. Anhand einer Auswahl exemplarischer Krankheiten werden aber nicht nur die Ziele definiert, sondern auch konkrete Vorschläge, wie man diese erreichen kann.

Das GVG-Projekt ist nicht nur ambitioniert, es unterscheidet sich auch von den meisten anderen Gesundheitsprogrammen. Der große Unterschied: Zusammenarbeit. Denn gesundheitsziele.de sieht sich als Konsensplattform für alle Beteiligten im Gesundheitssystem. „Die Verantwortung für eine Strukturveränderung in die Hände nur einer bestimmten Interessen-Gruppe zu legen, führt in der Regel zur sofortigen Fundamentalopposition der übrigen Akteure. Beim GVG-Projekt sind alle Akteure eingebunden und definieren die Ziele gemeinsam“, betonte Monika Hommes, Referentin im Bundes-Gesundheitsministerium, auf dem Hauptstadtkongress.

Prof. Rainer Hess, Hauptgeschäftsführer der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, stellte eine weitere Besonderheit heraus: „Wir setzen uns mit unseren Gesundheitszielen bewusst ab von den Disease Management Programmen.“ Die DMPs seien eng mit dem Risikostrukturausgleich verquickt – hier gebe es neben wirtschaftlichen Gesichtspunkten der Krankenkassen auch politische und taktische Hintergründe. Gesundheitsziele. de versuche hingegen, nicht nur gemeinsam mit allen Akteuren Ziele im Konsens zu definieren, sondern insbesondere die Prävention in den Vordergrund zu stellen. „Wenn Patienten in einem Disease Management Programm landen, sind sie bereits in einem fortgeschrittenen Stadium der Krankheit – da ist das Kind doch schon in den Brunnen gefallen“, konstatierte Hess.

Die Zielsetzung des Projektes sei daher bewusst breiter angelegt – es gehe um mehr, als lediglich um die optimierte Versorgung von Kranken. „Wir wollen alle Bürger erreichen, nicht nur die Kranken.“ Man habe die Absicht zu beweisen, dass man mit definierten Gesundheitszielen „bessere Ergebnisse erreichen kann, als mit der herkömmlichen Versorgung im deutschen Gesundheitswesen“, betonte der KBV-Vorsitzende.

Als vorläufige Zielthemen definiert gesundheitsziele. de zunächst fünf Krankheitsbilder, die in einzelnen Arbeitsgruppen (AG) bearbeitet werden:

• Diabetes

• Brustkrebs

• Depression

• Herzinfarkt

• chronischer Rückenschmerz.

Drei weitere AGs beschäftigen sich mit den Themen „Tabakkonsum reduzieren“, „gesundheitliche Kompetenz der Patienten stärken“ und dem Präventions-Programm „Gesund in die Zukunft“. Damit soll vor allem die Altersgruppe der unter 20-Jährigen erreicht werden: es geht um Ernährungsverhalten, Stressbewältigung und Bewegung.

Eine runde Gruppe

„Rauchen ist der bestuntersuchte Risikofaktor für eine ganze Reihe von Erkrankungen“, erklärte Dr. Elisabeth Pott, Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Sie erläuterte auf dem Berliner Kongress das Gesundheitsziel ihrer Arbeitsgruppe: die Prävalenz des Rauchens zurückzudrängen. In der AG vereinigen sich Ärzteschaft, Kassen, Kultusministerien und Elternvertreter. „Eine runde Gruppe, die alle Kompetenzen zu diesem Thema abdeckt“, so Pott. Um das Rauchen signifikant zurückzudrängen, reichten gesetzgeberische Maßnahmen allein nämlich nicht aus – nur mit Zwang erreiche man wenig. Daher definiere die Arbeitsgruppe zunächst vier Aktionsbereiche: Förderung des Nichtrauchens bei Kindern, allgemeine Rauchentwöhnungsangebote für Raucher, Schutz vor dem passiven Rauchen sowie gesetzgeberische und strukturelle Maßnahmen. Für jeden Aktionsbereich wurden die Zielgruppen aufgesplittet und jeweilige Teilziele und Methoden ausgearbeitet. Dabei greift die Arbeitsgruppe auch auf bereits bestehende relevante Projekte zurück und bewertet diese auf ihre Tauglichkeit.

Wenn im Juli die Umsetzungsstrategien der acht Arbeitsgruppen der Regierung vorgeschlagen würden, ruhten alle Methoden auf einem Fundament qualitätsorientierter, evidenzbasierter Medizin, betonte Hess. „Und natürlich müssen wir auch belegen können, dass Kostengründe kein Hinderungsgrund sein müssen.“

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