Qualität und Sicherheit in der Zahnmedizin

Rat zur freiwilligen Selbstkontrolle gegründet

Am 3. Juli wurde auf Initiative der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) in Berlin der „Deutsche Rat für Qualität und Sicherheit von Produkten und Systemen in der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde“ gegründet. Der Rat, dessen Gründungsmitglieder neben der BZÄK die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mundund Kieferheilkunde (DGZMK), der Verband der Deutschen Dentalindustrie (VDDI) und der Bundesverband des Dentalhandels (BVD) sind, hat die Aufgabe, sich mit allen im Sinne des Patientenschutzes in der Dentalbranche anstehenden Fragen zu befassen.

„Hätten wir diese Institution nicht, müssten wir sofort damit beginnen, sie zu schaffen“, betonte BZÄK-Präsident Dr. Dr. Jürgen Weitkamp anlässlich der Gründungsversammlung des Rates. Mit Blick auf die im Rahmen der gerade taufrischen „Verordnung über die Erfassung, Bewertung und Abwehr von Risiken bei Medizinprodukten“ vom 24. Juni auch anstehende Festlegung von „Meldekriterien für Vorkommnisse mit Dentalprodukten“ stehe dem Gesetzgeber jetzt ein branchenumfassender, die Kompetenzen bündelnder Ansprechpartner zur Verfügung.

In der Tat war diese spezifische Aufgabe für den Rat, der sich „zur gemeinsamen Verantwortung für die Förderung der oralen Gesundheit in der Bevölkerung und der Qualitätssicherung von Produkten und Systemen“ einsetzen wird, nach den ersten Kontaktgesprächen so dezidiert nicht erkennbar. Jetzt wird er sich auch in dieser Frage durch koordinierte Befassung mit der Aufgabe für vernünftige Lösungen einsetzen können.

Die neu geschaffene Partnerschaft werde, so der BZÄK-Präsident, durch regelmäßige Gesprächskreise nicht nur den Austausch über die Orientierung von Kammern, Wissenschaft, Industrie und Handel zu übergeordneten Aufgaben ermöglichen. Vielmehr werde sich die neue Institution, die laut gemeinsamem Selbstverständnis nicht in Markt und Wettbewerb eingreifen wird, vor allem für die koordinierte Klärung anstehender Fragen im Sinne des Patientenschutzes einsetzen. Weitkamp: „Als erste branchenumfassende Institution wird der Rat einen zusätzlichen Beitrag leisten, dass der Patient auf allen Ebenen der zahnärztlichen Versorgung von Industrie über Handel bis zur Zahnarztpraxis in Sachen Qualität und optimaler Betreuung maßgeblich unterstützt wird.“

In diesem Sinne werde man Gesetzgebungsverfahren sachkompetent begleiten, sich mit über Kammern und KZVen eingehende Beschwerden befassen und durch koordinierende Tätigkeit künftige Tendenzen und Strategien innerhalb der Dentalbranche beleuchten. Hierzu gehöre auch die sachgerechte Information der den Mitgliedsverbänden des Rates angegliederten agierenden Unternehmen, Händler und Zahnärzte.

Chance für eine gemeinsame Plattform

Die auf Betreiben der BZÄK initiierte, in den Mitgliedsorganisationen ausführlich diskutierte Gründung des Rates wird als Chance für eine bedeutende Plattform gesehen. VDDI-Geschäftsführer Harald Russegger: „Der VDDI hofft auf ein kraftvolles Vorgehen in gemeinsamen Belangen.“ Der Rat habe deshalb für die Dentalbranche nicht zuletzt auch eine wichtige atmosphärische Bedeutung. Auch im BVD sei das Ansinnen, so BVD-Präsident Bernd Neubauer, auf einhellige Zustimmung gestoßen.

„Aufgabe des Rates“, erläuterte BZÄKVorstandsmitglied und Präsident der Landeszahnärztekammer Sachsen Dr. Joachim Lüddecke, „ist eine gemeinsame Versachlichung und ein öffentlicher Auftritt in den jeweils zu behandelnden Themen“. Eine entsprechend zu erfüllende Maßgabe des Rates sei es, so DGZMK-Beiratsdelegierter Prof. Dr. Dr. Ludger Figgener, Kriterien zu schaffen, die zur Aufrechterhaltung der Qualität in der zahnmedizinischen Versorgung beitragen. Ziel des gemeinsamen Rates sei es, so betonte BZÄK-Vizepräsident Dr. Dietmar Oesterreich auf der Gründerversammlung, „im Sinne zahnmedizinischer Qualität gemeinsam zu handeln und diese nach außen zu vertreten“.

Mit der Ratifizierung des gemeinsamen Statutes kann der Rat seine Arbeit jetzt aufnehmen. Die zm werden berichten.

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