BVA zum Risikostrukturausgleich

Man muss mit Fehlern rechnen

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Mit den Plänen der Bundesregierung, den Risikostrukturausgleich unter den gesetzlichen Krankenversicherungen zu ändern, kommen zusätzliche umfangreiche Kontrollmaßnahmen auf das Bundesversicherungsamt (BVA) zu. Zur Prüfung von Disease-Management-Programmen und des Risikopools sollen in den nächsten zwei Jahren allein auf Bundesebene dieser Behörde 17 neue Stellen – unter anderem auch für Mediziner – eingerichtet werden.

Mit einer durchschnittlichen Anhebung um 0,3 Prozentpunkte blieb der Präsident des Bundesversicherungsamtes in seiner Prognose über den zu erwartenden Anstieg der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung sehr zurückhaltend. Wie Dr. Rainer Daubenbüchel anlässlich der Vorstellung des BVA-Tätigkeitsberichts und des Jahresberichtes des Prüfdienstes Krankenversicherung in Bonn erklärte, sei der „sprunghafte“ Anstieg der Arzneimittelausgaben aber nicht der alleinige Grund für die deutlichen Beitragssteigerungen. Denn bereits im Herbst 2000 habe das Amt einen Finanzmehrbedarf von rund 0,2 Prozentpunkten festgestellt. Nur: Die Kassen hatten mit Blick auf die Novelle des Risikostrukturausgleichs aus Wettbewerbsgründen ihre Rücklagen aufgezehrt und so die Beitragssatzanhebungen künstlich hinausgezögert.

Es kommt um so härter

Mit Jahresbeginn 2002 trifft es die Versicherten jetzt um so härter. Insbesondere Kassen, die bereits auf hohem Beitragsniveau liegen, müssten Anfang dieses Jahres mit weiteren Mitgliederverlusten rechnen. Diese konnten, so Daubenbüchel, durch den alten Risikostrukturausgleich (RSA) kaum ausgeglichen werden.

Kritisch sieht der BVA-Präsident die Umsetzung der mit dem neuen RSA erwarteten Disease- Management-Programme und dem Handling der Risikopools für besonders teure Leistungsfälle. Der Anreiz, künftig den Kassen, die für chronisch Kranke besonders strukturierte Behandlungsprogramme schaffen, erhöhte Leistungsausgaben zuzuschreiben, und somit den Wettbewerb um „gesunde Versicherte“ herunterzuschrauben, stellt das BVA vor neue Prüfaufgaben. Hier muss „ein völlig neues Verwaltungsverfahren installiert werden, wobei insbesondere zu untersuchen sein wird, ob die Kassen die in der RSA-Verordnung definierten Anforderungen an die Behandlungsprogramme auch durch den Abschluss von Verträgen mit Leistungserbringern erfüllen“, kündigte Daubenbüchel an.

Volles Risiko

Ebenfalls umfangreiche Prüfarbeiten stehen dem BVA durch die Schaffung der besonderen Risikopools ins Haus. Wird ein Betrag geltend gemacht, muss er anhand von Belegen geprüft werden. Dem entsprechend forderte Daubenbüchel, diese Kontrollen schon jetzt im Gesetz, zumindest aber in der Verordnung verbindlich festzuschreiben, „damit diese manipulationsempfindliche Geschichte überprüft werden kann“. Gründe dafür braucht der Präsident der Bundesbehörde nicht lange zu suchen, geht es doch um viel Geld. Hier müsse man „immer mit Fehlern rechnen“.

Entsprechende Erfahrungen hat das BVA bereits sammeln müssen: Schon bei vielen freiwillig versicherten Selbständigen, so monierte das Amt, wurden von einzelnen Kassen noch nicht einmal Mindestbeiträge eingezogen. Denn die Kasse schade sich in solchen Fällen ja nicht selbst, sondern wegen des RSA immer der gesamten Gemeinschaft. Auch wenn in den besagten Fällen die Arbeitsanweisungen der Vorstände in Ordnung seien, stimme das Verhalten einzelner Geschäftsstellen dann nicht. Hier sei die Versuchung zur Manipulation wegen der großen Geldsummen groß.

Schon deshalb – so die Schlussfolgerung der Systemzwänge – lohnt es sich, im Rahmen des immer komplizierteren Systems das BVA mit zusätzlichen Prüfungsaufgaben zu versehen. Beispiele dafür gab es genügend: So hatten die Beamten bereits mit der bundesweiten Überprüfung der Mitversicherten ins Schwarze getroffen: 700 000 Menschen, so stellte sich im Rahmen einer konzertierten Aktion der Prüfdienste auf Bund und Länderebene heraus, waren von den Kassen unrechtmäßig mitversichert worden.

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