Konsensuskonferenz Implantologie

Qualität und Einsatz auf dem neuesten Stand

Die Konsensuskonferenz Implantologie ist ein in Deutschland einzigartiger Zusammenschluss von wissenschaftlichen Fachgesellschaften und Berufsverbänden mit dem Ziel, Qualität, Fortbildung und Anwendung von Implantatenin der Zahnheilkunde zu beschreiben. Auf der letzten Sitzung wurden zur Information der Patienten, dem Einsatz von Implantaten und der Ausweisung des „Tätigkeitsschwerpunktes Implantologie“ wichtige Beschlüsse gefasst, die wir hier auszugsweise veröffentlichen.

Information der Patienten

Renate Jaeger, Richterin am Bundesverfassungsgericht, bestätigte wiederholt den hohen Stellenwert, den das Informationsrecht des Patienten in der Zahnmedizin einnimmt. Die Konsensuskonferenz unterstützt diesen Informationsanspruch des Patienten und trägt durch ihre Richtlinien und ihre Gutachter zu Qualität und Transparenz in der Implantologie bei.

Einsatz von Implantaten

Die erstmals 1973 vom langjährigen BDIZGeneralsekretär Prof. Dr. Egon Brinkmann aufgestellten Regeln für den Einsatz von Implantaten wurden 1997 letztmals verändert. Die Konsensuskonferenz Implantologie brachte diese Indikationsbeschreibungen für Regelfallversorgungen jetzt einstimmig auf den neuesten Stand.

In die Präambel wurde folgender Zusatz aufgenommen:

„Die optimale Therapie des Zahnverlustesist der Ersatz jedes einzelnen Zahnes durch ein Implantat. Dabei ist der achte (letzte) Zahn eines Quadranten niemals zu ersetzen und die Notwendigkeit des Ersatzes des siebten (vorletzten) Zahnes individuell kritisch zu würdigen. Da dieses Optimum aus den verschiedensten Gründen (anatomische, wirtschaftliche) nicht immer erreicht werden kann, sind die nachfolgenden Regelfallversorgungen aufgestellt.

Die Konsensuskonferenz beschloss, den Einzelzahnersatz (Indikationsklasse I) für Frontzähne und Seitenzähne neu zu beschreiben:

Frontzähne (Indikationsklasse I a):

• „Wenn bis zu vier Zähne der Oberkieferfront fehlen, die Nachbarzähne klinisch intakt und der Knochen erhalten sind: Jeder fehlende Zahn soll durch ein Implantat ersetzt werden.

• Wenn bis zu vier Zähne der Unterkieferfront fehlen, die Nachbarzähne klinisch intakt und der Knochen erhalten sind: Zwei Implantate sollen die fehlenden Zähne ersetzen.“

Seitenzahnersatz (Indikationsklasse I b):

• „Fehlen im Seitenzahnbereich Zähne aus der geschlossenen Zahnreihe, so soll bei nicht behandlungsbedürftigen Nachbarzähnen jeder fehlende Zahn durch ein Implantat ersetzt werden.“

Die Indikationsklasse II b (Schaltlücke) wurde entbehrlich...

Bundesverband der niedergelassenenimplantologisch tätigen Zahnärzte inDeutschland e.V.RheinalleeBonn

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