Pensionskasse für die Gesundheitsberufe

Eine betriebliche Altersvorsorge für das Praxispersonal

Seit der Rentenreform vom 1. Januar 2002 besteht auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Arzt- und Zahnarztpraxen ein Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersversorgung. Vor kurzem wurde deshalb für das Praxispersonal eine eigene, branchenspezifische Pensionskassenversorgung durch Entgeltumwandlung gegründet (siehe zm 22/2002, Seite 14). Je mehr Mitarbeiter diese Form der Altersversorgung nutzen, umso effizienter können die Vorteile sein.

Die Vorsorgeeinrichtung speziell für die Gesundheitsberufe wurde zwischen den Tarifpartnern der Ärzte und Zahnärzte, dem Berufsverband der Arzt-, Zahnarzt- und Tierarzthelferinnen (BdA) und einem Konsortium von Finanz- und Dienstleistern gegründet, bestehend aus der Deutschen Ärzteversicherung und der Deutschen Apotheker- und Ärztebank. Damit wurde es interessierten Ärzten und Zahnärzten ermöglicht, die Steuervorteile und Zulagen („Riester-Förderung“) für das Kalenderjahr 2002 in Anspruch zu nehmen.

Die Gründungsinitiative ging von den Tarifpartnern aus, also von der Bundesärztekammer im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen (AAA), von den Zahnärztekammern Berlin, Hamburg, Hessen sowie Westfalen-Lippe im Verbund der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Zahnarzthelferinnen und ZFA sowie vom BdA. Diese Tarifpartner schlossen einen entsprechenden Tarifvertrag ab.

Von zahnärztlicher Seite hat die Kammer Westfalen-Lippe unter der Leitung von Vorstandsmitglied Dr. Bernhard Reilmann maßgeblich mitgewirkt. Die von Westfalen-Lippe erarbeiteten Informationen, die zunächst für den Tarifverbund erarbeitet wurden, hat die Kammer jetzt der Bundeszahnärztekammer zur Verfügung gestellt, die diese an alle Kammern zur Kenntnis weitergegeben hat. Die Pensionskasse steht bundesweit allen Praxismitarbeitern offen. Im Auftrag der Bundeszahnärztekammer ist das Angebot vom Versorgungswerk der Zahnärztekammer Hamburg intensiv geprüft worden. Im Vergleich zu Einzelversicherungen ist es von den Kosten her als günstiger eingeschätzt worden. Der Vorteil der ausgewählten pro bAV AG Pensionskasse: Je mehr Mitarbeiter sie nutzen, desto effizienter kann das System im Vergleich zu Einzelversicherungen hinsichtlich der Höhe der Verwaltungskosten und der Renditeansprüche genutzt werden.

Es bleibt die Einzelentscheidung

Die Bundeszahnärztekammer legt aber Wert darauf, dass mit dieser Information ausdrücklich keine Empfehlung verbunden ist, da auch andere Vorsorgeprodukte auf dem Markt existieren. Die Wahl der privaten Altersvorsorge ist und bleibt eine Einzelentscheidung.

Aufwand in Grenzen gehalten

Mit dem neu abgeschlossenen Tarifvertrag sind die Vorgaben und Fördermöglichkeiten des Altersvermögensgesetzes in einer Form umgesetzt, die sowohl den gesetzlichen Vorgaben genügt als auch den Bedingungen in der Praxis und den Bedürfnissen der Arzt- und Zahnarzthelferinnen gerecht wird. Mit einem Minimum an Zeit und organisatorischem Aufwand für den Arzt soll ein Maximum an Förder- und Versorgungsleistung erreicht werden.

Die Praxismitarbeiter können nun ihre Altersvorsorge im Rahmen der seit 1. Januar 2002 gesetzlich zugestandenen Entgeltumwandlung auf der Basis der neuen Pensionskasse in Anspruch nehmen. Entgeltumwandlung für die Mitarbeiter bedeutet, dass der Arbeitgeber Teile des Gehaltes der Mitarbeiterinnen für die betriebliche Altersvorsorge verwendet. Arbeitsrechtlich setzt dies einen Verzicht der Mitarbeiterin auf einen Teil des Bruttogehaltes voraus, den der Arbeitgeber für die Altersvorsorge verwendet. Dazu ist eine entsprechende Vereinbarung notwendig.

Erforderlich sind folgende Verfahrensschritte:

1. Für den Praxisinhaber:

• Pflicht des Arbeitgebers, ein Angebot zur Altersvorsorge zu treffen

• Vorgabe des Durchführungsweges durch den Arbeitgeber, der die Pensionskasse „Vorsorgeeinrichtung für Gesundheitsberufe“ vorschlagen kann.

2. Für die Mitarbeiterinnen

• Freiwilliges Verlangen nach Entgeltumwandlung nach Art und Höhe (mindestens 176 Euro im Jahr, höchstens vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung (= 2160 Euro pro Jahr für 2002)

• Umwandelbar sind Arbeitsentgelt, Vermögenswirksame Leistungen, 13. Gehalt, besondere Zuwendungen.

• Bei Annahme des Arbeitgeberangebotes durch die Mitarbeiterin ist eine vertragliche Regelung erforderlich.

Die Höhe der Beitragszahlung ist eine Entscheidung der Mitarbeiterin und erfolgt aus dem Bruttoentgelt. Das bedeutet:

• Steuerfreiheit der Beiträge

• Sozialversicherungsfreiheit bis 2008 (auch für den Arbeitgeber)

• Nachgelagerte Versteuerung.

• Mindestzahlung: 30 Euro monatlich im Rahmen des Pensionskassenmodells für die Gesundheitsberufe. pr/ZÄK W-L

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Rentenleistung

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      zum

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Mtl. Altersrente aus dem Garantiekapital

Monatliche Altersrente inkl. Überschüsse bei einer angenommenen Wertentwicklung der Dachfonds von

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garantiert

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4 %

9 %

12 %

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1. 3. 2037

82 €

264 €

516 €

888 €

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1. 3. 2038

88 €

283 €

569 €

1 003 €

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1. 3. 2039

90 €

304 €

628 €

1 132 €

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1. 3. 2040

94 €

326 €

693 €

1 280 €

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1. 3. 2041

98 €

350 €

765 €

1 448 €

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1. 3. 2042

102 €

376 €

845 €

1 640 €

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Kapitalzahlung

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Kapitalabfindung

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Garantiekapital

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                     Kapitalabfindung inkl. Überschüsse

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                bei einer angenommenen Wertentwicklung

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                                der Dachfonds von

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garantiert

4 %

9 %

12%

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1. 3. 2037

20 550 €

50 268 €

98 332 €

169 084 €

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1. 3. 2038

21 150 €

53 406 €

107 235 €

188 782 €

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1. 3. 2039

21 750 €

56 682 €

116 915 €

210 798 €

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1. 3. 2039

22 350 €

60 100 €

127 442 €

235 410 €

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1. 3. 2041

22 950 €

63 667 €

138 890 €

262 927 €

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1. 3. 2042

23 550 €

67 387 €

151 343 €

293 699 €

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