Bundesverband in der Praxis mitarbeitender Arztfrauen

Ein ganz besonderes Netzwerk

Im November feierte der „Bundesverband in der Praxis mitarbeitender Arztfrauen“ sein zehnjähriges Bestehen in Tübingen. Die Verbandsvorsitzende, Angelika Schoch, berichtete über Sorgen und Nöte, aber auch über Erfolge des Verbandes.

Frauen, die in der Praxis ihres Mannes mitarbeiten, haben meist eine ganz besondere Stellung in der Praxis. Sie sind weder Ärztin noch Helferin, sondern eher „Praxis-Managerin“ – und für den wirtschaftlichen Erfolg der Praxis mitverantwortlich. Auf der anderen Seite springen sie ein, wenn Helferinnen – wegen Krankheit oder Schwangerschaft – ausfallen. Seit zehn Jahren haben sich Arztfrauen organisiert, betreiben Erfahrungsaustausch und kämpfen an der politischen Front um Anerkennung. Die Frauen von Zahnärzten sind im Verband übrigens noch in einer deutlichen Unterzahl.

„Als mein Mann und ich 1989 unsere Praxis eröffneten, dachten wir: Schlechter als jetzt kann die Situation nicht mehr werden“, erzählt die Verbandsvorsitzende Angelika Schoch. Die Entwicklung des deutschen Gesundheitswesens belehrte eines Besseren und war Auslöser für die Gründung des Verbandes: Man wollte sich in den offiziellen Gremien Gehör verschaffen und sich für das wirtschaftliche Überleben der niedergelassenen Ärzte stark machen.

Die Verbands-Vertreterinnen sind heute Mitglied im Bündnis Gesundheit 2000, auf europäischer Ebene vernetzt und Mitglied bei FEM, dem Verband europäischer Frauen in Kleinbetrieben. Sie haben Kontakte nach Brüssel und zu den Arztfrauenverbänden der Nachbarländer. Sie kennen die Situation der niedergelassenen Ärzte in Deutschland aus eigener Erfahrung und aus einem ganz eigenen Blickwinkel. Dennoch werden diese organisierten Arztfrauen häufig als Mitunternehmerinnen in der Praxis nicht wahrgenommen und anerkannt. „Trotzdem fühlen wir uns als mitarbeitende Partnerinnen natürlich für das Unternehmen Arztpraxis verantwortlich und sind an seinem Erfolg interessiert“, betont die Vorsitzende Angelika Schoch. Gerade der Kontakt zu den (Zahn-)Ärztekammern und Kassen(zahn-)ärztlichen Vereinigungen sei schwierig, da für diese Institutionen nur der Praxisinhaber als Ansprechpartner existiere.

„Als wir unsere Praxis eröffneten dachten wir: Schlechter als jetzt kann die Situation nicht mehr werden. Wir wurden eines Besseren belehrt.“

Angelika Schoch, Vorsitzende des Bundesverbandes in der Praxis mitarbeitender Arztfrauen

Doch die Arztfrauen bleiben am Ball und setzen ihre Arbeit fort: beispielsweise die Weiter-Entwicklung eines Qualitätsmanagementsystems für ambulante Praxen (QM Handbuch). „Auch ein gutes System ist verbesserungswürdig. Selbst in gut strukturierten Praxen sind noch 20 Prozent Ersparnis möglich“, preist der Verband sein Handbuch an. Ein weiteres Arbeitsfeld des Bundesverbandes sind Seminare und Vorträge zu Recht- und Steuerfragen, Sozialversicherung oder Praxismanagement.

Handfeste Fortbildung

Und so gab es auch zum zehnjährigen Jubiläum zwei Vorträge mit handfesten Tipps aus Steuerrecht und Strafrecht. Über rechtliche Probleme mit dem Konstrukt „Gemeinschaftspraxis“ referierte der Castrop-Rauxeler Rechtsanwalt Theo Sander. In Koblenz sei ein Arzt wegen Betruges zu fast fünf Jahren Gefängnis verurteilt worden, weil das Gericht es als bewiesen ansah, dass die Gemeinschaftspraxis in der Realität eine Einzelpraxis mit zwei „Edelassistenten“ gewesen sei, so der Anwalt. Die Praxis hatte mit drei Budgets gearbeitet und abgerechnet. „Die Luft wird immer dünner und die Kontrollen werden genauer“, warnte Sander vor unklaren Verträgen mit Junior-Partnern. Für den betroffenen Arzt in Koblenz bedeutete das Urteil den totalen Ruin: Entzug der Approbation, Regressforderungen in Höhe von mehreren hunderttausend Euro und der Verlust der Kassenzulassung.

Um solche Probleme von vorneherein zu vermeiden, sollte man als Praxisinhaber sicher stellen, dass eine Einlage des Junior-Partners von mindestens fünf Prozent des Praxiswertes vertraglich festgehalten wurde. Ebenso muss der Partner eine eigene Geschäftsführungsbefugnis haben. Eine weitere Vertragsklausel, die nicht fehlen darf: Die Beteiligung an der Wertsteigerung der Praxis in Form einer Abfindungsregelung beim Ausscheiden des Partners.

„Seien Sie sich darüber bewusst, dass unklare Verhältnisse für Sie sehr teuer werden können“, betonte der Anwalt am Ende seines Vortrages. Ein praktischer Tipp, der für die ein oder andere Praxis mal überlebenswichtig werden könnte.

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