Quadriga Hedge-Fonds

Vorsicht – Falle

Mit aggressiver Fernsehwerbung geht jetzt ein Hedge- Fonds auf Kundenfang. Sein Motto: Egal, ob gute oder schlechte Zeiten für die Geldanlage, dieser Hedge-Fonds bringt immer hochprozentige Rendite. Doch wer hier einsteigt, hat zunächst hohe Risiken, hohe Kosten – und das Geld ist erst einmal blockiert.

„Ich hab einen anderen“, so beichtet eine aparte Werbefrau ihrem vermeintlichen Partner in einem smarten, fürs Fernsehen gedrehten Werbespot. Gemeint ist jedoch kein anderer Mann, sondern ein anderer Fonds, ein Hedge-Fonds nämlich, der Quadriga heißt. Und der bringe stets hohe Renditen, egal, welche Wetterlage das Börsenbarometer gerade anzeige. Die publizierte Jahresrendite für das Katastrophenjahr 2002: plus 38,4 Prozent. Der deutsche Aktienindex DAX zum Vergleich: minus 40 Prozent. Kein Wort der Erklärung, was ein Hedge-Fonds ist. Die Quadriga-Werber setzen voraus, dass der gewitzte Investor das weiß.

Investoren-Poker

Quadriga ist eine im Jahr 1996 in Wien gegründete österreichische Aktiengesellschaft. Gründer ist der ehemalige Polizist Christian Josef Baha, der heute nicht mehr in Wien, sondern in Monaco lebt. Das Volumen des Quadriga-Fonds wird auf knapp 500 Millionen Euro taxiert. Es soll rund 15 000 Investoren geben, die im Schnitt mit 30000 Euro am Hedge-Poker beteiligt sind. Seit kurzem ist dieser Fonds auch in Deutschland zum Vertrieb zugelassen, aber nicht als offener, kontrollierter Publikums-Fonds, sondern als Beteiligungsgesellschaft. Das ist sehr wichtig und hat für den Investor weitreichende Folgen, die im Verkaufsprospekt für Deutschland (Fassung vom 13. Dezember 2002) detailliert und ungeniert dargelegt werden.

So heißt es denn auch unverblümt, „die Quadriga Beteiligungs- und Vermögens-Aktiengesellschaft“ unterliege mit ihren Geschäften „keiner Bank- oder Börsenaufsicht“ oder „irgendeiner anderen Form staatlicher Kontrolle“. Weil das offenbar auch nicht gewünscht wird, ist der Quadriga-Investor kein ganz normaler Fonds-Sparer, sondern ein „Ansparplan- und Genussscheininhaber“. Als solcher trägt er „das Risiko sämtlicher der Gesellschaft erwachsenden Verbindlichkeiten.“ Mit anderen Worten: Geht die Quadriga AG in Konkurs, ist das investierte Kapital verloren. Bei einem klassischen Fonds hingegen gilt das Kapital der Anleger als „Sondervermögen“. Ob nun – ein höchst unwahrscheinlicher Fall – die Fondsgesellschaft oder die Depotbank pleite geht, der Konkursverwalter darf das verwaltete Vermögen der Fondsinvestoren nicht anrühren.

Damit nicht genug der Verlustrisiken: Zwar hat die Quadriga AG ihren Verwaltungssitz in Wien. Doch nicht sie verwaltet und legt das Geld der Investoren an. Das besorgt vielmehr die Tochtergesellschaft Quadriga Holdings Inc. mit Sitz in St. David auf der Karibikinsel Grenada. Gerade mal 5 000 US-Dollar hat deren Geschäftsführer Christian J. Baha hier als haftendes Kapital eingebracht. Das bedeutet: Im Konkursfall gehen für Baha nur 5 000 Dollar verloren. Und die Investoren müssen einen karibischen Justizapparat einschalten, sollten sie Betrug vermuten.

Die Anteile öffentlicher und offiziell zugelassener Fonds zum Zweck der Vermögensbildung kann man börsentäglich zu einem von der Depotbank ausgegebenen Kurs gemäß des aktuell errechneten „Inventarwertes“ kaufen und verkaufen. Nicht so beim Quadriga-Hedge-Fonds, der ja auch gar kein Fonds ist. Hier entrichten die Investoren „nicht rückzahlbare Gesellschafterzuschüsse“. Sie investieren also mit allen unternehmerischen Risiken in eine Firma, nicht in einen Fonds. So heißt es denn auch unmissverständlich: „Das Ansparplan-Genussrechtskapital wird der Gesellschaft grundsätzlich auf Dauer zur Verfügung gestellt.“

Bindefrist

Es sei „derzeit“ auch keineswegs beabsichtigt, „die Genussscheine zum Handel an der Wiener Börse oder an einem anderen geregelten Börsenplatz einzuführen“. Das ist bei den Genussscheinen deutscher Unternehmen gemeinhin üblich. So erscheint es schon als Gnade, wenn nach einer dreijährigen „Behaltefrist“ das Kapital (hoffentlich mit den versprochenen und publizierten Renditen) wieder frei gegeben wird. Nur wer auf einen Schlag mindestens 11 554,40 Euro einzahlt, wird aus der dreijährigen Bindungsfrist entlassen. Kein schlechter Trick, um große Summen zu ködern.

Verdient werden die Renditen eines Hedge-Fonds primär durch Termingeschäfte. Das sind Wetten auf den richtigen Preis- und Kurstrend bei Rohstoffen, Nahrungs- und Genussmitteln, Devisen oder auch Aktien. Egal, wie diese Wetten ausgehen, einer verdient immer: Quadriga. So werden monatlich (!) insgesamt 0,4 Prozent für Management und Verwaltung vom „Fondsvermögen“ abgezogen. Hinzu kommen noch die „handelsüblichen Spesen“ (die bei Termingeschäften willkürlich und exorbitant hoch ausfallen können) wie auch die „sonstigen Kosten“. Damit sind allein die Fonds-Fixkosten mehr als dreimal so hoch wie etwa bei einem (gewöhnlich teuren) Luxemburg-Fonds. Der von der Investitionssumme abgezogene Ausgabeaufschlag beträgt bei allen Einzahlungen bis 11 000 Euro happige sieben Prozent. Das gilt auch für den seit kurzem möglichen Sparplan ab 100 Euro monatlich. Normal sind bei einem Aktienfonds fünf Prozent.

Fazit: Der Quadriga-Investor ist voll am unternehmerischen Risiko seines Hedge-Fonds-Veranstalters beteiligt. Neutrale Kontrollen wie auch eine kontrollierte Renditebestimmung sind nicht vorgesehen. Die Zahlen, die der Investor vorgesetzt bekommt, sind reine Glaubenssache. Sollte die Firma Quadriga, aus welchen Gründen auch immer, ihren Geist aufgeben, haben die Investoren mit ihrem eigenen Einverständnis nichts mehr zu melden. Ihr Geld ist dann für immer in anderen Händen. Kommentar des Geldanlage-Fachmagazins „Performance:“ „Auf Grund seiner Risiken schlägt das ‚System Quadriga’ dem Beobachter erst mal auf den Magen. Dies um so mehr, weil es selbst Kleinsparern angedient wird.“

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