Praxisgründung 2002

Gemeinschaftspraxen weiterhin im Aufwind

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Seit 1984 analysiert das Institut der Deutschen Zahnärzte (IDZ) in Kooperation
mit der Deutschen Apotheker- und Ärztebank jährlich das zahnärztliche Investitionsverhalten bei der Niederlassung. Wie schon in der Vergangenheit, erfolgt die Analyse des Jahres 2002 getrennt nach Ost- und Westdeutschland. Der folgende Beitrag dokumentiert die wichtigsten Ergebnisse für das Jahr 2002.

Die Zahl der Berufsaufgaben ebenso wie die Zahl der Existenzgründungen verharrte im Jahr 2002 auf dem Vorjahresniveau. Knapp 1 400 Zahnärzte schieden aus dem Berufsleben aus. Gleichzeitig entschieden sich – wie schon im Vorjahr – etwa 1 950 Zahnärzte für den Schritt in die Selbstständigkeit.

Die Verteilung zahnärztlicher Existenzgründungen auf die Einzelpraxisneugründung, die Einzelpraxisübernahme und die Gemeinschaftspraxis veränderte sich 2002 im Vergleich zum Vorjahr deutlich. In den alten Bundesländern nahm der Anteil der Einzelpraxisneugründungen um zehn Prozentpunkte ab, der Anteil der Gemeinschaftspraxen stieg entsprechend um zehn Prozentpunkte auf 30 Prozent. In den neuen Bundesländern nahm der Anteil der Gemeinschaftspraxen gegenüber dem Vorjahr ebenfalls um vier Prozentpunkte zu und lag damit anteilsmäßig erstmalig über den Einzelpraxisneugründungen (siehe Abb. 1). In Westdeutschland war die Übernahme einer Einzelpraxis im Jahr 2002 mit einem Anteil von 46 Prozent nach wie vor die dominierende Niederlassungsform. In Ostdeutschland war die Übernahme einer Zahnarztpraxis 1998 erstmals die wichtigste Form der Niederlassung. Im Jahr 2002 wählten drei von vier zahnärztlichen Existenzgründern den Kauf einer Einzelpraxis als Start in die Freiberuflichkeit. Der Anteil der Einzelpraxisneugründungen betrug im Jahr 2002 nur noch zwölf Prozent. Gemeinschaftspraxen haben in Ostdeutschland mit einem Anteil von 13 Prozent nach wie vor eine deutlich geringere Bedeutung als in Westdeutschland, wenngleich auch hier der Trend zur Gemeinschaftspraxis unübersehbar ist. Die Unterschiede im Verteilungsmuster zwischen Ost- und Westdeutschland waren auch 2002 immer noch deutlich erkennbar.

Die gewählte Form der zahnärztlichen Niederlassung variiert je nach Alter des Existenzgründers. Bei den jungen Zahnärzten (22 bis 30 Jahre) in den alten Bundesländern blieb der Anteil der Gemeinschaftspraxen gegenüber dem Vorjahr mit einem Anteilswert von 31 Prozent stabil, während der Anteil der Gemeinschaftspraxen in der Altersgruppe der 31- bis 40-Jährigen um elf Prozentpunkte auf 31 Prozent und in der Altersgruppe der über 40-Jährigen um zwölf Prozentpunkte auf 22 Prozent zunahm. Damit zeigt sich die Gemeinschaftspraxis in allen Altersgruppen weiterhin im Aufwind. Gleichwohl besitzt die Gemeinschaftspraxis in der Altersgruppe der über 40-Jährigen noch einen vergleichsweise geringeren Stellenwert. Hier wird die Einzelpraxisneugründung mit 33 Prozent häufiger präferiert (siehe Abb. 2). Offensichtlich sehen gerade die jüngeren Zahnärzte in der Kooperation eine gute Möglichkeit, um sich vor dem Hintergrund angespannter gesundheitspolitischer und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen etablieren zu können.

Der überwiegende Teil, nämlich 65 Prozent der Existenzgründungen in den alten Bundesländern, wurde durch Männer realisiert, hingegen lediglich 35 Prozent durch Frauen. In den neuen Bundesländern zeigte sich die Geschlechtsverteilung ausgeglichen. Gegenüber dem Vorjahr ist der Anteil der weiblichen Existenzgründer in den neuen Bundesländern um 14 Prozentpunkte gesunken. Mittelfristig ist mit einer Angleichung der Geschlechtsverteilung zu rechnen.

Das Durchschnittsalter der zahnärztlichen Existenzgründer in Westdeutschland betrug zum Zeitpunkt der Niederlassung 35 Jahre; die Kolleginnen und Kollegen in Ostdeutschland waren im Schnitt zwei Jahre jünger. In gleicher Weise lassen sich geschlechtsspezifische Unterschiede in der Altersstruktur erkennen. Die männlichen Existenzgründer waren im Durchschnitt 35 Jahre alt und damit zwei Jahre älter als ihre Kolleginnen.

Geschlechtsspezifische Akzentsetzungen zeigten sich auch hinsichtlich der Niederlassungsform. Bei den Zahnärztinnen war mit einem Anteilswert von 32 Prozent eine vergleichsweise stärkere Präferenz für die Gemeinschaftspraxis als Niederlassungsform erkennbar, während sich die männlichen Existenzgründer mit einem Anteilswert von 26 Prozent vergleichsweise häufiger für die Neugründung einer Einzelpraxis entschieden.

Die Verteilung der zahnärztlichen Existenzgründer auf die verschiedenen Ortsgrößen in den alten Bundesländern ist gegenüber dem Vorjahr stabil geblieben. Mit einem Anteil von 31 Prozent wurden die meisten Existenzgründungen in kleinstädtischem Umfeld realisiert; 29 Prozent aller Niederlassungen entfielen auf Großstädte. In den neuen Bundesländern wurden nach wie vor die meisten Existenzgründungen (40 Prozent) im ländlichen Raum vorgenommen.

Differenziert man die Praxisformen im Hinblick auf die relativen Häufigkeiten der Praxislage, so zeigt sich ein höherer Anteil an Einzelpraxisübernahmen in Großstädten, ein geringerer Anteil an Einzelpraxisneugründungen in Mittelstädten sowie eine Bevorzugung der Gemeinschaftspraxen in ländlichen Regionen. Damit ist das Verteilungsmuster spiegelbildlich gegenüber dem Vorjahr.

Inwiefern sich diese bemerkenswerten Veränderungen auf die Finanzierungsstrukturen ausgewirkt haben, wird im Folgenden getrennt für die alten und neuen Bundesländer dargestellt (siehe Tabellen 1 bis 3).

Finanzierungsvolumen

In Westdeutschland ist das Gesamtfinanzierungsvolumen einer Einzelpraxisneugründung im Jahr 2002 erneut gestiegen und lag mit 327 000 Euro etwa zwei Prozent über dem Vorjahreswert (siehe Abb. 3). Das Gesamtfinanzierungsvolumen einer Einzelpraxisübernahme sank geringfügig um 4 000 Euro auf 260 000 Euro (siehe Abb. 4). Eine nach Alter differenzierte Betrachtung zeigt, dass die 31- bis 40-jährigen Existenzgründer mit 333 000 Euro (plus ein Prozent) für eine Einzelpraxisneugründung beziehungsweise 270 000 Euro (minus drei Prozent) für eine Einzelpraxisübernahme wie schon im Vorjahr die höchsten Investitionen tätigten.

In die Neugründung beziehungsweise Übernahme einer zahnärztlichen Einzelpraxis investierten Männer durchschnittlich 334 000 Euro (plus fünf Prozent) beziehungsweise 283 000 Euro (plus zwei Prozent). Die Investitionsvolumina weiblicher Zahnärzte bei der Einzelpraxisneugründung sanken um fünf Prozent auf 312 000 Euro und lagen somit – anders als noch im Vorjahr – unter den Investitionsvolumina ihrer männlichen Kollegen. Bei der Einzelpraxisübernahme investierten weibliche Existenzgründer mit 223 000 Euro ebenfalls sechs Prozent weniger als im Vorjahr, der Differenzbetrag zu den männlichen Existenzgründern vergrößerte sich infolgedessen auf 60 000 Euro.

Im Jahr 2002 erforderte die Einzelpraxisneugründung in einer Mittelstadt die höchsten finanziellen Anstrengungen für die Zahnärzte. Mit 369 000 Euro lag das Finanzierungsvolumen 18 Prozent über dem Vorjahreswert. Die Einzelpraxisübernahme in einer Mittelstadt verbilligte sich gleichzeitig um 15 Prozent auf 253 000 Euro. Damit stieg der Unterschied im Investitionsvolumen zwischen den beiden Praxisformen in der Mittelstadt auf 116 000 Euro. Bei den Existenzgründungen in einer Großstadt ist eine gegenläufige Entwicklung zu beobachten. Hier schlug eine Einzelpraxisneugründung im Jahr 2002 mit 296 000 Euro (minus neun Prozent) zu Buche, während eine Einzelpraxisübernahme 252 000 Euro kostete und sich damit gegenüber dem Vorjahr um elf Prozent verteuerte. Der Differenzbetrag zwischen den beiden Niederlassungsformen sank somit auf 44 000 Euro – 2001 waren es 99 000 Euro.

Betriebsmittelkredit

Während der Existenzgründungsphase dient der Betriebsmittel-beziehungsweise Kontokorrentkredit dem niedergelassenen Zahnarzt zur Vorfinanzierung der Anlaufkosten. Der im Rahmen einer Einzelpraxisneugründung nachgefragte Betriebsmittelkredit betrug im Jahr 2002 etwa 75 000 Euro und lag damit auf Vorjahresniveau. Der im Rahmen einer Praxisübernahme gewährte Betriebsmittelkredit lag im Jahr 2002 mit 55 000 Euro nur knapp unter dem Vorjahreswert. Die höchsten Betriebsmittelkredite fragten die 31- bis 40-jährigen Zahnärzte nach (80 000 Euro). Entscheidenden Einfluss auf die Höhe des Betriebsmittelkredits hat auch der Praxisstandort. So lag der Betriebsmittelkredit bei einer Praxisübernahme auf dem Land mit 49 000 Euro deutlich unter dem entsprechenden Wert in einer Kleinstadt (63 000 Euro).

Die im Rahmen einer Praxisneugründung anfallenden Bau- und Umbaukosten stiegen im Jahr 2002 um 4 000 Euro auf 43 000 Euro. Bei den Praxisübernahmen betrugen die Ausgaben für bauliche Maßnahmen 13 000 Euro.

Bei der Praxisübernahme liegt der Kaufpreis im Regelfall deutlich über dem materiellen Wert der bereits in der Praxis vorhandenen Geräte und Ausstattungen (Substanzwert). Die Differenz wird als ideeller Wert oder auch „Goodwill“ bezeichnet. Im Goodwill spiegeln sich die subjektiven Erwartungen des Käufers an die zukünftige Ertragskraft der Zahnarztpraxis wider.

Die in den Vorjahren erkennbare rückläufige Entwicklung beim Substanzwert der übernommenen Praxen wurde im Jahr 2000 gestoppt; im Jahr 2002 sank der Substanzwert der übernommenen Praxen allerdings erneut um vier Prozent. Das Niveau des Goodwill sank in 2002 geringfügig um 2 000 Euro auf 82 000 Euro.

Ärzte im Vergleich

Der arztgruppenbezogene Vergleich der für eine Praxisneugründung aufzubringenden Finanzmittel in den Jahren 2001/2002 (siehe Abb. 5) zeigt, dass das zahnärztliche Investitionsvolumen wie schon im Vorjahr von keiner anderen Arztgruppe übertroffen wird. Dabei blieb der Zuwachs, wie der Blick auf die arztgruppenspezifischen Gesamtfinanzierungsvolumina des Jahres 2000/2001 deutlich macht, mit knapp drei Prozent noch vergleichsweise moderat. Die Investitionsvolumina in den anderen Arztgruppen entwickelten sich unterschiedlich. Die höchsten Steigerungsraten verzeichneten die Neurologen mit einem Plus von 36 Prozent, gefolgt von den Chirurgen mit 15 Prozent und den Internisten mit 13 Prozent Zuwachs. In anderen Arztgruppen entwickelten sich die Investitionsvolumina rückläufig, am deutlichsten bei den Augenärzten mit minus 17 Prozent sowie den HNO-Ärzten mit minus neun Prozent. Subsummiert man die Facharztgruppen unter „Ärzte“, so errechnet sich für diese Gesamtgruppe in 2001/2002 ein Gesamtfinanzierungsvolumen von zirka 167 000 Euro und eine Zuwachsrate von 19 Prozent gegenüber dem Zeitraum 2000/2001.

Unverkennbar ist, dass die zahnärztliche Berufsausübung eine sehr umfangreiche technisch-apparative Ausstattung zur modernen Patientenversorgung erforderlich macht, die entsprechend hohe Investitionsvolumina begründet. Dies gilt in gleicher Weise für die zunehmende Prophylaxeorientierung der Zahnärzteschaft, die auf der einen Seite zusätzlichen finanziellen Aufwand mit sich bringt, auf der anderen Seite aber auch positiv auf die Berufszufriedenheit wirkt und durch mutige Investitionsentscheidungen widergespiegelt wird.

Neue Bundesländer

Während in Westdeutschland die bei einer Praxisneugründung aufzubringenden Mittel mit einem Zuwachs von zwei Prozent einen neuen Höchstwert erreichten, sank das Gesamtfinanzierungsvolumen in den neuen Bundesländern um ein Prozent. Mit 191 000 Euro lag der Wert 45 000 Euro unter dem Höchstwert von 1996. Zwischen 1993 und 2002 hat sich die Differenz der west- und ostdeutschen Finanzierungsvolumina für eine Praxisneugründung von 26 000 Euro auf 136 000 Euro verfünffacht. Das Ost-West-Verhältnis der Investitionsvolumina lag im Jahr 2002 bei 58 Prozent (1993: 89 Prozent).

Eine Praxisübernahme in den neuen Bundesländern erforderte 2002 ein Gesamtfinanzierungsvolumen von 174 000 Euro (minus elf Prozent) und lag damit 17 000 Euro unter dem Investitionsvolumen einer Praxisneugründung. Im Vorjahr schlug eine Praxisübernahme in den neuen Bundesländern noch mit 195 000 Euro zu Buche. Das Ost-West-Verhältnis der Investitionsvolumina für eine Praxisübernahme sank im Jahr 2002 um sieben Prozentpunkte auf 67 Prozent.

Dr. David KlingenbergerInstitut der Deutschen Zahnärzte (IDZ)Universitätsstr. 7350931 Köln

Dipl.-Kfm. Andrea SchwarteDeutsche Apotheker- und ÄrztebankEmmanuel-Leutze-Str. 840547 Düsseldorf

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Finanzierungsvolumina bei Neugründung einer zahnärztlichen Einzelpraxis– Alte Bundesländer inkl. Berlin –

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med.-techn.Geräte und Einrichtung +

Bau- und Umbaukosten

Praxis-= investitionen

Betriebsmittel-kredit +

Gesamtfinanzierungsvolumen =

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1993

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31

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217

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63

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322

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260

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Quelle: IDZ/APO-Bank 2003

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Finanzierungsvolumina bei Übernahme einer zahnärztlichen Einzelpraxis – Alte Bundesländer inkl. Berlin –

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Substanzwert

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Gesamtzzgl.

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Neuanschaffungen

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Bau- und + Umbaukosten

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Praxisinvestitionen =

Betriebs-+ mittelkredit

Gesamt-= finanzierungsvolumen

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244

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264

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260

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Quelle: IDZ/APO-Bank 2003

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Finanzierungsvolumina bei Neugründung einer zahnärztlichen Einzelpraxis – Neue Bundesländer –

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med.-techn.

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Geräte und

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Einrichtung

Bau- und + Umbaukosten

Praxis-= investitionen

Betriebs-+ mittelkredit

Gesamt-= finanzierungsvolumen

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1993

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1994

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1995

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1996

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1997

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1998

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16

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44

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191

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Quelle: IDZ/APO-Bank 2003

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