Im Streiflicht

Akademie für Praxis und Wissenschaft (APW)

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Fortbildung ist momentan ein politisches Thema aller medizinischen Gremien. Aber eigentlich ist Fortbildung opportun für alle medizinischen Berufe und das nicht erst seit heute. Im Folgenden wird vorgestellt, welche Fortbildungsmaßnahmen seitens der zahnärztlichen Fachgesellschaften angeboten werden.

Die „große“ Politik entwickelt eine Eigendynamik, die jegliche Initiative geradezu stranguliert und unser „kleines“ berufspolitisches Szenario eher zur Marginalie werden lässt. So wurde in der gesundheitspolitischen Diskussion ein Schlagwortrepertoire oktroyiert, auf welches es zeitnah und substanziiert von Bundesärzte- und Bundeszahnärztekammer zu reagieren gilt – Kompetenzerhaltung und Rezertifizierung.

Reizthema Rezertifizierung

Fraglos stößt die Rezertifizierung bei Ärzten und Zahnärzten zu Recht auf Ablehnung. Da Politik ein Akt von Geben und Nehmen ist, müssen wir uns überlegen, was wir zu geben in der Lage sind, um die strikte Umsetzung von Rezertifizierungsgedanken unnötig erscheinen zu lassen.   

Seit meinem Amtsantritt als APW-Vorsitzender bin ich der Auffassung, dass alle Partner im Gesundheitswesen – Patienten, Kostenträger, Ärzte und Zahnärzte – das Recht haben, Qualität sichernde Maßnahmen einzufordern beziehungsweise auch die Pflicht haben, Qualitätssicherung zu betreiben. Kompetenzerhaltung bedeutet nichts anderes, als dies durch ein klar formuliertes, definiertes Maßnahmenbündel zu realisieren.

Die APW praktiziert Kompetenzerhaltung in der Zahnmedizin bekanntlich seit ihrer Gründung 1974 und dient mit ihrem derzeitigen, bundesweit geltenden Konzept als Musterbeispiel für andere Institutionen. Ein Grund, sich kurz mit der Historie der APW zu befassen. Ziel der APW war es, angesichts der Halbwertzeit des Fachwissens der teilnehmenden Kolleginnen und Kollegen den aktuellen Stand der Zahnmedizin in allen relevanten Disziplinen (Curriculum Allgemeine ZMK, Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde) in einem geschlossenen zweijährigen Fortbildungszyklus an zehn Wochenenden (heute zwölf Wochenenden) zu vermitteln. Die Absolventen wurden nach erfolgreicher Teilnahme zu „Mitgliedern der APW“ ernannt und akzeptierten freiwillig das Prinzip der jährlichen, kontinuierlichen Anschlussfortbildung. Mitgliedschaft und Anschlussfortbildung wurden mit Einzelnachweisen (Fortbildungspass) und Zertifikaten dokumentiert.  

Die Initiatoren verdienen es genannt zu werden. Mitglieder des Gründungsdirektoriums waren: Prof. Dr. Manfred Straßburg, Prof. Dr. Dr. Werner Hahn, Dr. Horst Cochanski und Prof. Dr. Dr. Ernst-Helmut Pruin. Vorsitzender war Dr. Günter Wunderling und damaliger Präsident der DGZMK Prof. Rudolf Naujoks. Ein revolutionäres Konzept – damals. Heute bedeutet dieses die Grundanforderung zur Kompetenzerhaltung. Fakt ist – die Zahnmedizin 1974 bietet nur noch den verbalen Mantel für die aktuelle Zahnmedizin 2003.

Die Inhalte haben sich entsprechend dem Innovationspotential eines vitalen Faches entscheidend verändert.

Die APW zeigt Profil:

Fortbildung:

• aktuell, wissenschaftlich fundiert

• strukturiert, dokumentiert und zertifiziert

• kontinuierlich postuniversitär

Studiengruppen:

• maximal 20 bis 24 Teilnehmer

Lehrkörper:

• qualifizierte Referenten aus Universität und Praxis

• Qualitätssicherung durch Erteilung eines Lehrauftrages

Kooperation:

• Der APW ist es gelungen, ein Kooperationsmodell mit allen relevanten Wissenschaftlichen Gesellschaften zu realisieren.

Die wissenschaftliche Kompetenz der Fachgesellschaft, die Organisationsstruktur der APW und das Durchsetzungs- und Integrationsvermögen der DGZMK werden sinnvoll kombiniert.

Fachspezifische Fortbildung:

• für den niedergelassenen Zahnarzt Analog zur evidenten Evolution der gesamten Medizin und Zahnmedizin in Wissenschaft, Forschung und Praxis haben sich APW und DGZMK für die Einführung spezialisierender Qualifizierungsmaßnahmen in neun definierten, zahnmedizinischen Fachdisziplinen entschieden.   

APW – Curriculum:

• Fortbildungsmaßnahmen in diesen neu definierten Disziplinen – dokumentiert und zertifiziert.

APW – Continuum:

• breitgefächerte, aktuelle Anschlussfortbildung in allen Disziplinen

Dokumentation-Zertifizierung:

• Die Teilnahme an den Curricula und am Continuum wird dokumentiert und nach den Kriterien der APW und den beteiligten Fachgesellschaften zertifiziert.

Prüfungssystem:

• Neben formellen Kriterien wird das erworbene Wissen der Veranstaltungsteilnehmer durch Multiple Choice Auswahlfragen, Fachgespräche und/oder praktische Prüfungen evaluiert.

Ausweisung von

APW–Fortbildungsmaßnahmen:

• Die erfolgreiche Teilnahme an den strukturierten, zertifizierten Fortbildungsmaßnahmen der APW ermöglicht die Ausweisung von Tätigkeitsschwerpunkten. Der Beschluss des Vorstandes der DGZMK zum Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 23.07.01 zur Ausweisung von Tätigkeitsschwerpunkten lautet wie folgt:

a.)Der Vorstand stellt fest, dass eine strukturierte, zertifizierte Fortbildung generell qualitativ geeignet ist, die Voraussetzungen für die Ausweisung eines Tätigkeitsschwerpunktes zu erfüllen.

b.)Weitere Voraussetzung für die Ausweisung ist, dass ein Zahnarzt auf diesem Gebiet der Fortbildung nachhaltig tätig war.

c.)Im Übrigen sind bei der Ausweisung die berufspolitischen Regelungen der jeweiligen LZÄK zu beachten sowie der Beschluss der BZÄK vom 10.11.01.

Das Führen eines oder mehrerer Tätigkeitsschwerpunkte ist der Zahnärztekammer anzuzeigen.

APW – Mitgliedschaft – Anschlusszertifikat

Zur Aufrechterhaltung Ihrer erworbenen Qualifikation und der APW-Mitgliedschaft verpflichten sich die Teilnehmer zu einer kontinuierlichen Anschlussfortbildung.

Punktebewertung der Fortbildung in der APW

Die APW/DGZMK führt zur Dokumentation der Fortbildungsaktivitäten ihrer Mitglieder und als essentiellen Beitrag zur Qualitätssicherung in der Zahnmedizin die Bewertung und Zertifizierung Ihrer Fortbildungsaktivitäten mit Fortbildungspunkten durch. Mit Wirkung vom 1. Januar 2003 wurde ein gemeinsames Punktebewertungssystem von DGZMK/APW und Bundeszahnärztekammer etabliert, in enger Anlehnung an das Punktesystem des Senats für ärztliche Fortbildung der Bundesärztekammer. 

Kompetenzerhaltung und APW – Mitgliedschaft Bundesärztekammer, Bundeszahnärztekammer und DGZMK/APW

sehen zur Kompetenzerhaltung von Ärzten und Zahnärzten vor:

• den Erwerb von 50 Fortbildungspunkten jährlich auf freiwilliger Basis.

• Der Nachweis von 150 Fortbildungspunkten nach mindestens drei Jahren ist zur Ausstellung des DGZMK-Fortbildungssiegels notwendig.

• Der Nachweis von mindestens 50 Fortbildungspunkten jährlich wird vorausgesetzt, um nach fünf Jahren und insgesamt 250 Fortbildungspunkten eine erworbene APW-Qualifikation beziehungsweise die APW-Mitgliedschaft durch ein Anschlusszertifikat zu bestätigen zu lassen.

• APW-Mitglieder erhalten aufgrund ihrer außerordentlichen Fortbildungsaktivitäten einen jährlichen Bonus von 15 Fortbildungspunkten angerechnet.

Qualitätssicherung

Die APW bekennt sich zur Qualitätssicherung in Ihrem gesamten Aktivitätsbereich. Sie orientiert sich dabei an aktuellen Empfehlungen diverser Einrichtungen, wie sie unter anderem von relevanten wissenschaftlichen Fachgesellschaften innerhalb und außerhalb der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (wie AWMF, Ärzte- und Zahnärztekammer, ZZQ und mehr) abgegeben wurden. In Eigeninitiative wurden zudem neue Leitsätze für die qualitätsgesicherte Fortbildung von Zahnärzten entwickelt.   

Damit hat die „Neue APW“ sicherlich nicht unerhebliche Akzente in der zahnärztlichen Berufspolitik und ortbildungslandschaft gesetzt.

Natürlich haben wir weitere Visionen und entwickeln ständig neue Strukturen für die Zukunft. Das neue Hochschulrahmengesetz ermöglicht zusätzlich zu unserem bewährten Fortbildungssystem die Etablierung universitärer postgraduierter Programme, berufsbegleitend für den niedergelassenen Zahnarzt – in Kooperation mit den Universitäten und entsprechenden universitären Abschlüssen. Beispiele in verschiedenen Fachrichtungen existieren bereits. Die bisherigen Wege der Weiterbildung bieten den niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen keinerlei Möglichkeiten zur weiteren Entwicklung.  

Unsere ambitionierten Kollegen benötigen künftig jedoch eine zusätzliche Chance profunder, beruflicher Entwicklung und Weiterqualifikation entsprechend den veränderten Anforderungen und dem Wandel des gesamten Gesundheitswesens. Es ist längst an der Zeit, überholte Ordnungen pragmatisch und unkonventionell zu überdenken und gegebenenfalls um ein Stufenmodell zu ergänzen, ohne etablierte Weiterbildungsformen zu tangieren. Wir arbeiten daran.  

Reformen sind unumgänglich in der gesamten Politik, im Gesundheitswesen, in der ärztlichen und zahnärztlichen Berufspolitik. Lassen Sie uns gemeinsam das Heft in die Hand nehmen und unseren Beitrag zu Qualität und Gesundheitswesen leisten. Curriculäre, strukturierte und zertifizierte Fortbildung sind ein intelligenter Lösungsansatz zur Kompetenzerhaltung, der die berechtigten Interessen unserer Partner im Gesundheitswesen berücksichtigt aber vor allem auch entscheidend zur Optimierung unserer Qualifikation und somit zur Sicherung unserer beruflichen Existenz in der Zukunft beitragen wird. 

Dr. Bernhard FuchsLindenbergerstr. 1071229 Leonberg

Informationen beiAkademie Praxis und WissenschaftLindemannstr. 96, 40237 Düsseldorfapw.fortbildung@t-online.deTel.: 0211-669673-0

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