Hilfestellung bei der Suche

Fragen an den Finanzplaner

Bei der Suche nach einem freien Finanzplaner gibt es einige Fragen, die auf jeden Fall beantwortet werden sollten.

Welche Leistung wird gegen Honorar und Provisionsverrechnung geboten?Üblich sind: eine Analyse der bestehenden Finanzsituation, eine detaillierte Ermittlung der Risikobereitschaft, eine Strategie für die langfristige Zukunft, ein Plan für den späteren Verbrauch des angesparten Vermögens wie auch ein umfassendes Protokoll über das Beratungsgespräch. Dauer einer Erstberatung mit Protokollabfassung: vier bis sechs Stunden.

Was kostet eine Beratung und wie wird abgerechnet?

Üblich sind: ein Stundenhonorar, das je nach Qualifikation des Beraters zwischen 150 und 300 Euro liegt, eine Verrechnung mit erhaltenen Provision aus der Vermittlung der gewünschten Anlageprodukte (wird eine Verrechnung abgelehnt, zahlt der Investor doppelt: Honorar und Provision). Bei einer begleitenden Anlagebetreuung (sollte unbedingt wahrgenommen werden) sind jährlich 0,25 Prozent vom Vermögen angemessen. Wenn Banken oder Fondsgesellschaften ein Betreuungs- oder Bestandspflegehonorar zahlen, muss der Berater/Betreuer dies seinen Kunden erstatten, wenn er von ihnen ein Betreuungshonorar verlangt. Bei einer Vermögensverwaltung mit Kundenvollmacht ist eine Verwaltergebühr von jährlich einem Prozent angemessen. Wenn Gewinnbeteiligung, dann auch eine Gewinnverrechnung mit Verlusten.

Wie unabhängig ist der Berater?

Den Berater aufzählen lassen, welche Produkte von wie vielen und welchen Banken oder Kapitalanlagegesellschaften er vermitteln kann. Nennt er weniger als fünf, ist er nicht neutral. Sagte er „im Prinzip alles, was gewünscht wird“, fragen: Auf welche Art? Steht hinter dem Finanzberater ein großer, renommierter Brokerpool (BCA, GAMAX, Finanzplan, Tecis, Monad, und andere) ist seine Unabhängigkeit von den Produktanbietern fundiert. Mit einem Berater aus einem Brokerpool muss man auch nicht unbedingt auf Honorarbasis abrechnen. Hier geht die übliche Vermittlerprovision in Ordnung, zumal auch der Brokerpool daran beteiligt ist.

Wie qualifiziert ist der Berater?

Die Berufsbezeichnung Finanzberater ist in Deutschland nicht geschützt. Junge, engagierte Berater haben sich auf freiwilliger Basis, etwa bei der Industrieund Handelskammer oder bei anderen Schulungsorganisationen qualifiziert. Titel wie Certified Financial Planer oder Master of Financial Consulting drücken in der Regel eine fundierte Qualifizierung aus. Ein meist verlässliches Qualifikationsmerkmal: Überzeugt der Berater bei der Analyse der persönlichen Finanzsituation (die man ja selber kennt oder zumindest kennen sollte) nicht, sollte man ihn schnell verabschieden.

Wie haftet der Berater?

Finanzberater, die hier keine klare Vorstellung haben, sind für ihren Job nicht qualifiziert. Die Beraterhaftung ergibt sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Wer Risiken schönt oder bewusst verschweigt, hat von seiner Haftung keine Ahnung. Es ist alles andere als qualifiziert. Wer keine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung nachweisen kann, sollte als Berater ohne Zögern sofort abgelehnt werden. Er ist für den Kunden ein Risiko. jk

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