Stellungnahme der DGZMK

Die Bestimmung der endodontischen Arbeitslänge

202035-flexible-1900
Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) aus dzz 11/2004

Vor jeder Instrumentierung des Wurzelkanals muss die Bestimmung der endodontischen Arbeitslänge erfolgen. Hierdurch sollen Über- oder Unterinstrumentierungen verhindert werden. Die Aufbereitung und die spätere Wurzelkanalfüllung sollen an der engsten Stelle des Kanals, dem physiologischen Foramen (Konstriktion), abschließen [1, 2, 3]. Hier kann die Kontaktfläche des Füllmaterials mit vitalem Gewebe klein gehalten werden [4, 5].

Drei Verfahren stehen für die Bestimmung der Arbeitslänge zur Verfügung: die digitaltaktile, die röntgenologische und die elektrische Längenbestimmung. Die digital-taktile Methode verlässt sich auf Erfahrung und Gespür des Zahnarztes, der versucht, die Konstriktion mit einem Wurzelkanalinstrument – üblicherweise ISO 15 – zu lokalisieren. Als alleinige Methode ist dieses Vorgehen obsolet.

Die Röntgenmesstechnik hat sich als Standardtechnik zur Längenbestimmung bewährt, auch wenn mit ihr das physiologische Foramen nur arbiträr bestimmt wird [6]. Da die Lage der Konstriktion im Röntgenbild nicht exakt zu bestimmen ist, wird sie basierend auf anatomischen Untersuchungen in einer Distanz von ein bis zwei Millimeter zum röntgenologischen Apex angenommen. In diesem Bereich soll die Spitze des Messinstrumentes röntgenologisch abgebildet werden. Weil mit zunehmender Abweichung zum Zielbereich aufgrund möglicher röntgenologischer Verzeichnungen auch mathematische Berechnungen einer korrigierten Distanzlänge unsicher sind, ist bei Abweichungen von mehr als zwei Millimetern in die eine oder andere Richtung die Wiederholung der Röntgenmessaufnahme mit korrigierter Instrumentenlage anzuraten.

Die elektrische Längenmessung (Endometrie) hat durch Verbesserung des physikalischen Messprinzips an Bedeutung gewonnen und ist der röntgenologischen Bestimmung in der direkten Lokalisierung der Konstriktion überlegen [7, 8]. Inzwischen wird nicht mehr das fehlerbehaftete Verfahren der absoluten Widerstands- oder Impedanzmessung verwendet, sondern eine Relativmessung anhand der Impedanzen bei zwei oder mehr Messfrequenzen (Impedanzdifferenz, -quotient) [8, 10]. Wie bei allen elektrischen Verfahren kann nur im feuchten Kanal gemessen werden, da nach Trocknung kein Stromfluss zustande kommt. Umgekehrt müssen Kurzschlussströme, zum Beispiel über Metallkronen, ausgeschlossen werden [11, 12, 13]. Um Messartefakte (wie weitlumige Seitenkanäle) sicher auszuschließen, sollte die Messung mehrfach wiederholt werden. Die endgültige Arbeitstiefe soll aber nicht nur aus forensischen Gründen röntgenologisch abgesichert werden, ein zusätzliches Röntgenbild bietet oft zusätzliche, für die weitere Wurzelkanalbehandlung relevante Informationen. Die Kombination von Endometrie und Röntgenmessaufnahme liefert derzeit die genaueste Bestimmung der endodontischen Arbeitslänge. Differenzen zwischen den beiden Verfahren von mehr als zwei bis drei Millimeter sind auf ihre Plausibilität zu überprüfen.

A. Voß, Erlangen; D. Heidemann, Frankfurt;W.H.M. Raab, Düsseldorf; E. Schäfer,Münster; A. Tetschelt, Erlangen; R. Weiger,Basel; M. Hülsmann, Göttingen

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