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Neues Schutzgesetz für Gesundheitsberufe

Klares Zeichen gegen Gewalt

Das Bundesjustizministerium hat einen Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuchs – Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens“ vorgelegt. Künftig sollen mehr Heilberufe in den besonderen Schutz, der für Einsatz- und Rettungskräfte gilt, einbezogen werden. Auch Zahnärztinnen, Zahnärzte und ihre Teams.

Menschen, die für das Gemeinwohl tätig sind, werden trotz ihres unverzichtbaren Beitrags zum gesellschaftlichen Leben immer wieder zum Ziel von Angriffen“, heißt es zu Beginn des Entwurfs, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) auf seiner Website veröffentlicht hat. „Dieser Entwicklung muss entgegengewirkt werden.“

Bislang gelten die besonderen Strafvorschriften für Angriffe auf medizinisches Personal nur, wenn die betroffene Person bei einem ärztlichen Notdienst oder in einer Notaufnahme tätig ist. Der Kreis der Berufsfelder soll nun erweitert werden: Unabhängig davon, in welchem Gesundheitsbereich jemand tätig ist, sollen Übergriffe denselben Strafandrohungen unterliegen wie Angriffe gegen Rettungskräfte.

Um die gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen, will das BMJV einen neuen Paragrafen 116 StGB einführen. „Geschützt werden durch § 116 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 StGB-E nicht nur Ärztinnen und Ärzte, sondern sämtliche Angehörige von Heilberufen, die für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordern“, heißt es im Entwurf. Der erweiterte Personenkreis umfasst in diesem Sinne sowohl die akademischen Heilberufe, darunter Zahnärztinnen und Zahnärzte, als auch Fachkräfte aus anderen Gesundheitsbereichen wie etwa Pflege, Ergo-, Ergo-, Physio- oder Logopädie.

Weiter heißt es: „Erfasst werden darüber hinaus zum einen die bei den Angehörigen der Heilberufe berufsmäßig tätigen Gehilfen. Hierunter fallen Personen, die eine auf die berufliche Tätigkeit bezogene Unterstützung der Angehörigen der Heilberufe ausüben.“

Das steht im Entwurf für den neuen § 116 StGB

Widerstand gegen oder tätlicher Angriff auf Personen, die eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit ausüben:

(1) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer

1. Hilfeleistende der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder eines Rettungsdienstes bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not oder

2. Angehörige eines Heilberufs, der für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert, oder bei ihnen berufsmäßig tätige Gehilfen oder bei ihnen zur Vorbereitung auf den Beruf tätige Personen bei ihrer beruflichen Tätigkeit

durch Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt behindert. § 113 Absatz 2 gilt entsprechend.

(2) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer

1. Hilfeleistende nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 in den dort genannten Situationen oder

2. Personen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bei ihrer beruflichen Tätigkeit

tätlich angreift. § 114 Absatz 2 gilt entsprechend.

„Der Entwurf setzt ein wichtiges Signal: Wer Helfende angreift, muss mit spürbaren strafrechtlichen Konsequenzen rechnen – und zwar unabhängig davon, ob die Tat in der Notaufnahme, in der ärztlichen oder zahnärztlichen Praxis oder in anderen Versorgungssituationen erfolgt“, stellt BZÄK-Präsidentin Dr. Romy Ermler klar.

„Der Entwurf setzt ein ganz wichtiges Signal: Wer Helfende angreift, muss mit spürbaren strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.“

Dr. Romy Ermler, Präsidentin der Bundeszahnärztekammer


Bereits 2024 hatte die BZÄK gefordert, alle Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie deren Praxispersonal strafrechtlich mehr zu schützen. Das Bundesjustizministerium bereitet mit dem Vorstoß nun konkrete, härtere Strafmöglichkeiten vor. So soll ein eigener Straftatbestand geschaffen werden, um alle Angehörigen der Heilberufe einschließlich des Praxispersonals zu schützen.

„Die geplante Strafverschärfung ist richtig und überfällig. Sie stärkt den Schutz aller Beschäftigten im Gesundheitswesen.“

Martin Hendges, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung


„Die geplante Strafverschärfung ist richtig und überfällig. Sie stärkt den Schutz aller Beschäftigten im Gesundheitswesen. Der Entwurf ist ein wichtiges Signal des Rechtsstaats an diejenigen, die Verantwortung für die Gesundheit anderer übernehmen. Jetzt kommt es darauf an, dass aus Recht auch schnellstmöglich wirksamer Schutz im Alltag wird“, bestätigt der Vorstandsvorsitzende der KZBV, Martin Hendges.

Wer anderen hilft, muss besonders geschützt werden

Durch die angestrebten Gesetzesänderungen wolle man „die besondere Verwerflichkeit“ von Gewalt gegen Menschen, die sich für das Gemeinwohl einsetzen, verdeutlichen, hebt das BMJV hervor: „Neben den individuellen Folgen für das Opfer können solche Angriffe die Funktionsfähigkeit des Gemeinwesens gravierend beeinträchtigen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt erschüttern.“

Zuletzt hatte eine Umfrage des „Deutschen Ärzteblatts“ (DÄ) gezeigt, dass Gewalt gegenüber Angehörigen der Gesundheitsberufe alltäglich geworden ist. So teilten zwei Drittel der 1.619 Befragten mit, schon einmal Gewalt im beruflichen Kontext erfahren zu haben. Am häufigsten kommen laut dem Bericht verbale Übergriffe vor (89 Prozent), von körperlicher Gewalt berichteten 47 Prozent. Psychische Gewalt nannten etwa 40 Prozent der Ärztinnen und Ärzte, 16 Prozent haben laut der Befragung gewalttätige Übergriffe aufgrund ihrer Herkunft oder Religionszugehörigkeit erlebt.

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