Der interessante Fall

Eine Brücke schreibt Geschichte

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Ein Fall für das Guinness-Buch-der-Rekorde tat sich kürzlich diesem Autorenteam auf. Die Zahnärzte staunten nicht schlecht, als der Patient seine in situ noch recht akzeptable Brückenversorgung auf das Jahr 1926 datierte.

Fallbeschreibung

Der beschriebene Fall stellt die Versorgung des Zahnes 12 mit einer Krone aus einer goldhaltigen Legierung dar, die mit einem Anhänger aus demselben Material zum Ersatz des Zahnes 13 versehen ist (Abb. 1). Die Funktionszeit der Versorgung sprengt alle oben genannten Statistiken und stellt eine bemerkenswerte Leistung zahnärztlicher Versorgung dar. Der Patient wurde im Jahre 1907 in der Türkei geboren und lebt seit vielen Jahren in der Umgebung von Istanbul. Die abgebildete Brückenrekonstruktion wurde im Jahre 1926 eingegliedert. Der Patient kann sich noch aufgrund bestimmter, prägender Lebensumstände recht genau an den Zeitpunkt der Eingliederung erinnern.

Dies bedeutet, dass die Versorgung bereits seit 78 (!) Jahren in Funktion ist. Abbildung 2 zeigt den Patienten im Alter von 15 Jahren, das heißt wenige Jahre vor Eingliederung der Arbeit. Dieses Foto entstand im Jahre 1922 kurz vor der Ausrufung der Türkischen Republik (1923) durch Atatürk, noch zur Zeit des Osmanischen Reiches. Der Patient hat sich in früheren Jahren regelmäßig (morgens und abends) die Zähne gebürstet und war, wie Abbildung 3 bestätigt, immer sehr auf eine gepflegte Erscheinung bedacht. Seit etwa einem Jahr ist er an einem Tumor erkrankt und hat seitdem beschlossen, die Zahnreinigung hintenanzustellen. Er ist nun zu dem Zeitpunkt, an dem die intraorale Aufnahme gemacht wurde, 97 Jahre alt (Abb. 4).

Der Patient weist sowohl eine Teilbezahnung im Ober- als auch und im Unterkiefer auf. Zusätzlich zu der abgebildeten Versorgung sind fehlende Zähne im zweiten Quadranten durch eine mit Kunststoff verblendete Brücke, im Unterkiefer durch eine herausnehmbare Teilprothese ersetzt. Der Patient hat seinen Zahnarzt in der Regel nur bei Vorhandensein von Beschwerden aufgesucht. Routinemäßige Kontrollen fanden nur selten satt. Der genaue Grund für das Fehlen des Zahnes 13 ist ihm nicht mehr erinnerlich. Somit ist eine Verlagerung des Zahnes 13 nicht auszuschließen.

Leider war es nicht mehr möglich, den seinerzeit behandelnden Zahnarzt aufzusuchen, um Näheres über den Herstellungsvorgang der Rekonstruktion zu erfahren. Der Zahnarzt ist bereits seit vielen Jahren verstorben. Warum der Zahnarzt sich seinerzeit entschloss, den Ersatz des fehlenden Zahnes durch eine Anhängerrekonstruktion und nicht durch eine übliche Brücke mit zwei Pfeilerkronen vorzunehmen, konnte auch vom Patienten nicht mehr beantwortet werden.

Grundsätzlich wird bei Anhängerrekonstruktionen die Gefahr der Überbelastung des tragenden Pfeilerzahnes diskutiert [Lehmann und Hellwig, 2002]. Es konnte aber schon in Studien zu Anhängerbrücken gezeigt werden, dass deren Überlebensrate nicht unterschiedlich zur Überlebensrate von konventionellen Brücken ist [Leempoel et al., 1995]. Im Material von Kerschbaum [2000] konnte aber bei der typischen Situation fehlender oberer Zweier ein akzentuiertes Verlustrisiko festgestellt werden. Insbesondere Studien zu einflügeligen Klebebrücken sind in diesem Zusammenhang bei Berücksichtigung der zu beachtenden Präparationsregeln recht viel versprechend [Hussey and Linden, 1996; Kern 2004]. Hierbei muss bedacht werden, dass die Belastung auf den Pfeilerzahn bei einflügeligen Klebebrücken „selbst-limitierend“ ist, da es bei übermäßiger Belastung des Anhängers meist zu einem Lösen des Klebeverbundes und nicht zu weiterer Schädigung des Pfeilerzahnes kommt. Es konnte aber gezeigt werden, dass die parodontale Gesundheit der Pfeilerzähne bei Anhängerbrücken nicht grundsätzlich stärker beeinträchtigt wird als bei konventionellen Brücken [al Wahadni et al., 1999]. Dabei gilt es jedoch zu berücksichtigen, dass die okklusale Belastung auf den Anhänger gering gehalten wird, um Kippmomente zu minimieren. Es gilt daher nach wie vor die Regel, dass bei herkömmlichen Brücken mindestens zwei Pfeiler bei Freiendgliedern einzubeziehen sind.

Eine rechte Rarität in der Zahnheilkunde

Der vorliegende Fall stellt sicherlich eine Rarität in der Zahnmedizin dar. Es wäre wohl falsch, aufgrund dieser retrospektiven Einzelbeobachtung generell auf die Dauerhaftigkeit von zahnärztlichen Rekonstruktionen zu schließen. Dieser Patient illustriert aber, dass eine zahnärztliche Versorgung unter günstigen Umständen über viele Jahre (und historische Epochen) im Munde funktionstüchtig bleiben kann. Allerdings wird es nur wenigen Patienten vergönnt sein, auf so ausgedehnte Funktionszeiten zahnärztlicher Restaurationen zurückblicken zu können, auch wenn die Lebenserwartung der Menschen in den letzten Jahrzehnten deutlich zugenommen hat und beständig zunimmt. In diesem Sinne wünschen die Autoren dem Patienten und (Ur)-Großvater noch viele weitere zufriedene und möglichst gesunde Lebensjahre, so dass die Brücke auch noch den 79., 80, ....Geburtstag feiern kann.

Prof. Dr. Thomas AttinAbteilung für Zahnerhaltung,Präventive Zahnheilkundeund Parodontologie derGeorg-August-Universität GöttingenRobert-Koch-Str. 4037075 Göttingen

Dr. Rengin AttinPraxis, Göttingen

Prof. Dr. Thomas KerschbaumAbteilung VorklinischeZahnheilkunde der Universität zu KölnKerpener Str. 3250931 Köln

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Erstautor

Jahr

Anzahl

Zeit

\n

Jahre

Überlebensrale %

\n

Kerschbaum

1991

1669

15

64

\n

Erpenstein

1992

298

15

60

\n

Creugers

1994

Metaanalyse

15

74

\n

Decock

1996

219

19

70 (Extension)

\n

Scurria

1998

Metaanalyse

15

75

\n

Kerschbaum

2000

1669

25

28

\n

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