Zahnärzte Online Deutschland

Startschuss für die Profikarte

Online abrechnen, per Mausklick Gutachten verschicken oder die Steuererklärung abfassen – wer träumt nicht davon, diese Arbeiten mit einer Hand abzuwickeln! Am besten mit einem Gerät, das leicht zu bedienen ist, die Papierflut eindämmt und dabei optimale Sicherheit in Sachen Datenschutz bietet. Klingt nach Sciencefiction pur? Keineswegs: Der Allrounder heißt ZOD, ist startklar und kann noch viel mehr.

Hält Ulla Schmidt ihren Fahrplan ein, kommen bereits im Januar 2006 die ersten Patienten mit einer elektronischen Gesundheitskarte in die Praxis. Spätestens dann benötigt auch der Heilberufler ein Pendant, um die verschlüsselten Patientendaten lesen zu können – die so genannte Health Professional Card (HPC). Ohne sie wäre er nicht in der Lage, die Infos auf der Karte aufzurufen – geschweige denn, einen elektronischen Befund zu speichern oder zu signieren.

Elektronische Hausaufgabe längst gemacht

Im Unterschied zum Arzt wird der Zahnarzt allerdings so gut wie nie ein Rezept ausstellen. Damit er von der neuen Karte tatsächlich einen Nutzen hat – etwa die Speicherung von Notfalldaten, vereinfachte Verwaltungsabläufe oder den Zugriff auf exklusive Informationen – bedarf es etwas mehr. Gefragt ist eine einzige Karte, auf der möglichst viele verschiedene Funktionen Platz finden. Intern Daten verschließen und verwalten, extern sicher verschicken und je nach Berechtigung Zugriff darauf gewähren – all das sollte eine Chipkarte für Zahnärzte meistern.

Die Zahnärzteschaft hat ihre elektronischen Hausaufgaben längst gemacht und mit „Zahnärzte Online Deutschland“ (ZOD) eine Plattform entwickelt, die passend auf die Bedürfnisse des Zahnarztes zugeschnitten ist. Verantwortlich für Konzept und Zulassung sind die zahnärztlichen Standesorganisationen, und damit die Zahnärzteschaft selbst. „Mit ZOD haben wir eine elektronische Infrastruktur geschaffen, die sich im Alltag gut handhaben lässt und alle maßgeblichen Sicherheitsstandards plus technische Anforderungen erfüllt,“ umreißt Dr. Günther E. Buchholz, Referent für Telematik im Vorstand der KZBV, das Projekt. Was aber steckt hinter den drei Buchstaben „ZOD“ genau? „Die ZOD-Karte ist eine Health Professional Card (HPC) speziell für Zahnärzte“, präzisiert der Telematikexperte. „Dabei geht es in erster Linie darum, sämtliche Online-Anwendungen gegenüber Dritten verlässlich abzusichern. ZOD bringt dem Zahnarzt freilich auch offline Vorzüge, indem er zum Beispiel interne Dateien verschließen und verwalten kann.“

In der Praxis funktioniert das so: Die Teilnehmer erhalten einen digitalen Schlüssel, mit dem sie die Daten verriegeln und elektronisch unterschreiben können. Jeder Schlüssel ist einmalig und nur auf der jeweiligen ZOD-Chipkarte gespeichert. Zig Passwörter – womöglich zahllose Usernamen obendrein – sind passé: Ein Schlüssel genügt.

Zugriff auf die Infos hat vorerst allein der Karteninhaber. Schickt er die sensiblen Daten online auf die Reise, sind sie auch während des Transports kodiert. Nur der Empfänger ist befähigt, sie am Ende „aufzuschließen“ und zu lesen.

Für alle ohne Schlüssel sind sie hingegen unerreichbar – wie das Geld im Tresor einer Bank. Das ist entscheidend, erläutert Buchholz, denn: „Der Zahnarzt muss sich zu 150 Prozent darauf verlassen können, dass Hacker & Co. geschützte Praxis- und Patientendaten nicht anzapfen können.“ Die kleine Karte soll aber – je nach Angebot des entsprechenden Partners – noch mehr können:

• e-Banking: ohne leidige Papier-TANs Bankgeschäfte online erledigen

• E-Mails verschlüsselt versenden

• Steuererklärungen elektronisch erstellen

• interne Dateien archivieren & kodieren. Diese Angebote sind seitens der KZVen mit ZOD möglich:

• aktuelle berufspolitische Infos abrufen

• exklusive Infos zu Abrechnung und Berufsrecht sowie Aktuelles aus Forschung und Wissenschaft einsehen

• das persönliche Honorarkonto wie Einreichungs- und Honorarauszahlungstermine checken

• Gutachten und Befunde elektronisch verschicken. ZOD-Teilnehmer können außerdem

• auf Datenbanken Dritter zurückgreifen, zum Beispiel Laborbedarf bestellen

• Privatliquidationen abwickeln

• Patientenverkehr verschlüsselt abwickeln, zum Beispiel zwischen Zahnarzt und Kieferorthopäden

• Jahresabrechnungen und Kontoauszüge elektronisch erstellen und viele weitere Extras.

Genau wie die EC-Karte ist auch die ZOD-Karte begrenzt gültig. Derzeit sind die ZOD-Zertifikate auf vier Jahre limitiert – dann erhält der Nutzer eine Folgekarte. Die, wenn es soweit ist, auch die elektronische Gesundheitskarte unterstützt. Die Zusammenführung der ZOD-Karte mit dem Zahnarztausweis zum „Elektronischen Heilberufsausweis“ ist ebenfalls möglich und geplant. Hier wird die Karte mit einem Lichtbild versehen – und ersetzt dann den heutigen Papierausweis.

Die ZOD-Karten sind untereinander und mit der Ärztekarte vereinbar – Informatiker sprechen von „technisch interoperabel.“ Insgesamt ähnelt die Architektur der Karte einem Baukasten: Stufenweise können weitere Anwendungsmodule installiert werden.

Derzeit wird mit Hochdruck daran gearbeitet, dass die ZOD-Teilnehmer die vielfältigen Angebote der Standesorganisationen exklusiv nutzen können. Zentrale Koordinierungsstelle ist die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung. Als Drehscheibe stellt sie zum einen sicher, dass die ZOD-Teilnehmer später mit anderen Berufsgruppen elektronisch kommunizieren können, zum anderen prüft sie in einem Zulassungsverfahren mögliche ZOD-Anbieter. In einem öffentlichen Verzeichnisdienst sieht der Zahnarzt, ob sein Onlinepartner auch über ZOD verfügt. Sozius für die Praxen ist die zuständige KZV: Sie informiert den Zahnarzt über ihr jeweiliges ZOD-Angebot.

Mit Sieben-Meilen-Stiefeln in die Zukunft

Bringt es denn für die Praxis Vorteile, schon jetzt auf den ZOD-Zug aufzuspringen? Buchholz: „Auf jeden Fall! Der Zahnarzt und sein Team können den Umgang mit Chipkarte und PIN üben, bevor es Ernst wird – ohne Zeitdruck, ohne Stress. So ist die Praxis optimal auf die Zukunft vorbereitet.“

Wird die neue Technik flächendeckend eingeführt, kommt dem Zahnarzt der Erfahrungsvorsprung zugute. Elektronische Signatur, Authentisierung (seine Identität mit der PIN bestätigen) und Verschlüsselung werden später nämlich Pflicht, beispielsweise beim Online-Abgleich der Patientendaten.

Nicht zu vergessen: Mit der Umstellung auf ZOD entfallen beim Zahnarzt wie bei den KZVen der lästige Papierwust und der Versand auf Diskette. Per EDV sind die Daten ruck, zuck erfasst und weggeschickt – die Kosten für Verwaltung und Personal geben nach. Das Ergebnis: Der Zahnarzt spart Zeit, Geld und Nerven. zm/pm

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